Amtsschimmel
Brief an das Jugendamt, zwecks Bearbeitung eines Antrages auf Unterhalt nach UnterhaltsvorschussgesetzBetreff: Mein Antrag vom 05.08.2011
Sehr geehrte Frau Müllermeierschulze,
wie Sie mir nach telefonischer Nachfrage durch das Bürgeramt Schweinesee mitteilen ließen, konnten sie meinen oben genannten Antrag auf Unterhalt nicht bearbeiten, weil Sie eine schriftliche Erklärung darüber benötigen, ob ich mich mit Heiratsabsichten trage.
Diese Frage ist für mich zum momentanen Zeitpunkt – ich bin ja zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet – nicht wirklich klar zu beantworten, da ich nicht weiß, für welchen Zeitraum ich die Aussage treffen soll.
Um meine Lage zu präzisieren hole ich – ich hoffe, Ihre Geduld nicht über Gebühr zu strapazieren – ein wenig aus:
Wenn Sie mich jetzt fragen, ob ich mich jetzt, hier und heute um 14:13 Uhr MEZ mit Heiratsabsichten trage, kann ich das getrost verneinen. Leider wird dieses Schreiben Sie aber frühestens Übermorgen erreichen, da ich es heute nicht mehr schaffe, den Brief vor 17:00 Uhr bei der Post aufzugeben.
Was aber, wenn mir um 17:01 MEZ nach Einwurf des Briefes an Sie und Austritt meinerseits aus dem Postamt ein heiratswürdiger Mensch männlichen Geschlechts mit einer Rose zwischen den Zähnen direkt vor die Füße fällt, um mir einen Antrag zu machen? Dürfte ich dann ggf. überhaupt zustimmen? Denn dann wäre die Aussage, dass ich nicht beabsichtige, mich wieder in den Hafen der Ehe zu begeben, zu dem Zeitpunkt, an dem mein Brief sie erreicht, bereits eine Falschauskunft.
Gebe ich Ihnen also heute die schriftliche Erklärung, dass ich keine Heiratsabsichten habe, bin ich dann dazu verpflichtet, den Rest meines Lebens ohne Sozialpartner zu verbringen?
Hier ist mir die Konsequenz meiner Aussage zu wenig bekannt, als dass ich mich zu weit aus dem Fenster lehnen möchte.
Noch dazu sind Sie, sehr verehrte Frau Müllermeierschulze, durch meinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss für meine beiden reizenden Kinder, bereits darüber informiert, dass ich mindestens einmal geschieden bin, von einem Mann, der sich nicht befleißigt, seinen pekuniären Pflichten gegenüber den Produkten seiner Lenden nachzukommen. Hielten Sie es tatsächlich für ratsam, noch einmal eine amtlich beglaubigte und eventuell kirchlich gesegnete Lebenspartnerschaft einzugehen?
Mich ratlos zurücklassend sende ich Ihnen hochachtungsvolle Grüße
Frau G.