Also mal zu Frage des Themas einen Post. Darüber habe ich mir auch schon meine Gedanken gemacht und spreche jetzt aus Erfahrung.
Aktuell ist es noch bis zum 27.12. so, dass der Besuch von Familie oder enge Freunde als nicht touristisch gilt. An der Rezeption muss man also den Namen und die Adresse der zu besuchenden Person angeben und darf dann dort übernachten.
Die zu besuchende Person muss aber im gleichen Bundesland wohnen.
Du musst dir natürlich auch überlegen, welche Person du angibst, weil evtl.das Ordnungsamt auch Nachprüfung anstellen und die Person kontaktieren kann. Muss also wasserdicht sein.
Das geht aber nur noch dieses Wochenende. Also los los, ab in die Hotelbetten
Eine andere Möglichkeit wäre vllt: ich hatte mich im März bei der ersten Welle spät abends mal ausgeschlossen. Meine bessere Hälfte kam erst am nächsten Tag abends wieder. Anstatt den Schlüsseldienst zu rufen hab ich mir gedacht, dass ein Aufenthalt im hotel in dieser Lage mehr Stil hätte. Hab das so an der Rezeption erklärt und dann gings auch. Wie diese Situation nun behandelt würde, kann ich nicht sagen. Ausprobieren und schauen was passiert.
Gruß Mellow