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Flugzeug-Notfall

****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Flugzeug-Notfall
So, nun hat's mich also erwischt. Auf einem Flug von Buffalo nach Las Vegas mit US Airways ist eine Mitreisende ca 80jährige auf dem Weg zur Toilette bewußtlos geworden. Ihr mitreisender Schwiegersohn kam wohl gleich mit tragbarem O2 (sie hatte eine emphysematöse COPD). Meine Freundin, die das auf ihrem Gang zur Toilette mitbekommen hatte, erwähnte, daß ich Notarzt bin, so daß die Stewardess mich bat, nach der Frau zu schauen. Medizinisch war's kein Problem, während der RR-Stabilisierung kam die Frau rasch wieder zu Bewußtsein. Situationsschilderung an Pilot und medizinischem Dienst am Boden (damit ich gemäß dem Formular im Notfallkoffer von der jursitischen Verantwortung entbunden bin), Beruhigung der Angehörigen, Infusion und Monitoring der Frau bis zur Landung mit Übergabe an die Paramedics. Dann beim Aussteigen ein noch Telefonnummer und Mailadresse an die Stewardess und fertig.
Grundsätzlich hilft man ja gern, aber eigentlich find ich's blöd, die Verantwortung übernehmen zu müssen (jede Wette, daß sich jemand gemeldet hätte, wenn was falsch gelaufen wäre) ohne irgendeine Gegenleistung - und sei's nur ein Dankeschön vom Personal gewesen (die Angehörigen waren sehr dankbar).
Deshalb hab ich mal bei US Airways angerufen und mich erkundigt - ob's da nicht Miles & More-Punkte, Flugupgrades, ein Business-Class-Nachtisch oder ein Dankschreiben gibt. Falls nicht, an wen ich meine Rechnung für den Einsatz schicken kann - schließlich war das ganze von US Airways durch die Stewardess in Auftrag gegeben und keine von mir oder den Angehörigen ausgehende Sache.
Jedenfalls kam gar nix, keine Stelle ist zuständig und die Rechnung sei möglicherweise an ein Kundenservice in den USA zu schicken, es würde dabei aber vermutlich nix rauskommen...
hat mich geärgert.

Drum mal meine Frage:
Hat von Euch schon mal einer einen Notfall in einem Flugzeug, Schiff etc erlebt? Gab's hinterher ein Dankeschön? Habt Ihr's liquidiert (bin ich auch nur drauf gekommen, nachdem so gar kein Danke zurückkam)?
Lieber Bo
aber das ist doch nix neues oder? Alles was weiss trägt ist selbstlos.
Du hast das gelernt und das ist deine Aufgabe.
Wie oft hast du so schon ein Leben gerettet ohne Danke? Glaube kaum das du das zählen kannst. Und das die Angehörigen dankbar sind ist auch nicht immer so. Denn wie du so schön sagtest,wäre was schief gelaufen auch wenns nicht deine Schuld ist wären es die Ersten die dich verklagen.
Im Flugzeug und so hatte ich bis jetzt Glück. Aber auf der Straße, bei Festen usw. ist mir meine Arbeit auch schon gefolgt.
Es wird sich wohl auch nicht viel ändern. Das danke wird selten bleiben.

LG Luna
****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Stimmt schon. Mir geht's auch gar nicht um das Danke oder die Angehörigen. Da wär ich nie auf so eine Idee gekommen und hab auch noch nie bei privaten Notfällen eine Rechnung gestellt (sogar eher mit Material und Medikamenten draufgezahlt *zwinker* ).

Eigentlich geht's mir darum, daß ein großer Konzern meinen Dienst, meine Arbeit, meine Zeit und meinen Schlaf vor Las Vegas in Anspruch nimmt, mir sogar explizit den Auftrag erteilt und dann fertig. Daß zwar noch extra dran gedacht wurde, meine Mailadresse einzufordern falls vermutlich irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden müssen, aber für positives Feedback nutzt man sie nicht.
Undank ist der Welt Lohn... :-/
Nun, unser Berufsstand hilft ja wirklich auch gern und wir haben uns ja schon daran gewöhnt, daß selten ein Dank nachkommt.

