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Prostituiertenschutzgesetz und Masssage-Gruppe

**********lness Frau
10 Beiträge
@chiemgau_tantra
Genauso hab ich das auch verstanden ., und diese Mail vom JC so bekommen .
Jegliche Art von finanziellem Interesse auf dem Profil , wird nicht geduldet und somit bis zum 31.12.17 gelöscht .
Egal ob es sich um " normale Massagen " wie .. Wellness oder medizinische Behandlungen handelt .
Schade ..
Wie sieht das denn in Physio und Massage-Praxen aus?
Werden wir da dann auch kontrolliert ?
So oder so zahlt ja jeder brav seine Steuer ..
von daher ...Echt schade
M.E. geht es rein um das Anbieten "sexueller Dienstleistungen gegen Endgeld (Taschengeld/freiwilliger Spende/Aufwandsentschädigung)" zu denen laut Gesetz eben auch Tantra u.ä. Massagen gehören, da das Berühren der Geschlechtsteile (was ja i.d.R. zum Programm gehört) eine sexuelle Handlung darstellt. Da ist es leider uninteressant, ob die Akteure eine andere philosophische Sichtweise haben.
Da immer wieder medizinische Massagen/Physio genannt werden: Dort werden keine sexuellen Handlungen vorgenommen und somit fallen sie auch nicht unter das ProstSchG.

Eine (gegenseitige) Tantra Massage auf rein privater Ebene und ohne Geldfluss ist kein Problem. Dies wird man sicherlich auch weiterhin im JC suchen oder anbieten können. Geht ja z.B. bei privaten Gangbangs laut JC Support auch. Knackpunkt ist schlicht der Geldfluss.

Den Vergleich mit der erotischen Fotografie verstehe ich nicht ganz. Finden dort auch so selbstverständlich sexuelle Handlungen statt, wie es z.B. bei der Yoni/Lingam Massage ist? Ich würde dem Fotografen gehörig auf die Finger hauen!
Karin (Sinntouch Inhaberin)
*******uch
102 Beiträge
Jetzt frage ich mal ganz dumm...
Was machen Physio- und med. Massagepraxen auf einer EROTIKPLATTFORM wie JOYclub?
Was haben Anbieter seriöser Wellnessmassagen ohne sexuellen Bezug auf einer EROTIKPLATTFORM zu suchen?

Ich bin ja vielleicht etwas dumm, aber ich bitte Euch, auf einer EROTIKPLATTFORM sucht man EROTIK und keine Physiotherapie!!!!
SCHLUSS MIT EUREM SCHEINHEILIGEN: "ICH WILL DOCH NUR SPIELEN!"
********n_he Mann
4.116 Beiträge
Ich habe nichts gegen ...
Aus meiner Sicht kann es doch eine professionelle Gruppe geben.

Alles was klar erkennbar ist, hilft uns weiter.

Immerhin gibt es hier doch auch Clubs, welche ihre professionelle Veranstaltungen anbieten.

Zumindest der Aspekt der Gleichbehandlung sollte nach der Einführung der Auflagen durch das Prostitutionsgesetz gewahrt sein.

Beruf ist Beruf.
********n_he Mann
4.116 Beiträge
Ganz nebenbei ...
Es darf nicht vergessen werden, dass es hier weitere Sexdienstanleiter als natürliche Person gibt, welche ihre finanziellen Dienste anbieten. So schlimm wird es wohl nicht werden.

Joy ist bestimmt professionell genug.
********er75 Mann
6.901 Beiträge
Achtung, auch Clubs ist es im Joy zukünftig untersagt, Veranstaltungen und Geschäftsmodelle zu bewerben, die sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes beinhalten.

Wie man jetzt in den Allgemeinen Spielregeln des Joy unter https://www.joyclub.de/hilfe/2955.spielregeln.html#finanzielle_interessen_kaeufliche_liebe_wli nachlesen kann, ist "finanzielles Interesse" im bezug auf sexuelle Dienstleistungen absofort im Joy nicht mehr erlaubt und es besteht nur für bestehende Profile und Events eine Übergangsfrist bis 12.2017.
*****lus Mann
7.489 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bitte das Gesetz bzw. die Aufklärung des JOYclubs dazu lesen - Partys oder ähnliche Veranstaltungen sind eben nicht gleichzusetzen mit dem Angebot sexueller Dienstleistungen.

