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interessante Aktion gegen Falschparker auf Rolli Parkplatz

interessante Aktion gegen Falschparker auf Rolli Parkplatz
Leider spanisch oder portugiesisch - dennoch eindeutig und komplett verständlich.
Hab sehr gelacht, der macht das nicht wieder.



Aber kennt Ihr das auch, dass Leute auf dem Rolli Parkplätzen stehen und Euch das parken unmöglich oder zumindest unzumutbar schwer machen?

Ich wurde mal auf einem Schulkonzert meiner Kinder daran gehindert auf einem der beiden Rolliplätze zu parken, die vor dem Saal vorhanden waren. Also stellt ich mich einfach quer vor die beiden Plätze und blockierte so diese (auch nicht legal, weiß ich schon. Nur war in dem Fall völlig klar, dass die Besitzer auch im Saal waren und Kinder an der Schule hatten) nachdem meine Frau gekuckt hatte, ob die eine Parkberechtigung im Auto liegen hatten.
Ich habe dann die Schulleiterin gebeten in ihrer Begrüßung doch als Aufmacher der Veranstaltung einzufügen, dass zwei Familien so nett waren Herrn x beide Rolli Parkplätze blockiert zu haben und er sich deshalb ihre Autos eingeparkt hätte. Sie sollten doch in Zukunft daran denken, dass… etc. etc.
Am Ende des Konzerts hab ich es ruhig angehen lassen und nicht schnell gesehen, dass ich weg komme und die Autos wieder befreie einfach um zu sehen, ob die den Mut haben auf mich zuzugehen und "zuzugeben" oder zumindest eingesehen zu haben, dass das nicht ok ist. Nichts war. Niemand wollte zu diesen Autos, sodass wir dann nach einer halben Stunde smalltalk mit anderen gefahren sind. Wer das war, weiß ich bis heute nicht, denke dennoch, dass das auch Wirkung gehabt haben dürfte.

Müssen wir mit leben.

was habt Ihr dazu für Erfahrungen?
Der Film ist klasse. ganz herzlichen Dank.

Dieses Filmchen sollte überall zur besten Sendezeit im Fernsehn laufen ... vielleicht würde dann der eine oder andere Falschparker fürchten (müssen), daß es ihm genauso geht ...
auch eine (alltagstaugliche) Möglichkeit:

"Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, überlasse ich Ihnen gerne meinen Parkplatz!"

auf nicht zu kleinen Zetteln ausdrucken und den "Tätern" unter die Wischblätter klemmen...
*******er07 Mann
92 Beiträge
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Heutzutage hilft nur noch, wenn es den Parksuendern ans Portemonnaie geht. Daher mache ich Fotos und sende diese ans zuständige Ordnungsamt.
Habe auch schon mal Abschleppen lassen, einfach Ordnungsamt anrufen und hinweisen, dass keine andere Parkmoeglichkeit besteht.
Schlimm ist auch, dass viele mit Schwerbehindertenausweis die Plätze belegen, ohne Berechtigung für den blauen Parlausweis zu haben. Diese Leute bekommen dann einen Info-Flyer von mir selbstgemacht.
unverbesserliche
ich denke, dass nur so eine live Erfahrung hilft.
Denen, die zwar den Ausweis haben ist manchmal gar nicht klar, dass das nicht automatisch die Parkerlaubnis ist. Leider geht es nicht immer die betreffenden persönlich anzusprechen.

Das mit Foto und Ordnungsamt hab ich nie überlegt. Was passiert denn dann? Denn für ein paar Minuten darf da ja sogar jeder halten. Das ist ja das blöde. Ein Foto ist ja kein Nachweis, dass derjenige dort länger steht.
Und ich kann aus dem Auto nicht immer ein Foto machen, wenn ich was suche.

Hast Du Infos darüber, was das Ordnungsamt dann mit der Information macht?

