Auch die Aussage zu falschen Aussagen....
....ist vorliegend falsch ! Im ruhenden Verkehr gilt NUR öffentlich-rechtlich die Halterhaftung, NICHT jedoch in zivilrechtlicher oder strafrechtlicher hinsicht, insbesondere für Ansprüche aus Einstellbedingungen (Parkordnung, AGB etc.). Nach den üblichen Einstellbedingungen bewirkt der Vertragspartner, also der FAHRER, der mit dem Halter identisch sein kann aber nicht sein muss, eine Vertragsstrafe, wenn er gegen die Einstellbedingungen verstößt und z.B. ohne gültiges Parkticket parkt.
Hier gilt eben nicht die Halterhaftung ABER der Halter muss den Fahrer, sofern er bestreitet es selbst gewesen zu sein, bennen (vgl. AG Wiesbaden Urteil vom 13.09.2007, 91 C 2193/07). In so einem Fall bestreitet man das, benennt einen Freund in Timbuktu oder Bosnien, was auf´s Selbe hinausläuft und dieser gibt das Vergehen in einem 2-Zeiler per Post zu und das Problem ist gelöst....Allerdings käme in Deutschland niemand auf die Idee einen solchen Aufwand für 13,-€ zu betreiben, während 160,-€ schon ein kurzes Telefonat mit Freunden rechtfertigen würden.....Aber letztlich ist das auch irrelevant, da die deutsche Gerichtsbarkeit im vorliegenden Fall ohnehin nicht tätig werden würde.
Was das Abschleppen in Kroatien angeht, sind die zwar sehr fix, wenn man auf den "Abzockstellplätzen" angetroffen wird aber niemand rennt dort rum und prüft ins Blaue hinein ausländische Kennzeichen darauf, ob ein Parkverstoß vorgelegen hat und schon garnicht ein 2 Jahre alter. Die sind froh, wenn sie Datensätze zu Verstößen des laufenden Jahres finden.....Und was Zeugen angeht, kann man es so machen, wie die Kroaten - Wenn z.B. also Kroate ALLEIN im auto unterwegs ist und zwei Polizisten, weil sie ihr Taschengeld aufbessern wollen, irgend einen Verkehrsverstoß erfinden oder suchen bis etwas finden (Warndreieck, keine Glühbirnen etc.) dann lässt sich der Kroate das nachhause schicken, telefoniert in der Familie rum und plötzlich war er nicht mehr alleine, sondern hatte an besagtem Tag das Auto voller Zeugen, die bestätigen, dass die Beamten gelogen haben und schon hat man Aussage gegen Aussage 5:2 und est passiert garnichts. Genauso kann man auch von Deutschland aus behaupten, dass man mit einem befreundeten Paar unterwegs war, welches bezeugen kann, dass der Parkschein bezahlt wurde. Zeugenaussagen sind insofern vor Gericht überhaupt nichts wert, solange die Gegenseite mit mehr und angeseheneren Zeugen aufwarten kann....Vorliegend hat sich die Firma sogar ein Eigentor geschossen, weil sie sich auf 2 Zeugen festgelegt haben und nicht "nachschießen" können, während die Themensteller kackdreist 10 Zeugen bennen können, die sich gemeinsam mit ihnen die Stadt angesehen haben und direkt neben ihnen geparkt haben und zwar sogar solche, die nie in ihrem Leben in Kroatien waren, denn das Gegenteil zu beweisen ist unmöglich...Was die Knöllchenschreiberzeugen angeht, wissen selbst die korrupten kroatischen Richter, wo derjenige einen Prozess gewinnt, der am engsten mit dem Richter verwandt ist oder das höchste Schmiergeld zahlt, dass man den Bock zum Gärtner macht, wenn man die abhängig beschäftigten Knöllchenschreiber eines vom Knöllchenschreiben lebenden Unternehmers als Zeugen allzu ernst nimmt....