„@****f_E
Vielen Dank für die Sichtweise eines Auszubildenden.
Es ist immer wichtig, beide Seiten der Medaille zu kennen.
Zu deinem Kritikpunkt bezüglich der Aufforderung zu Tätigkeiten, die du nicht machen darfst kann ich dir nur Folgendes sagen:
Grundsätzlich hast du die Durchführungsverantwortung für alle Aufgaben, die du übernimmst, ungeachtet dessen, ob du sie machen darfst oder nicht.
Daher rate ich dir immer alle delegierten Aufgaben zu verweigern, die du nicht kannst oder darfst.
Im zweiten Schritt ist dann da die Frage, um welche Aufgabe es sich handelt und wer sie delegiert hat.
Es gibt Aufgaben, die von der Pflege verrichtet werden. Hierzu zählt das von dir angesprochene Richten der Medikamente (mit einigen bestimmten Ausnahmen).
Das ist eine Aufgabe, die dir delegiert werden darf, sofern du praktisch und theoretisch vorbereitet bist. Der übliche Gang ist, dass du die Theorie vermittelt bekommst, dann unter Aufsicht übst und es dann zum Schluss alleine machst (im Idealfall mit Nachkontrolle durch eine examinierte Kraft.) Übernimmst du die Aufgabe, obwohl du keine Ahnung hast, was du da tust und kommt es zum Patientenschaden, hast nicht nur du ein Problem, sondern auch die Kraft, die die Aufgabe an dich delegiert hat. Denn es gehört zu ihrer Sorgfaltspflicht sich zu vergewissern, dass du die Aufgabe erfüllen kannst.
Dann gibt es Aufgaben, die klassischerweise ärztliche Tätigkeit sind, aber durchaus an die Pflege delegiert werden dürfen. Hierzu zählt das Blutabnehmen oder das Legen von venösen Zugängen. Auch hier gilt nach wie vor die oben beschriebene Sorgfaltspflicht; wenn ich eine Pflegekraft anweise, so etwas zu tun, muss ich sichergehen, dass sie es auch kann.
Darüber hinaus gibt es in den meisten Häusern interne Dienstanweisungen, die so etwas regelt. So kann es beispielsweise sein, dass ich diese Aufgaben in ein und dem selben Haus in der ZNA an die Pföege delegieren darf, auf einer peripheren Station jedoch nicht. Informier dich da am besten, wie das bei euch gehandhabt wird.
Allerdings würde es mir im Traum nicht einfallen, solche Aufgaben an Schüler zu delegieren. Was passieren kann ist, dass ich eine examinierte Kraft anweise und diese die Aufgabe an einen Schüler weiterdelegiert. Und das darf sie auch, sofern sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt und keine Dienstanweisung dagegen spricht.
Und schließlich gibt es noch die Tätigkeiten, die nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Hierzu zählen die Aufklärungen über Krankheiten und Verläufe. Dieses Thema ist sogar so heikel, dass sich Juristen sogar darüber streiten, ob dies an Medizinstudenten delegiert werden darf.
Wenn dir jemand so eine Aufgabe überträgt, gibt es da nur eine Antwort, die du geben darfst: "Nein, das ist ärztliche Aufgabe!"
Dankeschön für die Antwort.