Weitere Anfrage an den JOYclub zu Massagen-Praktiken ist gestellt.
********er75 Mann
6.901 Beiträge
Die aktuelle Aufregung ist ja verständlich, aber wenn wir hier konstruktiv was erreichen wollen, macht es keinen Sinn über alle kommerziellen Angebote im Joy zu diskutieren. Es geht bei der Neuregelung ausschließlich um Angebote von sexuellen Dienstleistungen, im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes, die mit finanziellem Interesse verbunden sind.
Was eine sexuelle Dienstleistung ist, ist hier sehr schön zusammengefasst und aufbereitet:
Definiton von sexuellen Dienstleistungen im Prostitutionsschutzgesetz.
https://www.prostituiertensc … infos-fuer-sexarbeiterinnen/
Laut §2 des ProstSchG sind Prostituierte Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Mit dem Begriff „Sexuelle Dienstleistung“ wird der Gegenstand des Prostitutionsgewerbes beschrieben. Erfasst sind alle sexuellen Handlungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden. Umfasst sind damit alle üblicherweise der Prostitution zugerechneten Formen sexueller Handlungen gegen Entgelt einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt. Nicht alle dieser unter den Begriff der sexuellen Dienstleistung fallenden Erscheinungsformen werden im allgemeinen oder milieutypischen Sprachgebrauch durchgängig als „Prostitution“ bewertet. Für die Zwecke dieses Gesetzes und dieser Begründung werden die Ausdrücke „sexuelle Dienstleistung“ und „Prostitution“ gleichbedeutend verwendet.

Der Begriff der „sexuellen Handlung“ ist beispielsweise durch das Strafgesetzbuch eine eingeführte Begriffsbildung, die daher keiner näheren gesetzlichen Definition bedarf.

Das das Gesetz hier keine Interpretationsspielräume lässt zeigt dieser Teil der Definition:
...einschließlich sexualbezogener sadistischer oder masochistischer Handlungen, unabhängig davon, ob es dabei zu körperlichen Berührungen oder zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs zwischen den beteiligten Personen kommt.
Auch das ist nach dem Gesetz eine sexuelle Handlung!

Vor diesem Hintergrund sind auch Massagen, die diese Definition erfüllen bzw. Handlungen beinhalten, die diese Definition erfüllen, sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes.
Gang - Party und Party
Hallo Cirolus


da bin ich mal gespannt was du da schreibst.......

!!!! Bitte das Gesetz bzw. die Aufklärung des JOYclubs dazu lesen - Partys oder ähnliche Veranstaltungen sind eben nicht gleichzusetzen mit dem Angebot sexueller Dienstleistungen.

Sind auch Verboten Party und Veranstaltungen .......
********er75 Mann
6.901 Beiträge
@MeinTraum71
Parties und Veranstaltungen, die nach den neuen gesetzlichen Regelungen unter das Prostitutionsschutzgesetz fallen - also Parties und Veranstaltungen, bei denen sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten werden - dürfen künftig nicht mehr im Joy beworben werden.
Deshalb sind sie aber nicht grundsätzlich gesetzlich verboten.
Derartige Veranstaltungen fallen unter Prostitution und die Veranstaltungsorte sind als Prostitutionsstätten zuzulassen und zu genehmigen. Auch die Sexworkerinnen, die dort arbeiten müssen registriert sein.
Wenn es sich nicht um verbotene Formen der Prostitution handelt und die Genehmigung der Behörden vorliegt, sind solche Parties und Veranstaltungen weiter möglich, ur eben nicht im Joy.
*******lax Mann
8.832 Beiträge
Und die meisten Partys betrifft das gar nicht, weil keine erotischen Dienstleistungen angeboten werden. Mehr wollte Circulus wohl auch gar nicht sagen *zwinker*
*****lus Mann
7.489 Beiträge
Gruppen-Mod 
Antwort des JOYclubs
Hallo Circulus,

vielen Dank für deine Supportanfrage.

