Scheinerhalt...
Moin zusammen,
ich hab das in der Ausbildung mal so gelernt: Die Lizenz wird unbefristet erteilt (LuftPersV $45)
In Absatz 4 dann allerdings: Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz ... für Hängegleiter und Gleitsegel ... eine ausreichende fliegerische Übung aufweist.
Dazu in der APO Abschnitt V: Der Nachweis der fliegerischen Übung gemäß LuftPersV $45 Abs. 4 gilt als erbracht, a) wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für Hängegleiter oder Gleitschirm eine Flugerfahrung von mindestens 10 Starts und Landungen innerhalb der letzten 36 Monate im Flugbuch nachweisen kann
b) oder wenn der Inhaber ... turnusgemäß alle 3 Jahre ab Austellungsdatum der Lizenz einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug vor einem Prüfer, Fluglehrer oder Beauftragten für Luftaufsicht durchführt. Der Überprüfungsflug ist schriftlich zu dokumentieren.
Wird der Nachweis der fliegerischen Übung weder nach a) noch nach b) erbracht, muss der Inhaber der Lizenz eine Nachschulung in einer Gleitschirm- bzw. Drachenflugschule erfolgreich durchführen. und so weiter...
Ein Tandempilot muss das immer nach b) machen.
Wobei ich gerade beim DHV lese: Die „ausreichende fliegerische Übung“ gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4 gilt als vorhanden, wenn dem DHV keine Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen.
Na das ist ja toll. Das erklärt jetzt auch, warum ich oft so grottige Starts sehe. Insbesondere in Belgien möchte ich da manchmal wegschauen...
Ne schöne Jrooß von der Möhre, die sich schon aufs Fliegen freut.