und der 2te teil mit allen betroffenen fahrzeugtypen
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Erläuterungen zur Einstufung von Fahrzeugen in die Mautklassen 2A und 2B sind unter der Tabelle aufgeführt.
Marke* Fahrzeugmodell* Mautklasse CITROËN
C25
2B
Jumper
2B FIAT
Ducato
2B FORD
Transit
2B
Tourneo Custom
2B HYUNDAI
H100
2B IVECO
Daily
2B KIA
K (2500, 2700 ecc.)
2B
Pregio
2B
Besta
2B
Towner
2B MAZDA
E 2200
2B
E 2200 (Kombifahrzeug)
2B MERCEDES
T1, 100 und andere ältere Modelle (307D, 308D, 406D ecc.)
2B
Sprinter
2B NISSAN
Urvan
2B
Vanette
2B
Cabstar
2B
Interstar
2B
Liste der gemessenen Fahrzeuge
Gültig ab: 29.01.2014
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Marke* Fahrzeugmodell* Mautklasse
Primastar
2B OPEL
Arena
2B
Movano
2B
Vivaro
2B PEUGEOT
J5
2B
Boxer
2B PIAGGIO
Porter
2B RENAULT
Master
2B
Trafic
2B SUZUKI
Carry
2B TOYOTA
Hiace
2B VOLKSWAGEN
LT
2B
Crafter
2B
Transporter T1 – T5
2B
Caravelle
2B
Multivan
2B
*
Die Bezeichnungen der Fahrzeugmodelle und deren Diversität können sich von Land zu Land von denjenigen unterscheiden, die in der Tabelle angeführt sind. Die Entwicklung der Fahrzeugmodelle / -formen hat sich im Laufe der Zeit stark verändert, weshalb die Einstufung bestimmter Fahrzeuge von der angeführten abweichen kann. Der Nutzer der Mautstraßen ist verpflichtet, die Übereinstimmung seines Fahrzeuges mit der obigen Einstufung zu überprüfen.
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Ab dem 1. Dezember 2013 tritt auf Grundlage der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Mautverordnung (Amtsblatt 76/2013) vom 13.09.2013 eine neue Einstufung von zweispurigen Kraftfahrzeugen in Kraft, deren zulässiges Gesamtgewicht, abgesehen vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers, 3.500 kg nicht überschreitet, für die die Maut durch den Erwerb der vorgeschriebenen Vignette zur befristeten Benutzung der Mautstraßen entrichtet wird.
Zweispurige Kraftfahrzeuge werden in folgende Mautklassen eingestuft:
Mautklasse 2A: Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse bis 1,30 m* und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, mit oder ohne Anhänger (im weiteren Text: 2A);
Mautklasse 2B: zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse von 1,30 m oder mehr* und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, mit oder ohne Anhänger (im weiteren Text: 2B).
Nach Überprüfung des Fahrzeugangebotes und nach den vorgenommenen Messungen bestimmter Fahrzeugmarken und -modelle stellt DARS d.d. fest, dass:
alle Fahrzeuge in die Klasse 2A eingestuft werden, die im Kfz-Verkaufsnetz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als Personenfahrzeuge bezeichnet werden, einschließlich aller sog. Geländefahrzeuge, Vans und Pickups in diesem Marktsegment sowie alle Wohnmobile. Für ein Fahrzeug, das nachträglich zu einem Wohnmobil umgebaut oder erweitert wurde, wird dessen Verwendungszweck auf Grundlage der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein, Konformitätserklärung zum Fahrzeug bzw. anderes Dokument der zuständigen Behörde) geprüft, aus denen hervorgeht, dass es sich um ein Wohnmobil handelt;
die in der Tabelle angeführten Fahrzeuge in die Klasse 2B eingestuft werden, die im Kfz-Verkaufsnetz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als leichte Nutzfahrzeuge / Kombifahrzeuge, Kastenwagen oder Lieferwagen bezeichnet werden.
Kleinere Kombi- / Nutzfahrzeuge, die zur Klasse 2A gehören, sind: Citroën Jumpy, Hyundai H1, Mercedes Viano, Mercedes Vito.
In Bezug auf die Verantwortung der Nutzer von Mautstraßen für den Erwerb der richtigen Vignette führen wir zur Entscheidungshilfe nachstehende Erläuterungen an:
vorgeschriebene Messbedingungen zur Bestimmung der Fahrzeughöhe: die Fahrzeuge müssen unter Berücksichtigung der Bestimmung von Punkt 6.3 der ISO-Norm 612-2000 und der allgemeinen Bestimmungen dieser Norm, die sich unmittelbar auf die Messung der Fahrzeughöhe beziehen (Messung auf waagerechtem Untergrund, Messung normal ausgestatteter Fahrzeuge für deren Benutzung, Reifendruck, der zur Belastung des Fahrzeugs bis zu dessen zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben ist, unbeladenes Fahrzeug im Betriebszustand), sowie der Bestimmungen der technischen Spezifikation über die Bestimmung des Gewichts und der Maße bestimmter Kategorien von Kraftfahrzeugen und Anhängern (TSV-148 – ohne Berücksichtigung von Antennen und Stromabnehmern) gemessen werden;
Durchführung der Messung der Fahrzeughöhe über der ersten Achse für den Bedarf der Mautfestsetzung: DARS d.d. führt die Messungen aller Fahrzeuge, die verkehrstauglich sind, und die die Fahrzeuglenker abmessen lassen, mit einer zertifizierten Messvorrichtung (hergestellt von: LOTRIČ meroslovje, d.o.o.) an der festen Messstelle auf dem Standort Ljubljana, Grič 54 durch. Bei der Durchführung der Messungen / den Messergebnissen werden die Toleranz der zertifizierten Messvorrichtung und mögliche Abweichungen von den optimalen Messbedingungen der Fahrzeughöhe berücksichtigt, die in Alinea 1 dieses Absatzes angeführt sind;
Umbauten und Erweiterungen von Fahrzeugen werden bei durchgeführter individueller Zulassung des umgebauten Fahrzeugs berücksichtigt, die vom zuständigen technischen Dienst durch Eintrag in die bestehende Konformitätserklärung des Fahrzeuges bzw. in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges bestätigt wurde, wie durch die Vorschriften für Kraftfahrzeuge festgelegt wird.