Allerdings ist die rechtliche Frage (vor allem in den USA) schon arg bedenklich, da man dort bezüglich "ein Fuß im Gefängnis" bzw. Schadensersatzforderungen / Schmerzensgeld sich weit aus dem Fenster lehnen muß.
Notfalleinsatz
Moin Moin Bo,

nein sowas habe ich noch nicht erlebt, bin nur einmal bei einem Einkaufsbummel bei Ikea 3x gestört worden durch 3 verschiedene Aufrufe nach medizinischem Personal bzw. Ärzten, das eine war eine ältere Frau mit Schwindel und Kreislaufproblemen mit Muskelkrämpfen, was sich als Unterzuckerung herausgestellt hat (war Diabetikerin und hatte BZ Gerät dabei aber so nervös, dass sie nicht von sich aus darauf gekommen ist) eine Mitarbeiterin mit Dehydrierung, die von 7 Uhr an bis 13 Uhr immerhin 1/2 Glas Saft getrunken hatte, wie schnell die mit 0,5 Liter Cola wieder auf die Beine gekommen ist *grins* und eine dritte Person die ausgerutscht und starke Schmerzen im Oberschenkel Hüftbereich hatte, für die dann tatsächlich der Rettungsdienst benachrichtigt werden musste, da ich immer vom schlimmsten Fall ausgehe, was in diesem Fall Oberschenkelhalsbruch sein konnte, also liegen bleiben und dann zum Röntgen ins nächste Krankenhaus.

Habe zum Dankeschön ein kostenloses Mittagessen bekommen, da eine Mitarbeiterin mich bei 2 von den drei malen gesehen hatte und die Vorgesetzten benachrichtigt hatte, was mir etwas peinlich war, weil erste Hilfe für mich selbstverständlich ist.

Ein Vorfall der unschönsten Art war in ner Sauna, in die ich nie nie nie in meinem Leben wieder hingehen werde.
Ich war gerade beim Um bzw Ausziehen da kriege ich mit, wie Saunagäste aufgeregt nach vorne zum Tresen laufen, da eine ältere Frau länger als sie in der Sauna lag und nicht mehr wachzukriegen war. Bin als Krankenpflegel gleich hin, die Frau wurde schnellstmöglich aus der Sauna getragen, war so verkrampft, dass eine Kopftieflage improvisiert werden musste, da sie nicht in normale stabile Seitenlage zu bekommen war. Die Mitarbeiterin stand etwas hilflos daneben hat dann den Rettungsdienst informiert, während ich (natürlich ohne Handschuhe oder sonstige Hilfsmittel) ihren Mundraum inspizierte und die Zahnprotesen barg. Sie hat sowohl dunkelgelblich erbrochen, als auch der flüssige Stuhlgang der gleichen Farbe gelassen. Der Puls war unregelmässig um 150 (zwischen 130-170 schwankend). Sie lag dabei auf den Fliesen, bwz Gäste holten ihre Handtücher, die wir unter sie schoben. Meine nächste Idee war, meine Handtücher gut handwarm zu machen und auf den Körper zu legen, um die Temperatur langsam zu senken.
Ausserdem bat ich die Mitarbeiterin, die immer noch nicht weitere Mitarbeiterinnen aus dem Schwimmbadbereich informiert hatte, einmal in den Spind zu schauen, ob da irgendetwas hilfreiches wie Blutzuckermessgerät oder Notfallausweis oder Hinweis auf weitere Erkrankungen zu finden wären.
Der Rettungsdienst kam dann, bis dahin war sie weder ansprechbar noch zeigte irgendwelche Reaktionen, hat sie intubiert und auf die Trage gelegt, erst dabei hat sie gestöhnt und Augen geöffnet. Was weiter aus ihr geworden ist, weiss ich nicht. Aber was ich in einem Gespräch mit der Leitung erfahren habe hat mich schockiert, die haben alles mögliche an Bord, was nur leider nicht geholt wurde.
Angefangen von einer Trage (besser als kalter Fliedenfussboden)
über ein EKG Gerät mit Defibrillator (was jeder bedienen können sollte) ein Absauggerät war auch vorhanden, ich gehe auch davon aus, dass sie schon vorher aspiriert hatte. Natürlich auch weitere Kleinigkeiten wie BZ gerät und Handschuhen.
Diese Sauna birgt für Vertrauen, oder?

Ich habe zwar einen Kaffee erhalten nebst Saunagutschein, aber bei der guten Sicherheitslage wenn mal was ist, liegt der immer noch bei mir zu Hause.
****ne Frau
8.370 Beiträge
Jetzt mal ehrlich: Saunapersonal bzw. sonstiges Personal hat zwar Gerätschaften vor Ort, kann diese aber nicht bedienen bzw. sind mit so einer Situation schlichtweg überfordert.
Sie hat den Rettungsdienst verständigt und das ist okay.
Chefs bezahlen eben keine EH-Schulung im 2-Jahres-Rhytmus.
Okay, ein Danke mag zwar ganz nett sein, aber was erwartet ihr?
Das man euch den roten Teppich ausrollt?
Wenn ihr nicht helfen wollt, warum macht ihr es dann?
Ich war schon mehrfach als Ersthelfer vor Ort gewesen.
Ich habe auch mit Absicht die weitergabe meiner Daten an Anghörige unterbunden.
Das hatte mein Mann einmal gemacht der diesen Fall lange nicht mehr losgeworden ist weil ihn diese Situation dann überfordert hatte.
Ich beherrsche nunmal medizinische Grundkenntnisse und weiß mir im Notfall zu helfen.
Also tue ich dies auch ohne das man dann einen Kniefall vor mir machen muß.
Warum muß immer eine Gegenleistung erfolgen? Geht es nicht mehr das man einfach mal so etwas für jemand anderen tut?

