Status Österreich:
Die Pensionsversicherung zahlt die gesundheitliche (Krankenhaus-) Reha für Erwerbstätige, vorzeitige Rentner und Altersrentner.
Bei Erwerbstätigen soll die Arbeitsfähigkeit dadurch verlängert oder wiederhergestellt (nach Unfall...) werden.
Bei vorzeitigen Pensionisten könnte ja eine Arbeitsfähigkeit wieder entstehen oder vorliegen - rechne daher mit einer Pensions- und Pflegegeld-Nachuntersuchung.
Bei Alterspensionisten wird die Reha bei einer vorliegenden Begründung (Schlaganfall...) bezahlt. Sie dient entweder zr Abwendung einer drohenden Pflegebedürftigkeit und damit Pflegegeldgewährung oder der Besserung einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegeld-Nachuntersuchung "winkt".
Eine berufliche Reha dient immer der Erweiterung des Berufsfeldes und damit der Ausübung einer neuen Tätigkeit zur Abwendung einer drohenden Pensionsgewährung. Der Ball geht dann von der PV zum AMS.
Vielleicht sollte gesagt werden, dass die Anstalten für die gesundheitliche Reha fast alle im Eigentum der PV stehen und sie damit automatisch den Schlussbericht über den Reha-Erfolg bekommt.
Eine Entziehung bzw. Nicht-Weitergewährung einer bestehenden vorzeitigen Pension kann nur erfolgen, wenn durch die Reha eine ÜBERWIEGENDE gesundheitliche Wiederherstellung für den ausgeübten Beruf erfolgt ist. Überwiegend = mehr als 50 % des Vorzustandes wurde an Besserung erzielt.
Bei chronischen organischen Krankheiten ist diese Besserung laut Erfahrungseinblicken überwiegend NICHT der Fall und werden meist gar nicht nachuntersucht. Orthopädische Krankheiten (Bandscheiben...) und leichtere Schlaganfälle sollten jedenfalls mit einer Pensions-Nachuntersuchung rechnen.