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Thema Behindertenparkplatz

Thema Behindertenparkplatz
bei RollingPlanet gibt es jetzt eine Aktion !!
gegen Parkplatz-Schweine.
Parkt ein Unberechtigter auf einem Behindertenparkplatz ..einfach fotografieren und bei Rollingplanet im Internet veröffentlichen...

http://rollingplanet.net/wat … behindertenparkplatzfreunde/

hier zu gibt es sogar ein Formular zum runterladen...
http://rollingplanet.net/wp-content/uploads/2011/09/gelb.jpg

eine Aktion die uns Rollifahrern alle helfen könnte, denn ich glaube nach einer Veröffentlichung wird derjenige sich das gut überlegen ob er es nochmals tut ??

also mitmachen, denn WIR sind auf die Parkplätze angewiesen.
*******se50 Frau
204 Beiträge
würde ich ja gerne tun, aber trotz eu-rente, 80%, b und g ( ca 100 m laufen) bin ich grade dabei mir den ausweis zu erkämpfen ! der reine hohn !

lg
heidi
Ich würde mich da nicht dran beteiligen, denn das kann juristisch auch ganz schnell nach hinten los gehen.
***jo Mann
238 Beiträge
Hallo Rose,
ich habe 100% G und B, aber hier im Landkreis (bzw. in Niedersachsen)
keine Chance auf den Ausweis. Wie kann man und frau denn kämpfen?

LG Jochen
Zum Thema kämpfen..................dabei hilft ganz sicher auch die VDK

oder aber eben auch mal diesen Link studieren, zu dem Thema findet sich so einiges im Net

http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/recht/international.htm
***jo Mann
238 Beiträge
Danke Laura
alles schöne Theorie, war mir auch bekannt!

Die Praxis in Niedersachsen aber ist wie folgt:

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. ....

Das wird knallhart umgesetzt. Also G+B ist hier nix.

Wer muss denn verklagt werden?

Jo
dann schau einmal hier, das betrifft Niedersachsen und die Beihindertenparkausweise sind EU- Sache, also gesetzlich geregelt

http://kehlkopfoperiert.blog … kausweis-fur-behinderte.html


dort steht auch das er bei Kennzeichen B und G greift

Künftig gilt das auch für

■ Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

■ Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

■ Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.

■Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig! Wenden Sie sich am besten an Ihre kommunale Straßenverkehrsbehörde. Die Adresse erfahren Sie bei der Stadtverwaltung.

Mal schauen ...
ob mir in Zukunft nochmal öfter so was passiert, dann könnte es sein, dass ich mich daran beteilige und mitmache.

Ich habe früher meinen Zivildienst in einem Behindertenheim geleistet und mich auch danach niemals auf einen solchen Parkplatz gestellt.
Seit meinem Unfall bin ich jetzt also selbst davon betroffen, da ich zwar nicht auf einen Rolli angewiesen bin, aber über ein aG im Ausweis verfüge.
Habe mich da auch schon so einige Male mit diesen Ar...l... angelegt. Ein paar mal hatte ich auch Erfolgt damit. Motivierte mich auf jeden Fall weiter dagegen anzugehen ...
Aber eines sei noch gesagt: wenn noch Platz da ist, stelle ich mich auch auf einen "Normal-Parkplatz", da ich ja Gott-Sei-Dank wieder laufen kann!
******_nw Frau
563 Beiträge
Ich habe noch nie auf einem Behindertenparkplatz geparkt, tue es auch jetzt nicht, während ich grade versuche, den Ausweis selbst zu bekommen, da ich die manchmal entstehenden Strecken auch nicht mehr laufen kann.
Ich finds auch richtig Scheisse, wenn das jemand macht.

Ich finde aber, öffentliches "An den Pranger stellen" hat einen ganz schlechten Beigeschmack und würde ich daran nicht beteiligen.
*****e31 Mann
5.295 Beiträge
liebe HandicapLady
und auch Ihr alle anderen,
ich persönlich als ebenfalls gehbehinderter Mensch habe mich selber lange Jahre wegen des Problems der großen Unachtsamkeit nicht behinderter Autofahrer geärgert, habe mich oftmals persönlich mit diesen Menschen angelegt und musste dann über die Jahre einfach selber feststellen, dass es außer unnötiger Emotionen und fürchterlichem Ärger nichts bringt.