Kelene
Kniefall
Moin Moin,

es geht mir nicht um den Kniefall oder sonstiges, im Gegensatz, mir wars peinlich als da bei Ikea wer aus der Chefetage auf mich zukam, nur weil ich halt schnell vor Ort war und geholfen hab, weil mir geht es um den Menschen, nicht um Lobhudelei, das andere in der Sauna, sie hätte wenigstens erkennen müssen, dass sie überfordert ist und andere KollegInnen dazuziehen, das wäre das Minimum gewesen, was ich erwartet hätte.
*****lin Mann
11 Beiträge
Stimmt!
Ich finde auch, dass es bei Bohemiers Thema eher ums Prinzip als ums Helfen per se geht. Natürlich hilft man, wenn man gebraucht wird, das wäre ja auch noch schöner. Meist, wie schon erwähnt, zahlt man dabei auch noch drauf, weil Verbrauchsmaterial drauf geht, das man eben dabei hat.

Diese Hilfeleistung der alten Dame gegenüber ist klar. Dass aber die Airline sich in keinster Weise erkenntlich gezeigt hat, und sei es nur ein Dankschreiben oder eine Anerkennung, finde ich in der Tat nicht schön. Für so einen Konzern wäre es ein Klacks, einen Brief zu verfassen und vielleicht irgendwas mit dazu zu packen. Nicht der Wert wäre entscheidend, sondern die Geste. Und die vermisst Du, Bohemier, zurecht.

Nein, während eines Fluges habe ich so etwas noch nicht erlebt. Dafür bei der Bahn. Nachdem ich aber bislang in keinem Fall meine Personalien bei den freundlichen Zugbegleitern hinterlassen habe, kam folglich auch nichts nach.
@ Hilfeleistung im Flugzeug.
habe einen patienten von mir befragt. dieser ist pilot bei einer großen luftfahrtlinie mit einsatzbereich auf mittel- und langstrecken.
seine auskunft:
tatsache ist, dass seinem wissen und seiner kenntnis nach:
a) in der gesetzgebung aller industriestaaten die verpflichtung zur hilfeleistung verankert ist. dies gilt sowohl für jegliches fachpersonal wie auch für zivilpersonen. hierbei ist es egal ob zu lande, zu wasser oder in der luft.
b) der luftraum über dem jeweiligen land als landeshoheitlich zu sehen ist. ergo ist das land bzw. die dort ansässigen luftfahrtgesellschaften für die regelung von notfällen zuständig.
c) wird als fremdmaschine ein hoheitlicher luftraum überflogen und es kommt zu einem notfall, muss das jeweilige land dafür sorge tragen, dass eine schnellstmögliche rettung durchgeführt wird.
d) im rahmen von gegenseitigkeitsabkommen werden die dabei entstandenen kosten meist über versicherungen abgegolten. dies betrifft sowohl die länder, wie auch die luftfahrtgesellschaften bzw. diese wiederum für ihre passagiere. nachteil ist, dass luftfahrtversicherungen sehr hoch sind. von daher werden "bagatell-fälle", die keine außerplan- und -routengelegenen notlandungen beinhalten oft nur protokolliert, da ansonsten eine prämienerhöhung drohen könnte. dies also quasi wie im richtigen "bodenleben".
e) gibt es aber möglichkeiten, sich an entsprechende stellen zu wenden.
die deutsche kranichairline soll angeblich 5.000 bonusmeilen gut schreiben, wenn man sich vor flugbeginn als arzt meldet. bei notfällen in der luft sogar bis zu 35.000.
zudem soll es eine regelung geben im verbund der star-alliance, zu der diese luftfahrtgesellschaft gehört.

