Er:
"Ich bestell Pizza. Willst du auch was?"
Sie:
"Nein."
Er:
"Okay."
Sie:
"...oder doch?!"
Er:
"Was denn nun?"
Sie:
"Ich weiß nicht."
Er:
"Du weißt nicht, ob du was willst?"
Sie:
"Nein."
Er:
"Hast du Hunger?"
Sie:
"Keine Ahnung, irgendwie schon."
Er:
"Was heißt 'irgendwie'...?"
Sie:
"Das heißt, dass ich mir nicht sicher bin."
Er:
"Wenn ich Hunger hab, dann merk ich das."
Sie:
"Vielleicht hab ich ja nachher Hunger."
Er:
"Also bestell ich dir was."
Sie:
"Und wenn ich später doch nichts mehr will...?"
Er:
"Dann isst du es halt nicht."
Sie:
"Das ist doch Verschwendung."
Er:
"Dann heb's dir eben für morgen auf."
Sie:
"Und wenn ich morgen gar keinen Appetit auf Pizza habe?
Er:
"Pizza kann man immer essen."
Sie:
"Ich nicht."
Er:
"Dann such dir was anderes aus."
Sie:
"Ich will aber gar nichts anderes."
Er:
"Also doch Pizza."
Sie:
"Nein."
Er:
"Also gar nichts."
Sie:
"Doch."
Er:
"Du machst mich verrückt."
Sie:
"Warum bestellst du dir nicht schon mal was...?"
Er:
"Wie du meinst..."
Sie:
"Aber nimm die Pizza mit Schinken."
Er:
"Ich mag aber gar keinen Schinken."
Sie:
"Ich schon."
Er:
"Ich dachte ich sollte MIR was bestellen...?!"
Sie:
"Sollst du ja auch."
Er:
"Und warum dann Schinken...?"
Sie:
"Falls ich Hunger kriege, wenn dein Essen da ist."
Er:
"Und?"
Sie:
"Glaubst du, ich will was essen, was mir nicht schmeckt?"
Er:
"Wieso du?"
Sie:
"Wieso nicht?"
Er:
"Moment... ich soll also MIR was bestellen, das DU dann essen kannst,
falls
du eventuell doch Hunger bekommen solltest...?!"
Sie:
"Genau."
Er:
"Und was bitte soll ICH dann essen?"
Sie:
"Na, vielleicht hab ich ja nachher gar keinen Hunger..."
Anmerkung:
Das Landgericht Frankfurt sprach IHN vom Vorwurf des Totschlages im Affekt frei und erkannte auf Notwehr.