Schweigepflicht
Ich habe mal eine spezielle Frage zu dem Thema. Ich arbeite in einem „Flüchtlingslager“ als Krankenschwester und auch uns betrifft das Thema zur Zeit massiv. Wir „müssen“ Patienbezogene Daten weiter geben, die auch wichtig sind für die späteren Verfahren, Transfer in Komunen, Abschiebungen etc. ... dies erfolgt natürlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten. Die Schweigepflichtentbindung wird den Patienten in Muttersprache erklärt bzw. übersetzt.
Nun zu meiner eigentlich Frage.
Wenn ein Bewohner nie Patient bei uns war, (das kann ich an Hand unserers Computerporgramms sehen), und ich bekomme eine Anfrage von Außen ( Bürokratie ) und sage ich kann nichts dazu sagen, weil er nie Patient von uns war, ist das eine Verletzung der Schweigepflicht?
Ich hoffe die Frage ist verständlich, ich hab es bewusst allgemein gehalten, weil ich sonst zuviel im Detail erklären müsste.