------------------------------------------------
mich vorhin angerufen, nachdem er sich wiederum bei einem juristen der airline kundig gemacht hat, und mir folgende ergänzende mitteilungen gemacht:
"grundsätzlich gilt immer das recht des staates, über dessen gebiet sich das flugzeug gerade befindet. über internationalen gewässern das recht des herkunftslandes.
luftfahrzeuge sind nach dem völkerrechtlich zu beachtenden gewohnheitsrecht, im unterschied zu handelsschiffen nicht teil des territoriums ihres heimatstaates. die frage des aktuellen aufenthaltsortes eines luftfahrzeugs ist deshalb für die beantwortung, welches recht zur anwendung kommt, von entscheidender Bedeutung.
in Art. 1 des abkommens vom 07.12.1944 über die internationale
zivilluftfahrt (icao-abkommen), dem mittlerweile 185 staaten angehören, erkennen diese vertragsstaaten ausdrücklich an, daß jeder staat über seinem hoheitsgebiet die volle und ausschließliche lufthoheit besitzt. der in diesem abkommen zum ausdruck kommende territorialitätsgrundsatz unterwirft somit jedes luftfahrzeug zu allererst dem jeweiligen recht des staates, in dessen hoheitlichem territorium es sich aufhält. daneben gilt
gewohnheitsrechtlich jedoch auch das recht des heimatstaates des luftfahrzeugs (sog. flaggenrechtsprinzip).
für die regelung des luftverkehrs ist insbesondere art.l 11 des icoa-abkommens beachtlich, wonach die gesetze und vorschriften eines vertragsstaats über den betrieb und den verkehr der luftfahrzeuge innerhalb seines hoheitsgebiets zu befolgen sind.
wo der materielle inhalt deutscher luftverkehrsvorschriften dem ausländischen recht nicht erkennbar entgegensteht, gilt aber auch im ausland in übereinstimmung mit dem flaggenrechtsprinzip deutsches recht an bord eines deutschen luftfahrzeugs (§ 1 a luftvg). für den bereich des strafrechts gilt ebenfalls grundsätzlich das nationale recht des jeweiligen staates, in dem sich das luftfahrzeug aufhält.
(http:dip.bundestag.de/btd/14/014/1401454.pdf und
http://aleph.mpg.de/F?func=find-c&local_base=vrh01&ccl_term=nta=VR%2022.2)

bei ungünstigen (betrachtungs-/bewertungs)umständen handelt es sich um eine rechtsgüterkollision, wo klar das wohl des patienten als höherwertiges rechtsgut vor denen eines staates oder einer luftfahrtlinie angesehen werden kann, und dies dann meistens auch so gesehen und gehandhabt wird.
von daher ist die luftfahrtgesellschaft quasi nur in der "präventiven garantenwahrscheinlichkeitsstellung" zu sehen und nicht als garant für notfallversorgung während des lufttransports.
die meisten luftfahrtgesellschaften habe in ihren agbs den passus enthalten, dass sich "notfallgefährdete reisende" vorab ihres flugbeginns bzw. ihrer buchungsbestätigung melden müssen. dies unter angabe ihrer leiden und ihrer medikation sowie ggf. einer flugmedizinischen tauglichkeitsbescheinigung. tun sie dies nicht, stellen sie die luftfahrtgesellschaft von allen haftungs- und regressansprüchen frei. im gegenteil können sogar die luftfahrgesellschaften ihre durch einen notfall und den damit evtl. zwangsläufig zusammenhängenden flugänderungen, dem passagier in rechnung stellen.
denn nach internationalem recht der iata sind die gesellschaften lediglich zum mitführen eines verbandkastens verpflichtet. zudem gibt es neben den iata-grundsätzen für die usa ein eigenes gesetz, den "aviation medical assistance act" (http://www.flyingdoctor.org/wENGLISCH/notfall/recht.asp?navid=18).
zudem ein weiterer hinweis von dem juristen, dass man bei flügen mit kleineren airlines (vor allem in den usa), als med. fachpersonal, eine extra haftpflichtversicherung abschliessen sollte(http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit/inhalt/20050502/b_1.phtml).
weiterhin angemerkt ein ergänzender hinweis von http://www.flyindoctor.org: "no person providing assistance is ultimately protected, as an insurance company cannot insure against criminal action. In this case, the person concerned can only argue exoneration on the basis of an exculpatory emergency."

----------------------------------------------------------------------

f) weiterhin folgende verlinkungen von ihm bekommen, wo man sich weiter kundig machen kann:
http://www.rippenspreizer.de/forum/showthread.php?s=&threadid=6705

http://www.focus.de/reisen/trends-service/fliegenundnotfaelle

http://www.wdr.de/tv/service/gesundheit/inhalt/20050502/b_1.phtml

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/partner?nodeid=1907333&l=de

http://www.faz.net/s/Rub7F74ED2FDF2B439794CC2D664921E7FF/Doc~E1CAE657A5FFA4389B73B3005CEF8B203~ATpl~Ecommon~Scontent.html

