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Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfall

verbandsbuch
@ paar-uhg

anmerkung: im prinzip hast du absolut recht.
in der praxis hatte ich in der jüngsten vergangenheit mehrfach den fall, dass auf fehlende einträge im verbandsbuch hingewiesen wurde, dies vor allem bzgl. der dokumentation "von vorgang und erstversorgung".
z.b. begutachtung des verunfallten körperteils mit auflage eines Kältepack.

nach bg-auskunftseinholung durch unseren juriten ging es darum, dass durch den eintrag im verbandsbuch eine "sachgemäße erstversorgung" zu dokumentieren sei. egal welcher art und form.
lt. hinweis geht es darum, durch den vb-eintrag "... art, form und ggf. ursache für den unfallvorgang - am besten mit zeuge - nachweislich zu erfassen. aus dieser muss die erkenntlichkeit der verletzung, erstmaßnahme UND dann noch "zur weiteren Abklärung zeitnahe Konsultation eines D-/H-Arztes"" gerichtsstabil festgehalten sein.
Na das ist mir jetzt Neu - ich bin seit 7 Jahren als FaSi tätig und habe mit vielen unterschiedlichen BGen zu tun aber bisher hat Rechtsgültig ausgelangt, dass es bei nicht vorstellen beim D-Arzt der Eintrag im Verbandsbuch nötig ist dies zeigen auch die Urteile die bisher in diesen Bereichen gefällt wurden, jemand der sofort seine Arbeit unterbricht und dem D-Arzt vorgestellt wird oder ins Krankenhaus kommt langt das. Was gleich geschrieben werden muß ist der Unfallbericht in dem Auch der Unfallhergang beschrieben wird im Verbandsbuch ist dies nciht nötig. Natürlich vordern BGen einiges aber interessant ist doch wie die Richter es sehen. Aber man darf gerne den Aufwand betreiben mehr war ja noch nie Falsch. Nur dies ist noch schwerer den Arbeitnehmern und Ersthelfer zu vermitteln.
verbandsbuch II
@*****uhg
... folge deinen ausführung inhaltlich komplett. letztendlich entscheidet der richter. erfahrung zeigt, dass diese sich immer mehr an ähnliche urteile anlehnen, um revisionen zu umgehen, da derartige schlecht sind für die karriere - soviel zur unabhängigkeit (aussage eines vgh-richters!)

problem ist der zeitnahen (SOFORT) dokumentation und der ebenfalls
so erfolgten arztkonsultation ...

lieber auf nr. sicher gehen und einmal zu viel, als zu wenig ...
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
gut...dann denke ich mal in dem punkt nicht ganz falsch gehandelt zu haben....denn trotz weiterarbeiten habe ich sowohl dokumentiert als auch einen arzt konsultiert... hoffen wir mal das jetzt alles gut geht und ich einfach schnell wieder fit bin und meine arbeit behalte
****aza Mann
3.096 Beiträge
Wenn der Arzt den BG-Schein ausfüllt, wird die (vom Patienten angegebene) Erstversorgung eh darauf dokumentiert, ebenso ob er weitergearbeitet hat etc.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
kleiner Zwischenbericht:
Komme geade vom KH...
man hat mir Unterarmgehstützen verpasst
und wenn nicht in einer Woche besser , dann
eröffnung der Wunde und Fremdkörpersuche.....
.....ANGST.....
Dann Drück ich dir mal die Daumen das es in einer Woche besser ist
******bel Mann
4.530 Beiträge
tomute
du bist doch vom Fach - warum hast du angst !
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich bin krankenschwester geworden um nie als patient rein zu müssen... ich hab in krankenhäusern panik.....hillllffffeeeee
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