Markenschutz
in meiner bdsm und der public disgrace gruppe laufen derzeit ganz brandaktuelle diskussionen zum thema markenschutz. ein veranstalter aus troisdorf hat beim bundesamt beantragt, sich die wörterHier die Links dazu:
https://register.dpma.de/DPM … ke/register/3020140192705/DE
https://register.dpma.de/DPM … ke/register/3020140193582/DE
https://register.dpma.de/DPM … ke/register/3020140195127/DE
https://register.dpma.de/DPM … ke/register/3020140192691/DE
https://register.dpma.de/DPM … ke/register/3020140192667/DE
schützen zu lassen.
der ursprung war allerdings, dass er selbst sich als der "erfinder" von public disgrace parties sieht und nun verhindern will, dass mitkonkurrenten ihm seine geschäftsidee klauen.
womit ich ihm sogar recht gebe.
aaaaaber... sich einzlene, gängige bezeichnung schützen lassen zu wollen, (wie das das "wort" bdsm) das finde ich verwerflich und zeigt mir, dass hier einer nur kräftig absahnen will. in form von diesen ätzenden anwaltsmahnschreiben. womit er im übrigen auch schon begonnen hat. diverse veranstalter, die public disgrace parties veranstalten, erhielten von dem user abmahnungen.
doch wie weit geht das? wann wird sich z.b. der erste das wort "lustschmerz" schützen lassen wollen????
was meint ihr dazu?