extrakt aus faz-bericht:
"Theoretisch ist ein gut ausgerüstetes Flugzeug der beste Ort, um einen Herzinfarkt zu bekommen", sagt Michael Weinlich, Notarzt von International-SOS, einer Notruf-Hotline für Fluggesellschaften. Was wie ein zynischer Witz klingt, hat einen wahren Hintergrund. Zwar ist man nirgendwo so weit weg von einem guten Krankenhaus, aber gleichzeitig sind die nötigen Hilfsmittel nirgends so schnell zur Hand wie im Flugzeug. Tatsächlich hat sich die medizinische Ausrüstung von Verkehrsflugzeugen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Mit der Ausstattung in einem modernen Notfallkoffer kann man Medikamente spritzen, Infusionen legen und sogar einen bewußtlosen Patienten über einen Tubus beatmen. ...
...
In einer amerikanischen Umfrage gab die Hälfte der befragten Ärzte an, sie würden sich in einem Flugzeug lieber nicht zu erkennen geben. "Nur in 33 Prozent aller Notfälle an Bord hat sich ein Arzt gemeldet", zitiert Steve Holstein von der amerikanischen Nofallhotline MedAire eine Statistik seines Hauses. Und auch britische Ärzte scheinen sich nicht immer angesprochen zu fühlen: Das britische General Medical Council sah sich erst kürzlich veranlaßt, seine Mitglieder ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie die ethische Pflicht hätten, sich im Notfall um Patienten zu kümmern - auch im Flugzeug. Schließlich spricht ein geflügeltes Wort unter Stewardessen für sich: "Der, der sich am tiefsten duckt, wenn ein Arzt ausgerufen wird, der ist der Arzt." ... / ... Warum aber sollte sich ein Mediziner im Notfall ducken? Warum sollte sich jemand verweigern, der einen Eid auf medizinische Hilfe geleistet hat? Die Antwort ist einfach: aus Angst. Aus Angst davor, einen lebensgefährlichen Fehler zu machen. Aus Angst davor, juristisch belangt zu werden. Und aus Angst vor allem vor amerikanischen Anwälten, die den unfreiwilligen Notarzt und die Fluggesellschaft auf horrendes Schmerzensgeld verklagen können.
... / ... Zunächst kann der unfreiwillige Notarzt sich damit trösten, daß die meisten medizinischen Zwischenfälle unproblematisch sind. In 22 Prozent aller Notfälle, so ergab die bisher größte Studie des amerikanischen Luftfahrtministeriums FAA, ist nur ein entgleister Blutdruck zu behandeln. In acht Prozent aller Fälle geht es um Magen-Darm-Erkrankungen - zumeist Durchfall und Erbrechen. Aber in jedem fünften Notfall hat der Patient eine Herzerkrankung, in jedem achten ein neurologisches Problem, etwa einen epileptischen Krampfanfall. Und dann kann es sehr schnell sehr ernst werden. Viele der zufällig anwesenden Ärzte sind da schlicht überfordert.
... / ... In diesen Stunden muß der unfreiwillige Notarzt vor allem eine Frage beantworten: landen oder weiterfliegen? Wird sich der Zustand des Patienten verschlechtern, oder ist er stabil? Muß er sofort intensivmedizinisch versorgt werden, oder ist es besser, wenn er in seinem Heimatland behandelt wird, wo die Ärzte seine Sprache sprechen? Ist die Erkrankung überhaupt lebensbedrohlich, oder hat der Patient einfach nur Angst, die ihm aufs Herz schlägt? Die Unterscheidung ist oft schwierig, hat aber erhebliche Konsequenzen. Eine außerplanmäßige Landung kann die Fluggesellschaft leicht 100000 Euro kosten. Eine zu späte Behandlung dagegen kostet den Patienten möglicherweise das Leben. ... / ... Während ein deutscher Mediziner verpflichtet ist, sich im Notfall zu melden, kann ein englischer oder amerikanischer Kollege zumindest juristisch mit gutem Gewissen sitzenbleiben. Wenn der Betroffene nicht zufällig sein Patient ist, ist er zur Hilfe nicht verpflichtet. Ein deutscher, französischer oder holländischer Arzt dagegen könnte wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden und damit auch seine ärztliche Zulassung verlieren. Entsprechend unterschiedlich ist die Moral der Ärzte: In Flugzeugen amerikanischer Gesellschaften ist die Chance, daß ein Arzt hilft, geringer als in europäischen.
Notfälle in der Luft sind ausgesprochen häufig, auch wenn die Fluggesellschaften nur ungern Auskunft darüber geben. Bei jährlich etwa zwei Milliarden Flugpassagieren wird geschätzt, daß zwischen 50000 und 150000 Notfälle an Bord passieren. Das sind zwischen 140 und 400 pro Tag. Die Zahl der an Bord Verstorbenen soll pro Jahr irgendwo zwischen sechs und 500 liegen. Edgar Bührle von Medifan, einem Ausbilder für Notfallmedizin, geht allerdings von ganz anderen Zahlen aus: "Wir glauben, daß sich zwischen 2500 und 5000 Todesfälle pro Jahr in Flugzeugen ereignen - leider existiert darüber keine zentrale Dokumentation."

