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Gemüse , Obst, Kräuter und Tiere womit versorgt Ihr euch ?

Gemüse , Obst, Kräuter und Tiere womit versorgt Ihr euch ?
Hallo liebe Dorf-Landbewohner ,

was haltet Ihr für Tiere oder was habt Ihr in euren Beeten um euch selber zu versorgen ?
*********3_nw Mann
751 Beiträge
Nur öko
Wenn ihr euch ausschliesslich von Öko Erzeugnissen ernährt seid ihr auf einer sehr sicheren Seite. LG jokathi
*********chen Paar
115 Beiträge
Hobbyzucht
Wir züchten Kamerunschafe, Mix-Ziegen und Kaninchen. Alles zum Eigenbedarf. Fleisch und Wurst aus dem Supermarkt kommt bei uns nicht mehr auf den Tisch. Hühner, Wachteln und Enten liefern uns die Eier.
In unseren Hochbetten bauen wir Gemüse aller Art an, dass wir sich selbst überlassen. Wird im Sommer nur nass gemacht. Ist dann meistens nur als Kaninchenfutter zu verwenden. Dieses Jahr hatten wir für uns nur etwas Wirsing, Lauch und Spinat. Der Rest ist nix geworden. Auch die Sonnenblumen, die wir für die Kaninchen gesäht hatten waren sehr mickrig.
also über Sommer hab ich fast alles Gemüse Obst Beeren Kräuter aus den eigenen Garten,
am überlegen bin ich einige Hühner und einen Hahn anzuschaffen und sonst versuche ich bestimmtes von Landwirten aus der Gegend zu bekommen!
LG Rose
...
Wir haben hier einen großen Obsthof im Garten mit Äpfel, Birnen, Kirschen, Aprikosen, Pflaumen.. Alles sehr lecker auch wenn es teilweise stellen hat, aber dafür ungespritzt und echt Bio.. Ansonsten wächst hier fast alles an Beeren und Kräuter. Geplant ist für nächste Saison ein großes Gemüse Beet und im Frühjahr kommen Hühner und Enten dazu..
🤔
Bei mir ist es so das ich bisher immer von meinen Eltern versorgt wurde da ich vom Gemüsehof komme 🤗 ich selber habe nur meine Haustiere und arbeite auf einen Sauenbetrieb... Und esse untypischer weiße sehr selten fleisch
was mir aber die Hühnerhaltung "madig"macht ist:
man möchte Bioeier was aber ist wenn die Hühner Milben haben und man ein Medikament braucht
das war es dann vermutlich mit Bio?
Es ist so....
Es darf eine gewisse Menge an Medikamenten gegeben werden damit man noch von Bio reden darf.... Verschiedene biosiegel verschiedene Vorschriften.... Aber Bio im herkömmlichen Sinne ist nicht ohne Medikamente.... Ganz ohne geht es meist auch nicht.... Oder man geht wie beim Menschen über die hormopatiesche schiene.
die Bürokratie hat eben überall ihre "Finger"drin,
letztlich hab ich dann nur 100%Bio bei den Sachen aus dem eigenen Garten!
LG Rose
Hühner halten , garnicht mehr einfach mal so ..
Man glaubt es kaum , aber einfach mal Hühner kaufen und im Garten halten , diese Zeiten sind wohl vorbei .

Hier mal ein kleiner Gestzesauszug :


Seuchenrecht - jeder Vogel zählt

Jedes einzelne Huhn im eigenen Garten muss beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Das gilt für alle Geflügelarten, also auch für Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, ohne Ausnahme und ab dem ersten Tier. Folgende Angaben interessieren die Amtsveterinäre bei der Anmeldung:

Name und Anschrift des Halters
Art und Anzahl der gehaltenen Tiere
Nutzungsart und Standort der Tierhaltung

Außerdem muss die Haltung bei der Tierseuchenkasse (Tierseuchenfonds) gemeldet werden. Das verlangt das Tierseuchengesetz (§ 14). Die Anmeldung muss nicht zwangsläufig Kosten verursachen, denn meist sind kleine Tierbestände beitragsfrei, Schleswig-Holstein zum Beispiel die Haltung von bis zu 25 Stück Geflügel.

Alle Hühner müssen regelmäßig gegen die Newcastle Krankheit (atypische Geflügelpest, Vogelgrippe) geimpft werden. Treten in einem Geflügelbestand bei einer Bestandsgröße von weniger als 100 Tieren Verluste von mindestens 3 Tieren innerhalb von 24 Stunden auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Futteraufnahme oder Legeleistung, muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen. Dabei muss stets auf das Vogelgrippe-Virus der Untertypen H5 und H7 untersucht werden.
Geflügelpest - Verordung gegen Freilandhaltung

Am 03.05.2013 beschloss der Bundesrat die in der "Geflügelpestverordnung" verankerte „Stallpflicht von Geflügel“ aufzuheben. Die zuständigen Behörden sollen jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, auf der Grundlage einer Risikobewertung die Aufstallung regional anzuordnen zu dürfen.

Vor dem Beschluss galt mit dem Auftreten der Vogelgrippe die „Geflügelpest-Verordnung“. Darin wurde auch die sogenannte "Stallpflicht für Geflügel" geregelt. Diese gab vor, Geflügel grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten. Das machte eine artgerechte Haltung nahezu unmöglich. Laut Geflügelpest-Verordnung war folgendes zu beachten:

Geflügel in Freilandhaltung darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Zu Zeiten der Stallpflicht war die Freilandhaltung von Geflügel nur auf der Basis amtlicher Ausnahmegenehmigungen möglich.
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