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Lizenzbedingungen/Verlängerung Gleitschirm

Hallo moehre_44
für die Gleitschirmlizenz brauchst du doch keine Flüge zum Scheinerhalt. Oder habe ich in deinem Beitrag falsch verstanden?
Btw. bin Fluglehrer, sollte also über diese Dinge Bescheid wissen *zwinker*

Grüße,
Sonny
spontan zum thema
bei tandem lizenzen braucht man nach scheinerteilung gewisse anzahl pflichtflüge und muss die nachweisen alle 2 od 3 j ?!...
kann man alles beim dhv nachlesen...

versteh das problem aber auch ned wirklich

gibt es überhaupt einen der dieses jahr seine ziele erreicht hat? *g*

cheerio
******_44 Mann
65 Beiträge
Scheinerhalt...
Moin zusammen,

ich hab das in der Ausbildung mal so gelernt: Die Lizenz wird unbefristet erteilt (LuftPersV $45)
In Absatz 4 dann allerdings: Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz ... für Hängegleiter und Gleitsegel ... eine ausreichende fliegerische Übung aufweist.
Dazu in der APO Abschnitt V: Der Nachweis der fliegerischen Übung gemäß LuftPersV $45 Abs. 4 gilt als erbracht, a) wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für Hängegleiter oder Gleitschirm eine Flugerfahrung von mindestens 10 Starts und Landungen innerhalb der letzten 36 Monate im Flugbuch nachweisen kann
b) oder wenn der Inhaber ... turnusgemäß alle 3 Jahre ab Austellungsdatum der Lizenz einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug vor einem Prüfer, Fluglehrer oder Beauftragten für Luftaufsicht durchführt. Der Überprüfungsflug ist schriftlich zu dokumentieren.
Wird der Nachweis der fliegerischen Übung weder nach a) noch nach b) erbracht, muss der Inhaber der Lizenz eine Nachschulung in einer Gleitschirm- bzw. Drachenflugschule erfolgreich durchführen. und so weiter...

Ein Tandempilot muss das immer nach b) machen.

Wobei ich gerade beim DHV lese: Die „ausreichende fliegerische Übung“ gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4 gilt als vorhanden, wenn dem DHV keine Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen.

Na das ist ja toll. Das erklärt jetzt auch, warum ich oft so grottige Starts sehe. Insbesondere in Belgien möchte ich da manchmal wegschauen...

Ne schöne Jrooß von der Möhre, die sich schon aufs Fliegen freut.
******_44 Mann
65 Beiträge
Änderung der APO...
Hallo zusammen,

so wie es aussieht, ist die aktuelle APO tatsächlich so, wie auf der DHV Seite zu finden. Also: So lange man keinen Mist baut, darf man seine Lizenz behalten. Stand der APO ist Januar 2014. Wieder etwas gelernt.

Wobei ich das mit der ausreichenden fliegerischen Praxis etwas anders sehe... Jeder sollte so viel trainieren, dass er seinen Schirm in allen Situationen gut beherrscht. Wobei Groundhandling da schon eine Menge bringt. Das habe ich in den letzten Jahren aber nicht ins Flugbuch eingetragen :-).

Ne schöne Jrooß und viele unfallfreie Genussflüge wünscht
Elmar

Ok, das war jetzt ziemlich OT - Sorry *g* Aber editieren eigener Beiträge habe ich im Forum bisher nicht gefunden.... Oh, Mist - jetzt schon *cool*
*****fun Paar
482 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Lizenzbedingungen/Verlängerung Gleitschirm
Huhu,

Die nachfolgenden Beiträge wurden aus dem Vorstellungsthread hierher verschoben, weil sie thematisch nichts mit der Vorstellung zu tun haben...
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