@****it gerne nochmal die Frage bezüglich nicht-medizinischer Massagen. Da konnte ich Deine Antwort noch nicht richtig verstehen:
Was wären Deiner Meinung nach die richtigen (messbaren) Kriterien, um Massagen mit welchen Bedingungen freizugeben?
Wir reden hier über professionelle Massagen der Richtung Wellness oder Lomi. Professionelle Tantramassagen werden vom Gesetzgeber als Prostitution eingestuft und sicher erst gemeinsam mit dem Betrieb von Bordellen freigegeben. Hier gelten per Gesetz andere Regelungen. Auf diese Massageformen bezieht sich meine Frage nicht. Nur auf den Wellnessbereich.
Freu mich auf Dein Statement.
Was wären Deiner Meinung nach die richtigen (messbaren) Kriterien, um Massagen mit welchen Bedingungen freizugeben?
Wir reden hier über professionelle Massagen der Richtung Wellness oder Lomi. Professionelle Tantramassagen werden vom Gesetzgeber als Prostitution eingestuft und sicher erst gemeinsam mit dem Betrieb von Bordellen freigegeben. Hier gelten per Gesetz andere Regelungen. Auf diese Massageformen bezieht sich meine Frage nicht. Nur auf den Wellnessbereich.
Freu mich auf Dein Statement.