Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Skifahren
5813 Mitglieder
zum Thema
Beziehungsanfang - Gibt es so etwas wie eine "Probezeit"?11
Ich nenn das Thema ungerne so, beziehungsweise benutz ich das Wort in…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Abeitsunfall in der Probezeit

Abeitsunfall in der Probezeit
Ich habe vor 1 Monat im Krankenhaus angefangen zu arbeiten und hatte heute einen Arbeitsunfall. Da ich noch in der Probezeit bin (6Wochen) Die Betriebsärztin weiss von meiner Behinderung (50%) Epelepsie
> Doch jetzt meine Frage, ich hatte heute wäherend der arbeit, einen epileptischen Anfall. Ich arbeite nicht mit Patienten. Was erfährt die Betriebsärztin und kann mir deswegen gekündigt werden. Mein Chef, in dem Bereich wo ich arbeite wird ein gutes Wort für mich einlegen, doch kann das ausreichen.Ich weiss nicht wie die Personalabteilung darüber denkt und was die Betriebsärtzin erfährt und in ihen Bericht schreibt.Mir gefällt der Job in der Wäscherei und ich möchte ihn nicht verlieren.Könnt ihr mir bitte helfen. Bitte, ich bin verzweifelt. Mein letzter Anfall war vor 2 Jahren, dies ist auch der Betriebsärzin bekannt.Der Arzt der Neurologie wollte ein CT machen,ich habe es abgelehnt und wollte auch nicht über nacht bleiben. Deshalb habe ich mich freiwillig entlassen und auch unterschrieben. Kann mir das jetzt zu meinen Lasten ausgelegt werden.

lg Elexier
Kein Arbeitsunfall
Wenn der Unfall durch den Epileptischen Anfall entstanden ist, dann hattest du nach Sozialrecht keinen Arbeitsunfall. Ein arbeitsunfall ist per Definition ein plötzlich von außen auf den Körper eintretendes Ereignis, das zum Gesundheitsschaden oder Tod führt und es muss mit der beruflichen Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.

Damit sind Herzinfarkt, Schlaganfall, Epileptischer Anfall Grundsätzlich kein arbeitsunfall sondern eine Erkrankung, natürlich kannst du es als Arbeitsunfall laufen lassen. wenn du dadurch krank bist, denke ich aber das die Unfallkasse bzw. je nach dem wo dein Haus angegliedert ist das ganze ablehnen und an die Krankenkasse verweisen wird.

Kündigung dazu kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber mein Stand ist, dass auch für einen Arbeitsunfall niemand gekündigt werden darf, solange nicht verstöße gegen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften da waren als Unfallursache bzw. kein Grobfahrlässiges Verhalten dazu geführt hat. Aber da wäre ein Jurist wohl der bessere Ansprechpartner.
*******njoe Mann
616 Beiträge
Laienberatung
Mal so ganz allgemein zu den Aufgaben, aber auch zu den Pflichten einer/s Bettriebsarztin/es. Diese ist für den Arbeitsschutz zuständig und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht ist ein Straftatbestand gemäss BGB.

Auf der anderen Seite besteht die Pflicht zum Arbeitsschutz.

Cerebrales Anfallsleiden stellt eine Minderung der qualitativen Leistungsfähigkeit dar in dem Sinne, daß Betroffene nicht mehr unter Absturzgefahr und nicht mit Verantwortung für Maschinen oder berufliche Kraftfahrer arbeiten können. Sofenr ein konkreter Arbeitsplatz diese Bedingungen erfüllt, kann der betroffene Arbeitnehmer diesen Platz nicht merhr ausfüllen.


Beste Grüße und ein sonniges Täglein

*sonne*

Herr Marzipan
******r48:
Ich habe vor 1 Monat im Krankenhaus angefangen zu arbeiten und hatte heute einen Arbeitsunfall. Da ich noch in der Probezeit bin (6Wochen)

Die schlechte Nachricht zuerst:

natürlich kann Dir JEDERZEIT ohne Angabe von Gründen in der Probezeit gekündigt werden!

