Corona-Beschlüsse, Coronaschutzverordnung
Mittlerweile kotzt mich dieses Versagen der Politik richtig an. Trotz steigender Infektionszahlen und steigender Inzidenzen, kocht jedes Bundesland bis hinunter zur Kreisebene sein eigenes Süppchen und schafft Sonderregeln, um die Notbremse zu umgehen.In meinen Augen macht es Sinn, sich mit einem negativen Test sein Grundrecht zurückzuholen. Das eine Problem ist aber, dass kaum die Möglichkeit für Geschäftsinhaber besteht, einen solchen Test, der vorgelegt wird, auch zu verifizieren. Zwar wird die Vorlage eines derart gefälschten Dokuments mit 1000 Euro geahndet, allerdings ist es fast unmöglich, dies auch zu kontrollieren.
Das zweite Problem liegt in einem ganz anderen Bereich. Es gewährleistet zwar, dass eine getestete Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infektiös ist, allerdings nicht, dass Betreiber von körpernahen Dienstleistungen das Virus nicht haben. Sind die asymptomatisch erkrankt, geben sie das Virus weiter. Dies wäre nur zu vermeiden, indem sich Anbieter dieser Dienste täglich testen würden, was letztendlich ein erheblicher Kostenfaktor wäre.
Die Entscheidungen sind unüberlegt und mit Sicherheit nur politischer Natur. Hier werden die Nachteile der föderalen Struktur sichtbar. Söder hatte heute Morgen verlauten lassen, dass Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass in solchen Krisensituationen der Föderalismus bundeseinheitlicher Beschlüsse unterzuordnen ist und Beschlüsse wie die Notbremse dann übergeordnet der Landeshoheiten umgesetzt werden.
Es steht natürlich jedem Unternehmen frei, körpernahe Dienstleistungen nach wie vor anzubieten, allerdings dürfte sich der Testzwang negativ auswirken. Eine Schließung auf Zeit ist in Anbetracht des Verhaltens der Konkurrenz auch keine Lösung, weil Kunden abwandern und so Umsätze verloren gehen. Der zweite Aspekt wäre der, dass im Falle einer Schließung dann auch kein Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht.
Generell bestünde die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Form eines Eilantrags, die Entscheidungen der jeweiligen Städteverwaltung oder Kreisverwaltung zu kippen, wobei ich die Chancen als gut betrachte, weil die Begründungen schlüssig und logisch sind, auch unter dem Aspekt, dass körpernahe Dienstleistungen im Bereich der Prostitution nicht erlaubt sind, obwohl hier wegen der Kürze der erbrachten Dienstleistung das Infektionsrisiko um Faktoren niedriger liegt als bei einer Massage, die ja doch deutlich über 1 Stunde oder 90 Minuten liegt.
Das Problem ist, dass eine solche Klage einen Einsatz von ca. 700 Euro erfordert, die allerdings im Erfolgsfall einer solchen Klage wieder erstattet werden.