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Wir sind alle Prostituierte

******225 Mann
26 Beiträge
Was soll der Beitrag bedeuten?
Bitte nochmal auf Deutsch
*******ck96 Mann
72 Beiträge
Sorry dieses blöde t9 oder wie das auch immer heißt
Was soll das den für ein Schwachsinn sein da kann man ja nur den Kopf schütteln uns als prostituierte ab zu Stempeln
Ich verstehe das
Problem nicht. Die Frau mit den goldenen Händen vertrat in einer CM an mich die Ansicht, dass ich "alter Mann" nur neidisch darauf sei, dass sie viel Geld verdient.
Dann soll sie auch Steuern zahlen - und was ist eigentlich so schlimm darain, als Prostituierte zu gelten? Im Grunde tut das jeder, der oder die für Geld arbeitet. Auch Merkel ist eine Politik-Prostituerte, die sich für Geld und Ansehen selbst belügt und verbiegt.
Ich jedenfalls finde es vollkommen richtig, dass dies ab dem 1. 7. so gesehen wird.
Jeder der Geld verdient hat Steuern zu zahlen, völlig korrekt. Ich tue das schon immer, wie man aus meinen Impressum samt Steuernr sehen kann. Also bitte keine falschen Gerüchte hier streuen bitte.
******225 Mann
26 Beiträge
Zweifelhaft
Ich sehe das schon eher wie Blackdick, weil es geht hier im JoyClub doch um mehr.
Man baut hier doch auch erstmal Symphatie auf und lernt sich ein wenig kennen.
Hier zählt ja auch die Erotik und das beide Spaß haben.
Sogar auch Freundschaften oder mehr. Selbst wenn man für diese schöne Erlebnis bezahlt, sehe ich es nicht als Prostituion.
Zu einer Prostituierten geht man hin und sagt was man will, aber mit Erotik und Symphatie und schönes Erlebnis hätte das für mich nichts zutun.
Sicherlich bieten wir uns hier mit unseren Profil auch an.
********er75 Mann
6.899 Beiträge
@dennis225
Was soll uns Dein Post sagen?
Hast Du den EP und die Fragestellung von Goldenhands2 gelesen.
Es geht hier um die, durch die Novellierung des Prostitutionsgesetzes geschaffene, neue Rechtslage und die Meinungen zu deren Konsequenzen für professionelle Tantraanbieter. Leider spielt hier die eigene Sichtweise nurnoch eine private, zwischenmenschliche Rolle.
Die Konsequenzen aus Meldepflicht und der Regelung für Prostitutionsstätten sind formaljuristisch und führen zu erheblichen Veränderungen für die Betroffenen.
Etwas weiter oben wurde schon der Links zur Zusammenfassung des Gesetzes gepostet:
Massage: Wir sind alle Prostituierte
******225 Mann
26 Beiträge
Es gibt doch hier auch viele die für Geld Massagen oder auch andere Dienste in ihrer Freizeit für Geld anbieten und in ihren Hauptjob schon genug Steuern zahlen müssen, die müssten das dann ja auch hierfür nochmal steuern zahlen oder zumindest beim der Bundesknappschaft angemeldet sein.
Schon Karl Marx
fragte stets.
Aus welchem Interesse argumentiert oder fragt wer.
Das ist bitte zu berücksichtigen und macht die Beiträge dann einschätzbar. Womöglich lässt sich die Spreu vom Weiten trennen.
********er75 Mann
6.899 Beiträge
@dennis225
Genau! Auch um dies Damen und Herren geht es.
Steuerpflichtig waren Einnahmen aus Nebenerwerb schon immer, auch die entsprechende Anmeldung und die Sozialabgaben sind gesetzlich schon längst geregelt. Wer also tantrische Dienstleistungen gegen Geld anbietet muss dies auch heute schon, nach den Alten Vorgaben, anmelden und seine Einkünfte versteuern.
Durch die Zuordnung von Tantramassagen zur Prostitution kommen nun noch weitere Abgaben und Kosten (Vergnügungssteuer, Räumlichkeiten,...) und Auflagen (Meldepflicht, Betriebsverordnung für Bordellbetriebe, Genehmigungspflicht für den Bordellbetrieb) noch hin zu. Genau um diese Thematik geht es in diesem Thread.
Es gab auch schon ein paar mehr Threads hier zum Thema in der Tantra Gruppe.
Zum Beispiel stehen jetzt dann auch unangekündigte Kontollen durch die "Sitte" oder das Ordnungsamt an, wie z.B. schon heute in Bayer üblich.
Für "Nebenberufler" wird jetzt auch intressant, wie der Hauptarbeitgeber zu Prostitution steht.
******225 Mann
26 Beiträge
Ich für mich sehe das hier aber als Hobby und würde auch gerne erotische Massagen für Geld anbieten. Das würde dann bedeuten auch ich müsste dafür Steuern zahlen? Obwohl es für mich nur ein Hobby ist, so wie beim Fussball wo sie noch geld für tore bekommen.
********er75 Mann
6.899 Beiträge
@dennis225
Ganz genau.
Du musst Deine Tätigkeit als Gewebe anmelden, die Räumlichkeiten, in denen Du Deine Dinste anbietest, gemäß den dort geltenden Sperrbezirksregeln wählen. Nach der Neuen Regelung bedarf Dein Studio auch der Genehmigung als Prostitutionsstätte. Und ab dem Stichtag muss Du Dich auch als Prostituierter anmelden.
Aber auch schon heute sind alle Deine Einnahmen aus einem Nebenjob als Einkommen anzumelden. Kommst Du über den Freibetrag, ist von Dir auch Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, sollte aber bei einen Hobby selten der Fall sein. Hierzu wurde im VORFELD auf jeden Fall einen Steuerberater befragen.
Übrigens: Auch die Torprämien sind als Einkommen anzumelden.
******225 Mann
26 Beiträge
Und genau da sehe ich die problematik. Ich habe ein Nebenjob, also das Thema Freibetrag hat sich erledigt.
In meiner wenigen Freizeit, würde ich auch gerne als Hobby erotische Masssagen anbieten wollen.
Dann wäre das ganze hier sinnlos, weil auf Selbstständiger Basis war ich mal angemeldet und das ganze hat mir nur unnötig Kosten verursacht.
Statt Geld zu verdienen.
********er75 Mann
6.899 Beiträge
@dennis225
Das mit dem Freibetrag bezog sich auf die MwStr, die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
********er75 Mann
6.899 Beiträge
Aktueller Buchtipp zum Thema:
Neuerscheinung: Dona Carmen´s Handbuch für die Altagspraxis zum ProstiSchG

