Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
JOY Rentner Gang
1790 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Reha / Rentner

*********1182 Mann
410 Beiträge
Themenersteller 
Reha / Rentner
Hallo,

ich bin zur Zeit Rentner wegeen voller Erwerbsminderung, und wollte eine Reha für anfang nächsten jahres beginnen ...

Jetzt stellt sich mir die Frage verliere ich nach der Reha den status als Rentner und muss dann gleich wieder das arbeiten anfangen?
denke mal es kommt drauf an was du hast und wie fit du bist. Gibt ja sachen die gehen gar nie wieder wech und welche da gibt es besserung.
Was für eine Reha?
Kur oder Umschulung?

Also grundsätzlich gilt für den Rententräger REHA vor Rente.Volle Erwerbsminderungsrente ist immer für eine Zeit begrenzt,danach wird geschaut ,was du wieder kannst.........

Wenn du Umschulung machst(und du diese bewilligt bekommen hast!),denk ich wirst du Übergangsgeld bekommen.....und keine Rente mehr....vielleicht wenn du eine Teilzeitumschulung machst,dass du Teilerwerbsminderungsrente bekommst.

Und logisch wenn du eine Umschulung bekommst,sollst du danach arbeiten,was denkst du denn?Das die einen Haufen Kohle ausgeben für nix?

Am besten bitte dort anrufen und fragen.........bevor wir dir hier eventuell Müll erzählen......
Status Österreich:

Die Pensionsversicherung zahlt die gesundheitliche (Krankenhaus-) Reha für Erwerbstätige, vorzeitige Rentner und Altersrentner.

Bei Erwerbstätigen soll die Arbeitsfähigkeit dadurch verlängert oder wiederhergestellt (nach Unfall...) werden.

Bei vorzeitigen Pensionisten könnte ja eine Arbeitsfähigkeit wieder entstehen oder vorliegen - rechne daher mit einer Pensions- und Pflegegeld-Nachuntersuchung.

Bei Alterspensionisten wird die Reha bei einer vorliegenden Begründung (Schlaganfall...) bezahlt. Sie dient entweder zr Abwendung einer drohenden Pflegebedürftigkeit und damit Pflegegeldgewährung oder der Besserung einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegeld-Nachuntersuchung "winkt".

Eine berufliche Reha dient immer der Erweiterung des Berufsfeldes und damit der Ausübung einer neuen Tätigkeit zur Abwendung einer drohenden Pensionsgewährung. Der Ball geht dann von der PV zum AMS.

Vielleicht sollte gesagt werden, dass die Anstalten für die gesundheitliche Reha fast alle im Eigentum der PV stehen und sie damit automatisch den Schlussbericht über den Reha-Erfolg bekommt.

Eine Entziehung bzw. Nicht-Weitergewährung einer bestehenden vorzeitigen Pension kann nur erfolgen, wenn durch die Reha eine ÜBERWIEGENDE gesundheitliche Wiederherstellung für den ausgeübten Beruf erfolgt ist. Überwiegend = mehr als 50 % des Vorzustandes wurde an Besserung erzielt.

Bei chronischen organischen Krankheiten ist diese Besserung laut Erfahrungseinblicken überwiegend NICHT der Fall und werden meist gar nicht nachuntersucht. Orthopädische Krankheiten (Bandscheiben...) und leichtere Schlaganfälle sollten jedenfalls mit einer Pensions-Nachuntersuchung rechnen.
Kommt auf die Erkrankung/Behinderung an.
Hallo
Ich habe Marfansyndrom, und die Auswirkungen davon sind mittlerweile deutlich spürbar und behandlungsbedürftig.
Ich habe im Mai einen Antrag auf EU-rente gestellt, der zunächst angelehnt wurde. Nach meinem Widerspruch bin ich entsprechend begutachtet worden.
Zurzeit bin ich in Reha, nach OP eines Aortenaneurysmas (Aufweitung der Aorta bis zum kritischen Durchmesser von über 5cm. Es wurde eine "Rohrprothese" eingesetzt).
Diese Reha (über die die DRV informiert ist) scheint bei der Entscheidung keine Rolle zu spielen, denn ich habe vor 2 Wochen die Info von der DRV bekommen, dass die Begutachtung abgeschlossen ist, und der Begutachtungsausschuss nun eine Entscheidung fällen wird.
Es kommt also ganz darauf an, welchen Sinn die Reha haben soll. Damit man einfach wieder auf die Füsse kommt, oder um die arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Also. Man muss einfach abwarten.
Gruss Spolf
**********ker07 Frau
17.999 Beiträge
Gruppen-Mod 
Am besten, du erkundigst dich bei deinem Rentenversicherungsträger und auch bei deiner Krankenkasse, denn es kommt sehr auf die Art der Reha an.


Mrs. Heart*herz*
*********1182 Mann
410 Beiträge
Themenersteller 
jepp danke
für die infos
Mit dem Legen eines Bypasses oder der Ausweitung einer Aortenstenose soll nach gängiger internistischer Meinung der ursprüngliche Gesundheitszustand wieder hergestellt worden sein.

Allerdings ist ein nicht-operiertes Aneuryma wegen der Vermeidung von Anstrengungen und der Gefahr eines Infarktes oder einer Massenblutung infolge Platzen sicher immer ein Pensionierungs- und Pflegegeldgrund.
Aneurysma OP
Hallo
Tja. Mein Aneurysma ist zwar jetzt operiert! Aber, bei Marfansyndrom (gen. Erkrankung, die unter anderem eine Bindegewebsschwäche beinhaltet) besteht immer die Gefahr neuer Aneurysmen an den Anschlussstellen, an der Bauchaorta, oder wo auch immer. Ausserdem zieht es noch reichlich (zumindest bei mir. Ist bei jedem etwas anders) andere behinderungen nach sich.
Ansonsten ist ein operiertes Aneurysma allein kein Rentengrund.
Gruss Spolf
...
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.