parken kroatien
herzlichen dank für die vielen antworten und ratschläge, es gibt in dieser sache ein eindeutiges urteil des amtsgerichtes heidelberg (vgl.
http://www.verehrsportal.de, user zytgec vom 21.02.2014), danach wurde die klage abgewiesen, der rechtsanwalt aus berlin ist damit auf die nase gefallen, zudem hat das amtsgericht entschieden, dass in einem zivilprozeß keiner sagen muss, wer das auto gesteuert hat, weil es sich um privatparkgebühren und nicht um eine ordnungswidrigkeit handelt und das ist der entscheidende punkt.
nochmals vielen dank dem netten joyclubpaar, das uns diese quelle genannt hat.
wir haben auch beim regierungspräsidium eine fachaufsichtsbeschwerde gegen die zulassungsstelle eingereicht, weil diese keine auskunft hätte erteilen dürfen, auskünfte ins ausland dürfen nur dann übermittelt werden, wenn die voraussetzungen des § 37 stvg vorliegen und das ist bei privaten parkgebühren gerade nicht der fall, weil sie keine ordnungswidrigkeit darstellen, bei ordnungswidrigkeiten (z.b. zu schnelles fahren) wäre eine auskunftserteilung zulässig gewesen.
das heisst aber nicht, dass man in kroatien nichts mehr zu befürchten hätte, entweder daheim bleiben oder mit einem anderen auto hinfahren oder dann vor ort ca. 300 euro hinblättern. sofern wir zahlen müssten, könnten wir die zulassungsbehörde in deutschland auf regreß verklagen, erfolgsaussicht ungewiss...klüger ist es nicht mehr nach kroatien zu fahren oder ein anderes auto zu nehmen.
wir fliegen deshalb nach mallorca und fahren nach südfrankreich und wenn wir nach kroatien fahren sollten, dann mit einem befreundeten paar in deren auto.