Darum heißt die so: Probezeit...
*******njoe Mann
616 Beiträge
@ Novotna
...
****tna:

Die schlechte Nachricht zuerst:

...und wo kommt dann die gute Nachricht, Frau Veterinär? *haumichwech*

Die gute Nachricht ist doch: Man wird froh sein, überhaupt jemanden gefunden zu haben, der die Arbeit in der Wäscherei erledigt. Für sein cerebrales Anfallsleiden kann er nichts, rein rechtlich gesehen kann er gekündigt werden, rein moralisch gesehen nicht. Aber das sind philosophische Fragen.

*sonne*

Herr Marzipan
Korrekt,

in der Probezeit kann jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen (unter Einhaltung der im Vertrag genannten Frist) gekündigt werden.

Ebenso liegt hier IMHO kein Arbeitsunfall vor, die entsprechende BG bzw. UK wird hier sehr schnell an die Krankenkasse verweisen.

Was die Eignung der Person für die entsprechende Tätigkeit angeht so hat die Betriebsärztin ja bereits bei der Einstellung geurteilt, denn es wurde ja gesagt dass die Erkrankung bekannt ist.
I.d.R. sieht der Prozess bei Einstellung nämlich vor dass die Pers.-Abt. sowie der Vorgesetzte eine Information bekommen ob der Bewerber für die Position tauglich ist oder nicht. Sollte hier ein untauglich bescheinigt werden so erfolgt keine Einstellung.

LG
Jürgen


P.S.
Diese Aussage stellt keine Rechtsberatung dar, ggf. sollte ein Rechtsbeistand kontaktiert werden
mediziner Profis in weiß ???
@******r48
Abeitsunfall in der Probezeit
Ich habe vor 1 Monat im Krankenhaus angefangen zu arbeiten
Ich arbeite nicht mit Patienten.
Mir gefällt der Job in der Wäscherei

???*gruebel*

fallen z. B.Elektriker die in der Klinik (professionell *zwinker*) eine Glühbirne austauschen jetzt auch unter med PROFIS in weiß ??? *fiesgrins*

Das waren mal der Ursprungsgedanke und die Aufnahmekriterien für diese elitäre Gruppe..*ggg*

Mediziner-Profis in Weiß
Dies soll eine Gruppe sein, in der sich alle treffen können, die professionell medizinisch tätig sind und Patienten behandeln.

@*****pan
Aber das sind philosophische Fragen.

Gibt sicher mittlerweile auch Philosophen in der Gruppe *g*
geschützter Arbeitsplatz?
Ich weiß nicht wie das in Deutschland läuft, in Österreich hätte ich als Arbeitsgeber erst einmal kein Problem, jemanden mit einer Epilepsie anzustellen, zumindest wenn das keine direkte Gefahr bedeutet (Bedienen von Maschinen, Chemikalien usw.). Als chronisch krank und anerkannt invalide, gibt es Förderungen für den krankheitsbedingten Ausfall, und ich erspare mir als Arbeitsgeber Pönalen, weil ich zu wenig geschützte Arbeitsplätze habe.
In der Probezeit ist eine Kündigung natürlich jederzeit möglich, aber das wurde schon mehrfach gesagt, und die Arbeitsmedizinerin ist natürlich an die Schweigepflicht gebunden, solange das Gebrechen keine erhebliche Verletzung der Arbeitsplatzsicherheit bedeutet (Epilepsie und Arbeit an einer Bügelmaschine? mit Chemikalien? usw.)
****rna Frau
6.195 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bis zur Abklärung einiger, ja...ähhh, Unklarheiten, wird der Thread geschlossen.

Da sowieso so ziemlich alles Wichtige dazu gesagt ist, wird das nicht weiter schmerzen. Zumal wir
1. keine Rechtsberatung machen, und
2. keine Kristallkugel haben, die wir befragen könnten, wie die weitere Vorgehensweise der Führungskräfte im besagten Betrieb sind oder sein könnten.

Habt noch einen schönen Tag, geht ein bißchen an die frische Luft, es bietet sich geradezu an. Besser wird das Wetter nicht mehr.

Und, da es sich ebenso anbietet: denkt an Eure Schützlinge und haltet auf Euren Stationen ausreichend Getränke in REICHWEITE bereit!!


Dalarna/Mod.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.