Auch wenn Tantra-Massagen vom Gesetzgeber als sexuelle Dienstleistungen betrachtet werden, erachten wir im JOYclub diese als Bereicherung der Community, die sich dem Ziel verschrieben hat, lustvoll zu leben. Daher werden wir diesen (nur) in der Eintragsart der Tantra-Studios weiterhin bei uns einen Platz bieten.

Jedes Tantrastudio ist jedoch angehalten, sich selbst mit den Konsequenzen des neuen Gesetzes auseinanderzusetzen und die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten.



Hoffe den ein oder anderen wird es etwas beruhigen.


Schönen Abend
Euer GL
*victory*
Antwort des JOYclubs
Hallo Circulus,

vielen Dank für deine Supportanfrage.

Auch wenn Tantra-Massagen vom Gesetzgeber als sexuelle Dienstleistungen betrachtet werden, erachten wir im JOYclub diese als Bereicherung der Community, die sich dem Ziel verschrieben hat, lustvoll zu leben. Daher werden wir diesen (nur) in der Eintragsart der Tantra-Studios weiterhin bei uns einen Platz bieten.

Jedes Tantrastudio ist jedoch angehalten, sich selbst mit den Konsequenzen des neuen Gesetzes auseinanderzusetzen und die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten.



Hoffe den ein oder anderen wird es etwas beruhigen.


Sorry, wenn ich dazwischen grätsche.. Tantra-Massagen an sich sind auch vom Gesetzgeber her kein Problem, da die Massage für sich genommen nicht als "Dienstleistung" gilt. Zu dieser "Dienstleistung" wird sie aber, sobald dafür ein wie auch immer betiteltes Geld genommen wird.
Wenn nun ein Tantra-Studio grundsätzlich die Massagen kostenfrei anbietet, weil sie einfach totalen Bock darauf haben und es super finden: Alles gut!
Erheben sie jedoch eine wie auch immer geartete/betitelte Zahlung, fallen sie unters ProstSchG. Und: Nicht nur das Studio muss sich entsprechend anmelden sondern auch jeder einzelne, der diesen Masssagen durchführt (und dafür am Ende auch sein Honorar bekommt).

Natürlich muss jedes Studio sich am Ende selber mit den Konsequenzen auseinandersetzen. Ich weiß aber nicht, in wie weit der JC als Werbeplattform für diese Dienstleistung betroffen ist.
**********rnity Paar
4.416 Beiträge
@Circulus
Konntest Du als Gruppenleiter denn auch eine Aussage zu Massageprofilen bekommen, die hier im Joyclub keine erotischen Massagen, sondern z.B. ausschließlich Wellnessmassagen anbieten?
Ich konnte leider keine Antwort dazu bekommen und mich diesbezüglich auch nicht an den Support wenden (da ich kein entsprechendes Profil habe).

Liebe Grüße,
(Joanna &) Lars!
*****lus Mann
7.489 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nachfrage
Werde entsprechende Informationen besorgen.
hier die Antwort vom Support
Re: Wellness Massage

Hallo Tantraleben,

vielen Dank für deine Nachricht.
Wellness-Massagen, in deren Rahmen keine sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, sind konform mit den Regeln im JOYclub. Ob der Gesetzgeber in solchen Veranstaltungen ein Problem sieht, wird sich erst noch zeigen müssen. Eine Rechtsberatung zu diesem Thema können und dürfen wir leider nicht anbieten.

Falls du deine Massagen weiter anbieten möchtest, ist dazu ein Wechsel der Profilart nötig, da es die Profilart "Massagen" ab 2018 nicht mehr geben wird.
Als Alternativen würden sich die Profilarten "Tantra-Studio" oder "Unternehmen" allgemein (falls du kein eigenes Studio nutzt) anbieten.