ufff ... vielleicht ein kleiner hinweis noch.
a) alle luftfahrgesellschaften habe eigene abteilungen für qualitäts- und risikomanagement. vielleicht einmal dorthin wenden.
b) wäre auch kontakt zu den großen versicherungen wie lloyds, münchner rück oder zurich bzw. allianz
c) unterhalten die großen verkehrsteilnehmerorganisationen wie adac oder automobilclub deutschland eigenen rechtsabteilunge, die darüber auskünfte geben könnten.
d) adac-luftrettung und björn-steiger-stiftung / deutsche luftrettungsgesellschaft könnten ebenfalls auskünfte geben.
vielleicht lässt sich über diese mehr informationen darüber ermitteln.

good luck
****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Frohwein, ein Traum. Vielen Dank für die umfassende Darstellung.
Danke auch allen anderen für die Beiträge.

Es geht mir gar nicht so sehr um Dankbarkeit an sich - eher um die ganze Situation. Es ist eher der Ärger, daß ich gezwungen bin, mich in eine wirtschaftliche Gefahr zu begeben (schließlich handle ich unter amerikanischem Versicherungsrecht und meine Haftpflicht schließt Tätigkeiten in den USA aus, weil die Deckungssumme für etwaige Schadenersatzansprüche bei weitem nicht ausreicht). Ich gebe offen zu, daß ich bei einem anderen Fall vielleicht gezögert hätte, mich zu melden. Aber zum einen kam ja ohnehin die Stewardess auf mich zu und zum anderen handelte es sich um eine Situation mit nicht auszuschließender Lebensgefahr (Kollaps, Hypotonie, Herzbelastung, niedrige Partialdrücke, längere Bewußtlosigkeit, ...). Ohne mein Tun wäre das Flugzeug vermutlich zwischengelandet.
Es ist in diesem besonderen Fall einfach das Ungleichgewicht zwischen möglicher Verklagbarkeit, der Selbstverständlichkeit mit der ein großer Konzern mich benutzt, hinterher noch die Email einfordert falls was ist und dann, daß so gar nix kommt - zumal mir mein Chef eben auch von der Bonusmeilengutschrift bei der StarAlliance erzählt hat. Und wenn ich mal höflich nachfrage, werde ich abgewimmelt und wegverbunden. Daraus resultierte dann, daß ich einfach mal beschlossen habe, ne Rechnung zu schreiben :-).
@ bohemier
... mein vorschlag zur vorgehensweise:
• ankündigungsschreiben einer rechnung ... doch an wen?
an die usa? die amerikan. luftfahrtgesellschaft? ...?

parallel dazu erkundigungen bei
a) den entsprechenden luftfahrtgesellschaften einholen.
b) bei dem auswärtigen amt bzw. bundesinnenministerium (für Lufthoheitsrechte zuständig) und
c) mich mit "der grundsätzlichen gleichlautenden "allgemein bezugnehmenden fragestellung"" wenden an:
• bundesärztekammer
• world medical assoc.
• focus, spiegel, stern, handelsblatt, ...
• staralliance
• lufthansa
• ...

wäre doch interessant, was da so zusammenkommt an antworten.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Ich habe dieses Jahr im E- Center einen älteren Mann per Herzdruck- Massage und Mund zu Mund Beatmung wieder "ins Leben geholt"...

Und ich habe auch keinen Presentkorb oder sonstiges erhalten, muss ja auch nicht sein.

Silvester 2006 beim Ärzte- Konzert ist neben mir ein Junge mit epileptischem Anfall zusammen gebrochen und ich habe geholfen.

Da kamen weder Farin noch Bela an um mir zu Danken ...

Ich sehe Helfen auch als Selbstverständlichkeit an. Da denke ich nicht lange drüber nach ob ich Bonusmeilen oder nen Blumenstrauß bekomme.

