Stichwort Schweigepflichtsentbindung
Ich stelle mir gerade die Frage ob eine Schweigepflichtsentbindung grundsätzlich bedeutet, dass ein Arzt alle Informationen von einem mitbehandler bekommen kann, auch wenn es nicht in sein Fachgebiet gehört. Beispiel: Gynäkologe möchte wissen, ob die Patientin fehlsichtig ist. Urologe wissen, ob der Patient fusspilz hat. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass nur für die Therapie wichtige Informationen weiter gegeben werden dürfen.
Denke ich richtig oder falsch?
Wenn nun ein Zahnarzt die Schweigepflichtsentbindung vom Patienten hat, kann der von dem Arzt gegenüber, dem die Schweigepflichtsentbindung zusteht, alle Informationen über die Therapie den Patienten betreffend erhalten, oder gibt es da Grenzen? Wenn ja, wer ist dann für die überflüssige Informationsweitergabe haftbar zu machen?