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erstmalig EASA Klassenberechtigung verlängern..

erstmalig EASA Klassenberechtigung verlängern..
Hallo Zusammen,

vor etwa 4 Wochen stand meine Easa Klassenberechtigung PPL-A, SEP erstmalig an zur Verlängerung.
Alles lief gehabt,also ähnlich wie bisher, Ausnahme war , dass nur ein Prüfer/-in berechtigt war die Lizenz per Unterschrift direkt zu verlängern. Kopie davon ging an das LBM. Fertig.

Interessant war aber folgendes:

Nach Rücksprache mit dem LBM in Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit eines downgrades von PPL-A auf LAPL mit dem Recht , nach 2 Jahren ohne erneute Prüfung wieder auf den PPL-A zurück zu gehen. Man hätte ihn ja schließlich schon gehabt und dieses Recht könnte man einem ja nicht nehmen..so die Antwort..

Jetzt kommst aber:
LAPL Inhaber bescheinigen sich quasi selbst die geflogenen Stunden und kein Prüfer checkt
das mehr ....!? So sehen das die neuen Richtlinien vor, es kann also passieren dass jemand seit Jahren nicht geflogen ist, sich Flugstunden dennoch im Flugbuch einträgt und alles ist auf dem Papier erstmal ok...d.h. dass hier wohl ein jeder LAPL Inhaber machen kann was er will, bis es vielleicht zu einem Unfall kommt und das ganze dann ggf. rauskommt..ob das im Sinne des Gesetzgebers und der Sicherheit war??

EASA PPL-A Inhaber unterliegen da nach wie vor der Überprüfung, einer eher verschärften Prüfung.
********line Mann
250 Beiträge
das war
früher auch so, vor dem ganzen Mist in den letzten 15 Jahren. Flugstungen geflogen und eingetragen und fertig. Ist übrigens in diversen ICAO Ländern bis heute nicht anders, nur Europa braucht 15 verschiedene Regelungen um Menschen mit Flugzeugen bis 2 to verantwortlich in die Luft zu bringen.

Eigenverantwortung wurde dadurch aber noch nie ersetzt und hassardeurismus ebenso wenig.
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