Abschleppen hab ich nur einmal lassen. Das war vor fast 20 Jahren in Kiel. Am Parkplatz neben dem Bahnhof gab es zwei Rolli-Plätze. Und als ich zurückkam stand zwischen zweit dort korrekt stehenden Fahrzeugen mit Ausweis (meines und ein anderes) ein Porsche. Hatte sich noch dazwischen gequetscht. Ich nochmal zum Info Schalter am Bahnhof. Hatte da mein Auto gerade erst recht kurz und war mit derartigen Situationen noch unerfahren. Die haben dann gleich die Polizei gerufen. Die kamen auch gleich. Und sahen sich das an, einige Interessierte blieben auch stehen. Ich sagte zu denen, wenn sie mir mein Auto rausführen (denn nur ich kam ja mit dem Rollstuhl nicht mehr an meine Tür, zu Fuß ging es natürlich), dann wäre mir ja schon geholfen. Aber der Herr in Uniform sagte zu mir: "nein, der muss das kapieren, dass das nicht geht. Ich ruf mal den Abschleppdienst." Gesagt getan, der kam dann auch nach ein paar Minuten, hatte den Porsche schon in den Klauen und in der Luft als der Eigner wie von der Tarantel angeschossen kam und rief, aber ich war doch nur paar Minuten weg… lautes Gelächter reihum, ähnlich wie auf dem Viedeo, es waren fast 45 Minuten vergangen. Polizist sagte zu ihm: "ihre Uhr scheint auch anders zu gehen als unsere" - er hat eine Verwarnung bekommen, sein Auto wurde wieder runter gelassen. Allerdings bekam er natürlich die Rechnung fürs Abschleppen trotzdem.
Wird es wohl auch nicht mehr gemacht haben - man lernt halt echt nur, wenn es weh tut.
*******ade Frau
80 Beiträge
Ein weiteres Problem...
... ist, dass ein "Behindertenparkplatz" nur mit bestimmten Kennzeichnungen ein "echter" ist.

Wir haben z.B. in der Nähe einen Discounter, da sind zwar ein paar breitere Parkplätze und ein Rollstuhl auf den Boden gemalt, aber kein entsprechendes Schild.
Somit darf erstmal jeder dort stehen, es sei denn der Discounter macht von seinem Hausrecht gebrauch und gibt Hausverbot. Aber warum sollte er das tun? Gibt leider(!) nur schlechte PR.

(Uhhhh böser Verschreiber, habe ich doch glatt HAUrecht, statt HAUSrecht getippt... aber Gott sei Dank rechtzeitig bemerkt.)

Ich merke hier bei öffentlichen Parkplätzen auch einfach, dass die Anzahl von Behindertenparkplätzen stark übertrieben wird, sodass ich den Ärger verstehen kann...
Wenn bei drei Parkbuchten a 5 Plätzen, 2 Plätze pro Bucht für Behinderte reserviert sind, wo u.a. Schneider, Friseur und Bank sind, dann finde ich das zu viel.

Davon abgesehen, dass man in Deutschland ja sowieso mit dem Sachbearbeiter Glück haben muss, um so eine Erlaubnis zu bekommen (oder die Nerven ganz arg zu streiten...).
*******er07 Mann
92 Beiträge
Warum klappt es denn in den USA, dort kaeme wirklich niemand auf die Idee, unberechtigt einen Behindertenparkplatz zu blockieren.
Dort wird haerter durchgegriffen.

Die Behauptung, dass JEDER kurzzeitig diese Plaetze belegen darf ist 100 prozentig unzutreffend.

Niemand ohne diese Sonderparkerlaubnis darf diese Plaetze auch nur eine Sekunde belegen. Das Ordnungsamt hat jedem von mir angezeigten Falschparker 35€ Verwarnungsgeld gefordert.
halten - nicht parken
Darf man auf Behindertenparkplätzen halten?
Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten. Beim Halten ist das nicht so eindeutig geregelt. Klar ist allerdings: Wer das Auto verlässt und / oder länger als 3 Minuten hält, parkt und kann abgeschleppt werden.

ich gebe Dir recht - parken darf keiner - aber das mit dem Halten, wird dann gerne so frei ausgelegt, dass jmd nur kurz wo reinspringt.
Und mit sofort Abschleppdienst rufen, bzw. Polizei und dann. Ich müsste dann direkt so parken, dass der Plazt zum rausfahren blockiert ist und ich dort auf Polizei und Abschleppdienst warten kann, falls evtl. der Besitzer eher käme und flüchten möchte?

Wie machst oder würdest Du das machen? Du musst da hin, kannst aber nicht, weil Platz besetzt? Ich muss erst jemanden ansprechen um denjenigen zu bitten nach dem Parkausweis im Auto zu sehen.
Aufwendig - ob ich das jedesmal machen würde?

Ärgerlich bleibt es dennoch.
Vorab - ein sehr enger Verwandter von mir in stark gehbehindert und auf diese Parkplätze angewiesen.

Wenn er jemanden abschleppen lassen will, muss ER in Vorkasse treten, das kann er sich als Rentner gar nicht leisten.

Die Polizei in seiner Stadt reagiert äußerst angefressen wenn er "Falschparker" meldet und kommt nicht...

er fühlt sich sehr allein gelassen mit dem Problem.