Ich würde jeder Zeit immer wieder helfen.
@ nys
denke mir, und da sind wir sicherlich einer meinung, dass die selbstverständlichkeit zu helfen,
a) grundsätzlich in jedem menschen vorhanden ist, und
b) speziell jedoch bei denjenigen, die im patientenbezogenem gesundheitswesen aktiv arbeiten.

doch im rahmen unserer gesellschaftlichen veränderungen ist mehr und mehr festzustellen, dass alles was getan wird, vor allem die gesundheit betreffend, zunehmend von den menschen der sog. wohlstandsländer, als eine "konsumierende selbstverständlichkeit" wahrgenommen und angesehen wird.

und wie viele menschen gibt es, die aus nichtwissen, nicht wissen wollen oder einfach nur aus angst ob ihrer eigenen unzulänglichkeit/en wegblicken, sich abwenden, forteilen ... nicht berücksichtigend oder daran denken, was ihre "nichthilfe" für den hilfeersuchenden für konsequenzen haben kann. ... vielleicht sogar letale.

ich bin der ansicht, dass, egal ob, wo und wie groß die hilfe überhaupt geleistet wurde, sich niemand etwas vergibt, wenigstens ein von herzen kommendes und aufrichtiges DANKE auszusprechen.
gerade firmen und unternehmen, die häufig ausrufe nach ärzten oder med. fachkräften machen, müssten eigentlich sog. "erste-hilfe-personal" vorhalten. dazu sind sie gesetzlich im rahmen des arbeitsschutzes sogar verpflichtet.
wenn dann eine externe hilfsperson diese "bei einer hilfeleistung unterstützt", wäre das mindeste, einfach DANKE zu sagen. eine besondere anerkennung wäre es sicherlich, wenn eine firma dann auch ein kleines dankeschön vermitteln würde, wie z.b. einen blumenstrauß, einen kaffee (siehe ikea), oder ...
das kostet nicht viel, freut den helfer und die firma kann es sogar steuerlich geltend machen, aber mit das wichtigste: es trägt sogar zur kundenbindung bei.
Frohwein hat ja schon alles sehr ausführlich aufgeschrieben. Ich würde auf alle Fälle der Freundin einschärfen, dass sie beim nächsten Mal nicht ungefragt erzählen soll, das ihr Freund Arzt ist. Dann hätte sich -nach einem entsprechenden Aufruf- vielleicht ein amerikanischer Kollege gemeldet (der entsprechend versichert sein wird). *zwinker*
****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Ich helfe natürlich auch immer wieder - keine Frage. Ein Danke hab ich nie erwartet aber schon ein paar Mal bekommen. Das freut natürlich besonders, gerade wenn es nicht innerhalb des Jobs geschah.

Beim genauen drüber Nachdenken stört mich auch das fehlende "Danke" durch die Fluggesellschaft nicht so sehr. Viel mehr ärgert mich ein wenig, daß ich in eine Situation geraten bin, unversichert zu handeln. Was, wenn ich tatsächlich einen Fehler gemacht hätte. Ist ja nicht wie bei einem Laien, wo "hauptsache Helfen" gilt. Was, wenn ich nicht nach amerikanischem Standard gehandelt hätte und die Sache anders ausgegangen wäre? Eine Reanimation hätte ich z.B. nach ERC gemacht - hätte man mir nach amerikanischem Recht bei Erfolglosigkeit einen Strick draus drehen können? Es ist einfach eine unangenehme Situation gewesen. Man hat viel zu verlieren und nix zu gewinnen.
Bei dem selben Ereignis auf einem europäischen Flug jedenfalls hätte ich mich wohl gefreut, helfen zu können, und die Sache abgehakt.

Jedenfalls danke Euch allen. Balint-Effekt: Mit der Beschäftigung mit dem Thema, der Formulierung des Problems und den Reaktionen der Anderen wird einem selbst klar, worum's überhaupt geht.
Haftpflichtversicherung
Eigentlich sind doch bei einer Haftpflichtversicherung Hilfeleistung im privaten Bereich miteingeschlossen. In wieweit das auf einen Auslandsflug zutrifft, müsste man sich erkundigen.
Habe bisher nur im ICE helfen dürfen.

Zu dem Fall in der Sauna:
Die Aufsichtspersonen müssen meiner Meinung nach mit Kreislaufzusammenbrüchen zurecht kommen, nicht immer sind medis unter ihren Gästen. Ein Reanimiergerät muss regelmäßig an den Strom angeschlossen werden, das müsste eigentlich jedem bewusst machen, dass es geschickt wäre zu wissen, wann und wie man es bedient. Allerdings wenn jemand bewusstlos ist, das kann einen Laien bestimmt heftig schocken und handlungsunfähig machen...
****SH Frau
1.888 Beiträge
Grundsätzlich ...
ist jeder der erste Hilfe leistet versichert !!!!!!!!!!

Und zwar über die Gemeindeunfallversicherung! Heisen regional teilweise anders ändert ja aber nichts an der Sache !

Und man kann, tut man natürlich nicht --dort auch Verbrauchsmaterialien in Rechnung stellen !!