Hinweis: Bei den beiden genannten Profilarten handelt es sich um Unternehmensprofile.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zu Unternehmensprofilen im JOYclub zusammengestellt. Für Rückfragen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Zu den Kosten:
Unternehmensaccounts sind kostenlose Plus-Accounts. Die Beiträge entsprechen denen eines verifizierten Paar-Accounts (nachdem das Profil positiv geprüft wurde). Detaillierte Informationen zur Mitgliedschaft findest du hier:
Mitgliedschaft

Benötigte Daten und Verifikation:
Grundsätzlich erwarten wir bei einem Unternehmensaccount die Angabe einer möglichst vollständigen Geschäftsadresse (Straße, PLZ, Ort, gegebenenfalls Land, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den entsprechenden Feldern des Profils). Ebenso ist die Angabe eines Links sinnvoll (insbesondere für "Online-Unternehmen" wie Shops). In diesem Fall bitte auch auf den Backlink achten.

Zur Verifikation von Unternehmensaccounts benötigen wir einen Gewerbenachweis, also entweder einen Handelsregistereintrag oder die entsprechende Anmeldung beim Ordnungsamt des Unternehmenssitzes. Außerdem müssen uns der Geschäftsführer (bei einer GmbH) beziehungsweise Inhaber des Unternehmens (bei einem Gewerbebetrieb) namentlich genannt werden. Gemäß §5 TMG besteht für gewerbliche Anbieter auch eine Impressumspflicht, auf die wir hiermit bereits hinweisen wollen.

Werbung:
Möglichkeiten der Werbung bestehen über das Profil selbst (Angabe der Unternehmensdaten (Adresse) sowie Verlinkung der eigenen Homepage, detaillierte Beschreibung der Produkte & Leistungen, Erstellen von Profil-Homepages, Einstellen entsprechender Fotos & Videos etc.) und gegebenenfalls über das Einstellen entsprechender Veranstaltungen in unseren Veranstaltungskalender und den Beitritt in entsprechende Gruppen.

Nicht erlaubt ist eine "aktive" Werbung bei unseren Mitgliedern per ClubMail (dies werten wir als Spam), im Chat oder auf vergleichbaren Wegen.

Das Profil:
Neben dem Infotext (Unternehmenskonzept) sind außerdem einige aussagekräftige Fotos in das Hauptalbum des Profils hochzuladen. Mindestens 2 unterschiedliche und aussagekräftige Fotos sind hier gefordert. Davon darf gerne eines das Unternehmenslogo sein.

Datenschutz:
Selbstverständlich werden wir alle Informationen vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandeln. Details dazu findest du hier: Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir Unternehmen ohne ein aussagekräftiges Profil und/oder die entsprechende Anzahl Fotos im Hauptalbum wieder auf die Profilart eines normalen Mitgliedes umstellen und das Profil sowie unter Umständen Fotos ablehnen müssen.

Umschreibung:
Grundsätzlich können wir ein bestehendes "Privat-Profil" auch auf einen Unternehmensaccount umschreiben. Für diesen Fall ist aber bitte Folgendes zu beachten:

• Der bestehende Profiltext geht technisch bedingt verloren. Es empfiehlt sich also, gegebenenfalls diesen Text vorher zu kopieren.

• Der Profiltext muss auf den Zweck des Profils (unternehmerisch) ausgerichtet sein.

• Unternehmensprofile sind öffentliche Profile – das heißt auch durch nicht angemeldete Mitglieder zu "sehen".

Es ist erlaubt, sowohl ein Privat-Profil als auch ein Unternehmensprofil zu haben. Um ein weiteres Profil anzumelden, musst du dich lediglich aus dem JOYclub ausloggen und dann durch Klick auf "Als Individualist oder Unternehmen anmelden" einen neuen Account mit den entsprechenden Angaben in der passenden Kategorie (Veranstalter, Swingerclub etc.) eröffnen.

Liebe Grüße,
Wortakrobat
JOY-Team

18:52
******n68 Mann
3.608 Beiträge
Neuigkeiten?
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