Schade ...
... Lieber herr Marzipan, dass sie auch Ihr eigenes Posting nicht verstehen. Zum ersten mal, wo sie mich kritisieren wollen, sprechen sie von Altenpflegern, die bei uns in Österreich als Pflegehelfer bezeichnet werden.
*******njoe:
immer wieder taucht in Altenheimen die Frage nach der ärztlichen Verordnung von Krankengymnastik zur Kontrakturprophylaxe bei bettlägerigen und hochgradig dementen Patienten auf. grundsätzlich steht ausser Zweifel dass die regelmässige Durchführung der Kontrakturprophylaxe durchaus medizinisch sinnvoll ist.
Wer ist Eurer Meinung nach für die regelmässige Durchführung der Kontraktrprophylaxe zuständig?
****Ice:
Ich arbeite in einem Pflegeheim, wir haben die Anweisung bekommen keine aktive Prophylaxe durchzuführen. Die Begründung lieferte die Heimaufsicht und der MdK:
Das Pflegepersonal ist nicht ausreichend qualifiziert bzw. ausreichend ausgebildet um eine fachlich korrekte Kontrakturenprophylaxe (aktiv) durchzuführen.
Bei uns in Österreich arbeitet, weil es die gesetzliche Lage so fordert auch diplomiertes Pflegepersonal, auch am Krankenbett. Wenn sie schon ein Eingangsposting formulieren, lieber Herr Marzipan, dann tun sie es bitte überlegter und genauer. Wenn sie schreiben "taucht in Altenheimen die Frage auf" besagt das nicht, dass da nur Altenpfleger/Pflegehelfer gemeint sind. Hier ist klar zwieschen den Befugnissen zu unterscheiden.
Also bitte nicht obergescheit kritisieren, sondern von vorneherein genauer formulieren!!!
Also, die Sonne kann sich da Herr Marzipan schon ersparen!
meint der nicht "Herr" Polybäääär