Diese Versicherung ist aber schon wichtig fast man während des Einsatzes selber zu Schaden kommt oder sich infiziert !
Die Haftungsfrage bei fehlverhalten auf Flügen über amerikanischen Hoheitsgebiet ist wirklich ein Problem - ich bin zwar kein Anwalt aber das gleiche gilt wenn wir Maschinen in den USA eine CE-Abnahme unterziehen und es nachher doch zu einem Arbeitsunfall kommt.

In Europa ist dies alles geregelt, wobei als RA ist es nicht unbedingt so das alles was man in der BRD darf und muß auch im Ausland tun kann ohne Rechtlich belangt werden zu können.

Eine einheitliche Regelung für Ärzte, RA und Pflegepersonal wäre wünschenswert.
Die Angehörigen oder Patienten sind ja eher Dankbar wenn alles gut geht - was ist wenn irgendetwas schief geht?

Doch allen Problemem zum Trotz würde ich mich zu erkennen geben und versuchen den Pat am Leben zu erhalten.
Was mir gerade noch einfällt: in den USA werden die deutschen Qualifikationen ja gar nicht ohne weiteres anerkannt. Bis man die nötigen Prüfungen abgelegt hat, um dort überhaupt praktizieren zu dürfen, müsste man auf amerikanischen Gebiet doch eigentlich als medizinischer Laie gelten (und dort nur als solcher zur Rechenschaft gezogen werden können)...?
****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Dank Euch für das Feedback
@********uash:
Die Gemeindeunfallversicherung deckt aber nicht ärztliche (Kunst)fehler ab. Und die Haftpflichtversicherung des Arztes lehnt die Übernahme von US-Millionenklagen ab.

@******sie:
Wäre logisch, wenn die Welt gerecht wäre *lach*. Soweit ich weiß, wird die Deutsche Approbation in den USA anerkannt und der Betreffende auch als Arzt gewertet (jede Wette, daß das ein Anwalt im Schadenersatzprozeß genau darlegen wird) - für die Berufsausübung als Arzt in den USA verlangen die Amis allerdings noch ein paar Tests von den Ausländern.
*******r67 Mann
104 Beiträge
Lufthansa
bietet für vielreisende Notärzte einen besonderen Service an... Training und einen Ausweis damit das Flugpersonal "bescheid" weis.
Über das Haftungsrecht, weiss ich leider nichts.

Freunde von mir sind Ärzte in den USA ,,, sie leisten keine Notfallmedizinischen Maßnahmen wenn sie nicht im Dienst sind!!!
****SH Frau
1.888 Beiträge
Freunde von mir sind Ärzte in den USA ,,, sie leisten keine Notfallmedizinischen Maßnahmen wenn sie nicht im Dienst sind!!!

wie muß ich das verstehen ? Erbitte genauere Erläuterung !
*****ree Frau
13.377 Beiträge
na, vermutlich so, dass sie keine ärztlichen/ medizinischen maßnahmen durchführen, wenn sie nicht beruflich unterwegs sind.

also keine 1. hilfe die das laien-maß übersteigt.... oder?

würde ich auch nicht mehr tun.jedenfalls nicht so, dass es das "normale" maß an 1. hilfe übersteigt.

ich habe einen mann im e-center durch herzdruckmassage und beatmung das leben gerettet. glaub mal nicht, dass er sich darüber sonderlich gefreut hat, nach seinem nah-tod-erlebnis. ich habe mir vorgenommen keinem menschen mehr auf diese art und weise das leben "zu retten". am ende hat derjenige welcher einen hypoxischen hirnschaden und ich habe einen krüppel geschaffen.

aber wer weiß. ich werde in zukunft auch nicht mehr durchblicken lassen, dass ich etwas mehr ahnung als der normale bürger hab. ich helfe so, wie es jeder andere auch tun würde, aber ich werde nix mehr tun was mir das genick brechen könnte...

dafür habe ich in letzter zeit einfach zu oft drüber nachgedacht, ob ICH das recht habe zu entscheiden, wann ein mensch "gehen" darf und wann nicht.

verbändchen machen und alten omas beim aufstehen helfen, dass mache ich weiterhin,. feuerwehr/ notarzt rufen auch.

aber nicht mehr....
*******r67 Mann
104 Beiträge
Antwort
Ich habe Freunde in den USA (Texas)die dort als Ärzte Arbeiten , sie sind US Bürger und haben dort Praxen.
Bei einem Besuch sind wir an einem Unfall vorbei gefahren und ich wunderte mich darüber.
Auf nachfragen wurde mir erklärt, dass sie niemals Erste Hilfe leisten um sich keine Klage einzufangen!!!

Eine Pflicht zur Ersten Hilfe gibt es übrigens nicht.
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