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Fanfiction

*********elle Frau
324 Beiträge
Themenersteller 
Fanfiction
Hast du schon mal ein Buch veröffentlicht, das mehr oder weniger als Fanfiction gilt? Wie hast du das Rechtliche geklärt?

Weil bisher wurde mir immer gesagt, dass man so etwas nicht veröffentlichen dürfe weil man dann die Urheberrechte verletzen würde. Daher könne man Fanfiction nur just for Fun auf Plattformen wie Wattpad schreiben.
*****112 Paar
1.269 Beiträge
Erst einmal: Warum macht man so was? Wenn ich z.B. eine Harry-Potter-Geschichte neu erfinde, kann ich auch die Figuren dazu neu erfinden. Und ich habe keinen Stress. BTW: auch die Veröffentlichung auf Wattpad o.ä. schützt nicht vor Strafe und Ansprüchen der Urheber. "Just for fun" ist da kein Rettungsanker, wenns der Urheber drauf anlegt.

Da gibts einmal den §14 UrhG:
"Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

Und Du kommst evtl. mit §23 UrHG in Konflikt:
"(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.(...)"

Um das Urheberrecht zu umgehen, verwendet man deshalb in der Regel neu erfundene Figuren, die in den Originalen nicht vorkommen und somit nicht geschützt sind - z.B. Nachkommen von Harry Potter.

Und dann gibt es den §51a UrhG:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist."

Die Rechtssprechung dazu könnt ihr googeln. Zum Beispiel Uderzo vs. Gamber wg. Asterix-Karikaturen. OLG München Az. 29 U 6196/90 und 29 U 6128/90. Das endete ohne Urteil im Vergleich - aber angeblich landete der Satire-Verleger Hans Gamber bis auf die Knochen gepfändet im Obdachlosenasyl...

Kurz: Ich persönlich würde keine Fanfiction machen. Noch nicht mal auf anonymen Fanfiction-Foren.
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