@******anu
Einen internationalen Bootsführerschein gibt es aufgrund der fehlenden Abkommen nicht - in der Regel werden aber alle amtlichen Scheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt!
Grundsätzlich gilt ein Sport-Schifffahrtszeugnis nur im Wohnsitzstaat, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde. Die verschiedenen nationalen Führerscheinverordnungen enthalten darüber hinaus meistens sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht dort haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine entsprechende inländische Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Gastregelungen sind zugunsten des grenzüberschreitenden Tourismus eingeführt worden.
Im Ausland erworbene Führerscheine werden i.d.R. auch nicht umgeschrieben.
Innerhalb der EU greift manifestierend die Resolution Nr. 40 ECE, der Deutschland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei und Tschechien zugestimmt haben.Sportbootführer, deren Wohnsitzstaat zu den Anwendern der Resolution gehört, können die Gastklausel in Anspruch nehmen, wenn sie Inhaber einer Fahrerlaubnis in ihrem Wohnsitzstaat oder in dem Staat, dem sie angehören, sind. Die Resolution Nr. 40 ECE fordert ihre Anwenderstaaten ausdrücklich auf, ausländische (internationale) Zertifikate anzuerkennen, überlässt aber den Umfang der Anerkennung der nationalen Rechtssetzung.
Das Problem ist also immer der Wohnsitz (dauernder Aufenthaltsort für mind. 185 Tage im Jahr). Diese Bedingung erfüllen nur die wenigsten Ausländer mit einem kroatischen Schein.
Fazit: der kroatische Fahrerlaubnis ist für Nichtkroaten außerhalb Kroatiens nicht das Papier wert, auf das der Führerschein gedruckt wurde.
Dennoch, viele Skipper haben ein Kroatisches Patent, die fahren in Griechenland / Spanien / Italien Frankreich usw, nur eben in Deutschland nicht.
Man sollte wenn man mit dem kroatischen Patent ein Boot in einem anderen Land als Kroatien chartern möchtest, auf jeden Fall zuvor den Vercharter fragen, ob das Patent O.K. geht, denn letztlich ist es eine Frage des Versicherungsschutzes!