Also dann mal für alle...
Der genaue Inhalt der mail ist mir nicht bekannt, da ich hier keine Massagen anbiete und kein Massageprofil habe (obwohl ich es durchaus könnte).
Wer laut Joy im Verdacht steht "sexuelle Dienstleistungen" anzubieten erhält folgende Mail:
Am 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Dies bringt auch im JOYclub einige Veränderungen mit sich. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier in unserer Hilfe zusammengefasst:
Prostituiertenschutzgesetz und JOYclub
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html
Kurz gefasst:
Der JOYclub steht für freie Liebe und ist eine Community für Menschen, die lustvoll leben möchten. Daher ist der JOYclub nicht mehr der passende Ort für das Angebot und die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen. Entgeltliche sexuelle Dienstleistungen werden wir vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes generell nicht mehr abbilden.
Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind davon ausgenommen.
Bis Ende 2017 besteht eine Übergangsfrist, die auch der JOYclub gewährt.
Bitte prüfe schon jetzt, ob dein Angebot von den neuen Regelungen betroffen ist. In den nächsten Wochen werden wir auf dich zukommen, sollte dies aus unserer Sicht der Fall sein.
FAQ:
Für Clubs und Veranstalter gilt:
Was passiert mit meinen eingestellten Veranstaltungen, die erotische Dienstleistungen beinhalten?
Es besteht Bestandsschutz für alle Inhalte, die bis zum Erhalt dieses Newsletters eingestellt wurden und die vor dem 31.12.2017 stattfinden.
Kann ich neue Veranstaltungen einstellen?
Selbstverständlich kannst du weiterhin neue Veranstaltungen einstellen. Diese dürfen jedoch keine entgeltlichen, sexuellen Dienstleistungen bewerben.
… und wenn ich trotzdem erotische Dienstleistungen anbiete?
Hinweise, dass im Rahmen einer Veranstaltung entgeltliche sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, führen zur Löschung dieser Veranstaltung. Wiederholte Versuche, diese Regelung zu umgehen, können zu einem Ausschluss des gesamten Profils aus dem JOYclub führen.
Dasselbe gilt für Hinweise, dass ein Club oder Unternehmen im Hintergrund entgeltliche sexuelle Dienstleistungen anbietet. Auch dies führt zu einem unweigerlichen Ausschluss aus dem JOYclub.
Was passiert mit Sexpartys und GangBangs?
Die Kategorie “Sexpartys” wird aufgelöst, entsprechende Veranstaltungen dürfen ab sofort nicht mehr eingestellt werden.
Gewerbliche GangBangs (und auch ähnliche Veranstaltungsmodelle wie sexuellen Überlassungen) dürfen nicht länger beworben werden.
Du hast noch weitere Fragen? Dann wende dich bitte an den Support.
Liebe Grüße
JOY-Team