Ich habe lernen müssen, dass diese unberechtigte Nutzung von Behindertenparkplätzen oftmals tatsächlich aus völliger Ahnungslosigkeit passiert! Das man dann im Allgemeinen mehr mit großer Besonnenheit, Ruhe und Gelassenheit erreichen kann, als aggressiv und schimpfend zu reagieren!

Zukünftig vielleicht mehr und größeren Erfolg mit Ruhe und Gelassenheit! Da sollten wir - wenn vielleicht auch sitzend - drüber stehen können! *g*
***jo Mann
238 Beiträge
sorry hansie,
da muss eine Gegenrede her.
Ich habe bei den Bettnässern, die so parken, immer das dringende Bedürfnis:

Zettel an die Scheibe, die Fahrzeuge zu unrecht auf Behindertenparkplätzen
brennen sehr leicht.


Hilft wohl auch nicht, aber wer sich nicht wehrt, verliert immer.
Jochen
lieber Hansie31
also wenn an einem Behindertenparkplatz ausdrücklich einfach verständlich für jeden zu lesen steht...dass das ein Behindertenparkplatz ist...ist ja wohl nichts mit "Ahnungslosigkeit".

Diese Leute stellen sich bewußt auf solche Plätze, da sich damit meistens Kaufhäuser . Banken..Apotheken usw.. schneller erreichen lassen.

Ich habe mich früher auch mit solchen Falschparker angelegt und weiß, daß es keinen Sinn hat, weil man sich nur aufregt...und nichts bringt.
Denn ich kann beobachten, daß die am nächsten Tag da wieder draufstehen -

Ich kann dann leider nirgendswo anders parken. Oder ich parke eben auf die Gefahr hin, daß ich eingeparkt werde. Da habe ich dann schon öfter mal 30 - 45 Minuten im Regen auf der Straße warten können, bis der Besitzer wieder auftaucht. Bei Ansprache werden die dann noch frech..und manchmal wird es schon fast gefährlich..wenn die Leute ausrasten.....

Die Zeiten habe ich hinter mir....Ich notiere mir das Kennzeichen und rufe per Handy die Polizei an.... die haben dann schon mal einen Strafzettel von 70 € bekommen.
Solche Leute kann man nur mit Geld bestrafen..was anderes wirkt da nicht mehr.
Die sollten mal in Spanien auf einem solchen Parkplatz parken..da kostet das bis zu 500 €..deswegen sind dort diese Parkplätze auch meistens frei.

Ansonsten rege ich mich da nicht mehr groß auf..Sondern ich handle eher.
Wenn das mehrere Betroffene machen würden, wäre das zu unserem allgemeinen Vorteil....also bitte ein bisschen Initiative zeigen..:-))
*****574 Mann
202 Beiträge
@***jo

Wer muß verklagt werden?

Na du stellst ja bei einer Behörde einen Antrag.
Für diesen ergeht ein Bescheid. Sollte dieser negativ ausfallen, gibts es eine Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen). Damit kannst du dem Bescheid widersprechen.
Dann wird das ganze nocheinmal geprüft und es ergeht ein Widerspruchsbescheid.
Sollte dieser auch wider negativ ausfallen, kannst du die ausstellende Behörde auf Anerkennung beim zuständigen Sozialgericht verklagen ( ! Klageeinreichung innerhalb Frist !) Begründung kann nachgereicht werden.

Wenn du denkst du kannst das alleine dann benötigst du vor dem Sozialgericht und auch vor dem Landessozialgericht keine Rechtsvertretung (Anwalt).