Das vorliegende Handbuch informiert kritisch und parteilich über den Inhalt des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes. Es ist in erster Linie für die betroffenen Sexarbeiterinnen geschrieben, mag aber auch für Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen und sonstiger „zuständiger Behörden“ hilfreich sein.

Inhalt
Vorbemerkung des Herausgebers
Gebrauchsanweisung
Betrifft mich das Prostituiertenschutzgesetz?
Gesundheitliche Zwangsberatung bei Prostitution
Gesundheitliche Zwangsberatung
Bescheinigung über gesundheitliche Beratung
Pflicht zum Mitführen der Bescheinigung
Anmeldung der Prostitution / Hurenpass
Pflicht zur Anmeldung von Prostitutionstätigkeit
Informations- und Beratungsgespräch
Anmeldebescheinigung (Hurenpass)
Pflicht, die Anmeldebescheinigung mitzuführen
Sexarbeit im Bordell (Laufhaus, Club, Studio etc.)
Sexarbeit in Privatwohnungen
Ausschließlich allein ausgeübte Prostitution
Sexarbeit zusammen mit anderen
Sexarbeit in Prostitutionsfahrzeugen
Sexarbeiterin als bloße Nutzerin eines Prostitutionsfahrzeugs
Sexarbeiterin als Eigentümerin eines Prostitutionsfahrzeugs (ausschließlich allein genutzt)
Sexarbeiterin als Eigentümerin eines Prostitutionsfahrzeugs (zusammen mit anderen genutzt)
Sexarbeit auf Prostitutionsveranstaltungen
Sexarbeiterin als bloße Teilnehmerin einer Prostitutionsveranstaltung
Sexarbeiterin als Organisatorin und Teilnehmerin einer Prostitutionsveranstaltung
Kontrolle, Überwachung und Sanktionen
Sexarbeiterin geht ausschließlich der Prostitution nach Sexarbeiterin betreibt zugleich ein Etablissement
Sexarbeiterin in eigenem Prostitutionsfahrzeug tätig
Sexarbeiterin organisiert Prostitutionsveranstaltung
Kontrolle und Sanktionen bei Prostitutionskunden
Anhang
Bußgeldkatalog Prostitution
Zeitvorgaben und Fristen
Pflichten der Sexarbeiterinnen
266 Fragen und Antworten im Überblick

„Doña Carmen´s Handbuch für die Alltagspraxis“
266 Fragen & Antworten zum ProstSchG
Hrsg. Frankfurt, den 01.03.2017
ISBN 976-3-932246-89-0
Erhältlich bei Doña Carmen e.V. oder DVS Verlag
Preis 12,90 € zzgl. 1,65 € Porto
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