Das BAG hat mit URTEIL
vom 10.04.2013 - 5AZR 97/12- entschieden, dass die Arbeitsleistung in der [/RUFBEREITSCHAFTu] nicht Eingang in die Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung und der Jahressonderzahlung einfließt. Seit ihr auch davon betroffen? wie wehrt ihr euch dagegen?....wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt....d.h. wir bekommen zwischen 1000-2000 € weniger in der Jahressonderzahlung.
Würde mich freuen ein paar hilfreiche Kommentare zu lesen.
LG Kiss Kiss