Neulich wurde sogar sein eigener Parkplatz (auf einem Privatgrundstück, zusätzlich als Privat-Behindertenparkplatz gekennzeichnet) zugeparkt - die Polizei kam nicht, der Abschleppdienst wollte zuerst Geld sehen....

er hat dann das fremde Auto zugeparkt - er hätte sonst seine Einkäufe nicht ausladen können - und die Fahrerin wollte IHN dann wegen Nötigung anzeigen!

Verkehrte Welt!
****tna:
Neulich wurde sogar sein eigener Parkplatz (auf einem Privatgrundstück, zusätzlich als Privat-Behindertenparkplatz gekennzeichnet) zugeparkt - die Polizei kam nicht, der Abschleppdienst wollte zuerst Geld sehen....

Die Öffentlichkeit einschalten hilft. Es gibt in den meisten Kommunen ein Behindertenrat. Diesen kontaktieren oder andere Verbände vor Ort.

Es bedarf hier des Engagement Einzelner. Klar... warum sollte ein privater Abschleppdienst jemanden abschleppen?

Polizei oder Ordungsamt ist zuständig (je nach Region). Wenn die zuständige Ordnungsbehörde (Polizei oder Ordnungsamt) nicht helfen und reagieren, dann Beschwerden bei den Vorgesetzten.

Die Verbände unterstützen dabei, solche offensichtlichen Behinderungen in den Medien publik zu machen.

Die Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert... durch solche Dinge, indem man bereits existierenden Schutz aushebelt. Lasst Euch das nicht gefallen!
*********rivat Paar
421 Beiträge
Die Lanze brechen...
für die Nichtbehinderten!

Ich kann die Nichtbehinderten verstehen, dass die die Welt nicht mehr verstehen. Da springen die Fahrer aus dem Auto und laufen in den Supermarkt.....weil der Ausweis dem toten Opa gehörte(?). Oder der Ausweisinhaber sind auf dem Beifahrersitz und bewegt sich keinen Meter aus dem Auto, aber der Wagen parkt direkt vor der Tür.

Da müßte auch kontrolliert werden. Dann sehen die Passanten, warum die Plätze dringend gebraucht werden.

Außerdem dürfen Behinderte, bin ich der Meinung, auf einem Privatparkplatz (Supermarkt, etc. ) parken, wenn dort nicht der Hinweis auf den blauen Ausweis oder das die StVO gilt, steht.
*********sure Paar
2.473 Beiträge
Allgemeine Informationen

Bestimmten schwerbehinderten Menschen können bei Vorliegen nachfolgend genannter Voraussetzungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt dem/der Berechtigten an Stellen zu parken, an denen es den sonstigen Verkehrsteilnehmern nicht erlaubt ist und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

Die Genehmigung gilt grundsätzlich nicht auf/in privaten Parkplätzen/Parkhäusern, außer dann, wenn der Eigentümer/Betreiber dies ausdrücklich zulässt (z. B. durch eine offenkundige Mitteilung hierzu).

Von der Ausnahmegenehmigung darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der/die Schwerbehinderte selbst fährt oder gefahren wird und das Fahrzeug geparkt wird.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt i.V.m. einem blauen, EU-einheitlichen Parkausweis

zum Parken auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" gekennzeichnet sind (sog. Behindertenparkplätze).

Darüber hinaus berechtigen diese Ausnahmegenehmigung und Ausnahmegenehmigungen, die i.V.m. einem orangefarbenen oder gelben Parkausweis erteilt worden sind,

zum Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290.1) bis zu drei Stunden,
im Zonenhaltverbot (Zeichen 290.1/290.2) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
an Stellen mit Zeichen 314 und 315 und Zusatzzeichen zur Begrenzung der Parkzeit diese zu überschreiten,
in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1/242.2), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten erlaubt ist, während der Ladezeiten zu parken,
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1/325.2) außerhalb gekennzeichneter Flächen ohne Behinderung des Verkehrs zu parken,

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Die Parkerleichterungen dürfen mit allen Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden.

Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 24 Stunden.

Der Parkausweis ist bei Inanspruchnahme der Ausnahmen gut sicht- und lesbar am Fahrzeug anzubringen, die Ausnahmegenehmigung im Original mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.

Ausnahmegenehmigungen mit blauen, EU-einheitlichen Parkausweisen gelten europaweit, solche mit orangefarbenen Parkausweisen gelten bundesweit und solche mit gelbem Parkausweis haben in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und in Rheinland-Pfalz Gültigkeit.

Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen können personenbezogene Behindertenparkplätze z. B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte eingerichtet werden, wenn ein solches Parksonderrecht erforderlich ist. Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn kein Parkraummangel besteht oder der Schwerbehinderte in zumutbarer Entfernung eine Garage oder einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes hat oder wenn ein Haltverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet wurde bzw. ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht genügt.

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
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