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
*******958 Frau
9.875 Beiträge
ich pers. bin komplett gegen öffentliche pranger, was durch solche passieren kann, sollte die vergangenheit genügend gezeigt haben.
zu schnell landen da drauf auch mal leute wo es absolut nicht gerechtfertigt ist.

das hier:
********Lady:
Ich notiere mir das Kennzeichen und rufe per Handy die Polizei an.... die haben dann schon mal einen Strafzettel von 70 € bekommen.
Solche Leute kann man nur mit Geld bestrafen..was anderes wirkt da nicht mehr.
Die sollten mal in Spanien auf einem solchen Parkplatz parken..da kostet das bis zu 500 €..deswegen sind dort diese Parkplätze auch meistens frei.
finde ich viel sinnvoller als ein öffentlicher pranger.
wenn man sich den aufwand betrachtet, ist ein anruf bei der polizei auch schneller getan, als ein eintrag auf einer, für mich stakr zweifelhaften, prangerseite.

das bussgeld ist für mein empfinden einfach noch zu niedrig, wenn es höher währe, und vor allem mehr menschen konsequent, falschparker bei der polizei melden würden, währen bestimmt auch mehr parkplätze frei
***jo Mann
238 Beiträge
@Luggi
Na ja, schön wenn es so wäre wie Du schreibst!
Es geht um den "echten" Parkausweis, der berechtigt,
auf einem Behindertenparkplatz zu stehen.
Zitat StVO
schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie
oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
sowie für blinde Menschen.


Widerspruch ist sinnlos, weil das die StVO klar regelt
(zumindest in der Neufassung 2013).
Schon der Antrag wird zurückgewiesen.

Also nix mit 100% G, B.

Daneben gibt es auf Antrag "Parkerleichterungen", die mir (als Rolli)
kaum helfen, darauf hätte ich wohl einen Anspruch.

Tja. LG nach Günzburg
Jochen
Also ein Rollifahrer dem kein Parkausweis zusteht ???? das kann ich nun gar nicht nachvollziehen, wo soll denn da die Begründung liegen?

Dann würde ich ganz schnell zur VdK gehn und das dort abklären lassen, die sind dort ja auf Behindertenrecht eingestellt.
***jo Mann
238 Beiträge
nicht ganz,
es gibt wohl auch für mich einen Ausweis, der aber nicht berechtigt,
einen Behindertenparkplatz zu benutzen, sondern nur diese "Erleichtungen:"

•im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
•im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
•an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,
•in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
•in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
•an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,
•auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
•in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.


So ist es leider, da kann auch kein VdK helfen. Einziger Ausweg: Aus dem G ein aG
machen zu lassen. Rolli allein ist aber kein Kriterium für aG.

LG Jo
*****e31 Mann
5.295 Beiträge
lieber Jochen
ich kann Deine Verärgerung über dieses - ich nenne es mal so - Affentheater durchaus verstehen! Ich habe ehemals eine Klage gegen das Bundesland Bayern wegen dieser Problematik und wegen einem 'internationalem Behindertenparkausweis' führen müssen und auch gewonnen!

Hier empfehle ich Dir dem Verband VDK bei zu treten! Denn hier kann man Dich auch im Klagefall anwaltlich unterstützen. Informiere Dich dort doch mal und schildere Dein Problem.

LG Oli
ja... es ist schade dass man um so was kämpfen muss... aber meistens lohnt es sich und man bekommt recht... *top*
*******se50 Frau
204 Beiträge
behindertenparkplatz
hallo ihr lieben !

ich habe ihn endlich den begehrten ausweis ! *freu2*

ohne antrag haben sie mich auf 90 % heraufgesetzt. mit 80% unbefristet, plus 10 % auf 2 jahre. solange gilt auch das mit dem parken ! (12/15)

bin ich dann wieder gesund ? grübel
nehmen wir es mit humor ! *zwinker*

lg
heidi
eine geniale Aktion
das sollte in jedem Ort mal statt finden, damit die Leute sehen wie SIE uns immer mehr einschränken. Die Parker werden immer aggressiver und parken auch auf Rolli - Parkplätzen. Das hindert sie nicht mehr. Und sie werden so gut wie nicht bestraft dafür. Ein reines Kavaliers-Delikt..Geht mir immer mehr auf die Nerven...

Da finde ich diese Aktion der HAMMER.. SO muß es sein.


*lol* das Gesicht , krass aber gut *top*

auch mir fällt auf das immer mehr auf Behindertenparkplätzen parken, welche dort nun eigentlich nicht parken dürfen

da ist solch Aktion vielleicht wirklich mal lehrreich
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