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strafzettel/parken kroatien

***er Mann
7.975 Beiträge
@Freizeitpaar
Darauf bauen ja diese "Anwälte " im Zeitalter des Internets. Abmahnungen, Drohungen, Zahlungsbefehle etc.

Und Kumpanei. Wenn ich das richtig verstehe, war doch das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt. Und der Anwalt des Besitzers hat geschrieben, nicht irgendeine Behörde.

Erst wenn es einen Strafbefehl durch die kroatischen Behörden gibt, wäre ich ein wenig vorsichtiger. Dann halt, wie schon empfohlen, neues Auto kaufen oder auf den Wohnsitz in Monte Carlo ummelden:-)
*****301 Frau
676 Beiträge
Schreibe dem Anwalt,..
dass Du Dich mit diesem Anliegen an die Öffentlichkeit ( Fernsehen, BILD-Zeitung) wenden wirst...und an die kroatische Botschaft...die Dir sicher qualifizierte Auskünfte bezüglich der Vorschriften beim Parken in Kroatien geben kann...dass dabei auch die Rechtmäßigkeit bei der Ermittlung des Fahrzeughalters anhand des Nummernschildes geprüft werden soll...Ich denke, danach hörst Du nie wieder etwas von ihm..

Aber dieses Schreiben sollte als Warnbeispiel veröffentlicht werden, damit dieses Treiben nicht zur Epidemie wird.. ( so wie damals die Rundschreiben den Nigerianischen Banden, die angeblich hohe Geldsummen aus Ölgeschäften auf deutschen Konten gegen gute Bezahlung deponieren wollten und tausende Naive und Geldgierige damit geprellt haben)
*****301 Frau
676 Beiträge
Und wenn sich Pula den Devisenbringern..
gegenüber so rigoros verhält, dann sollte man woanders Urlaub machen.. z.B. auf der Insel RAB... Es gibt in der Tat schönere Orte.

Das sage ich jetzt als Kroatin ..... manchmal bin ich froh, dort nicht leben zu MÜSSEN-:))
****063 Paar
26 Beiträge
Themenersteller 
parken kroatien
herzlichen dank für die vielen antworten und ratschläge, es gibt in dieser sache ein eindeutiges urteil des amtsgerichtes heidelberg (vgl. http://www.verehrsportal.de, user zytgec vom 21.02.2014), danach wurde die klage abgewiesen, der rechtsanwalt aus berlin ist damit auf die nase gefallen, zudem hat das amtsgericht entschieden, dass in einem zivilprozeß keiner sagen muss, wer das auto gesteuert hat, weil es sich um privatparkgebühren und nicht um eine ordnungswidrigkeit handelt und das ist der entscheidende punkt.

nochmals vielen dank dem netten joyclubpaar, das uns diese quelle genannt hat.

wir haben auch beim regierungspräsidium eine fachaufsichtsbeschwerde gegen die zulassungsstelle eingereicht, weil diese keine auskunft hätte erteilen dürfen, auskünfte ins ausland dürfen nur dann übermittelt werden, wenn die voraussetzungen des § 37 stvg vorliegen und das ist bei privaten parkgebühren gerade nicht der fall, weil sie keine ordnungswidrigkeit darstellen, bei ordnungswidrigkeiten (z.b. zu schnelles fahren) wäre eine auskunftserteilung zulässig gewesen.

das heisst aber nicht, dass man in kroatien nichts mehr zu befürchten hätte, entweder daheim bleiben oder mit einem anderen auto hinfahren oder dann vor ort ca. 300 euro hinblättern. sofern wir zahlen müssten, könnten wir die zulassungsbehörde in deutschland auf regreß verklagen, erfolgsaussicht ungewiss...klüger ist es nicht mehr nach kroatien zu fahren oder ein anderes auto zu nehmen.

wir fliegen deshalb nach mallorca und fahren nach südfrankreich und wenn wir nach kroatien fahren sollten, dann mit einem befreundeten paar in deren auto.
********mple Paar
37 Beiträge
Wir wurden auch beglückt. ..
Hallo zusammen,

wir haben in Porec in in einer Zona 1 am Hafen geparkt. Ein entsprechender Parkschein lag im Auto. Trotzdem haben wir von der Stadt Porec ein Knöllchen über 300 Kuna bekommen.
Bei intensiver Betrachtung haben wir ein in kroatischer Sprache verfasstes Zusatzzeichen zu dem Parkscheinzeichen gefunden.

Müsste so ein Zusatzzeichen bei einem EU Mitgliedstaat nicht etwas internationaler gestaltet sein oder muss man zum Parken ein Wörterbuch mitnehmen?

Denke wir zahlen erst mal nicht und warten ab.
****063 Paar
26 Beiträge
Themenersteller 
knöllchen
ihr habt keinen anspruch darauf, dass ihr das versteht, was auf dem parkzettel etc. steht....

wenn ihr nicht zahlt, bekommt ihr 100 ig eine klageandrohung von einem deutschen rechtsanwalt im auftrag der stadt/parkgesellschaft mit saftiger gebührenrechnung, ihr könnt dann einfach abwarten, falls er euch in deutschland verklagen sollte, hat er keine erfolgsaussichten.

aber bei nichtzahlung müsst ihr auf jeden fall damit rechnen, dass ihr sobald ihr wieder nach kroatien fahrt, deftig zur kasse gebeten werdet, es sei denn ihr wartet 5 jahre mit dem nächsten besuch (deann ist die sache verjährt) oder nehmt ein auto mit einer anderen autonummer.

die bekanntgabe des halterkennzeichens an den rechtsanwalt bzw. die behörden in kroatien ist laut regierungspräsidium nicht rechtswidrig....
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