Die Warnung kommt aus kompetenter Hand
und die Auslegung auch. Die Zeilenangaben sind ein Hinweis auf die gängige Rechtsprechung bei Anzeigen von Urheberrechtsverletzungen in diesem Bereich.
Der reine ( unausgelegte ) Gesetzestext:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Dies war eine informative Warnung aus dem Joyteam.
Wenn sich diese offiziell den Thread vornehmen, werden sie ihn uns höchstwahrscheinlich schliessen, da im Klagefall Autor und Betreiber der Plattform mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.
Also besteht hier nicht der geringste Diskussionsspielraum!
Der Vorschlag mit der einen Zeile vom Threadersteller geht somit in Ordnung!
Dies gilt natürlich nur, solange das Joyteam nichts anderes entscheidet! ( Worauf wir hier leider keinen Einfluss haben )
Punkt.