Hi, seh den Thread jetzt erst...
ein paar kleine Ergänzungen:
Arbeitsunfälle sind nicht von der Krankenversicherung abgedeckt - dafür ist die BG zuständig und zahlt. Deshalb können Aarbeitsunfälle auch nicht von Kassenärzten behandelt werden, sondern die BGs rechnen mit ihren eigenen D-/H-Ärzten ab.
Ein Kassenarzt (also vermutlich Dein normaler Hausarzt) darf einen Arbeitsunfall untersuchen und behandeln, wenn keine Folgen oder Arbeitsausfälle zu erwarten sind. Dann darf er auch einen Tag krankschreiben.
Sobald aber der Verdacht aufkommt, daß entweder eine längere Heilungszeit, Komplikationen oder Folgeschäden zu erwarten sind, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich beim D-/H-Arzt vorzustellen. Das sind meist Chirurgen oder chirurgische Abteilungen in Kliniken. Der Hausarzt muß Dich auch darauf hinweisen (er darf ja die Behandlung eh nicht mit der Krankenkasse abrechnen). Wenn Du Dich nicht beim D-/H-Arzt vorstellst oder seine Anweisungen nicht befolgst, riskierst Du den Verlust von Krankengeld oder späteren Entschädigungen/ Kostenübernahmen/ Rentenzahlungen. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn man weiß nie was kommt!
Wenn Du Sorge um den Arbeitsplatz hast, ruf Deine BG an und schildere das Problem.
Und das Wichtigste:
Deine Krankheitstage sind keine freiwilligen Entspannungstage von Dir. Sie sind auch kein Recht, daß Du für Dich in Anspruch nehmen willst.
Sie sind eine Pflicht des Arbeitgebers! Du hast Dich bei der Arbeit für ihn verletzt und es ist seine Fürsorgepflicht, daß Deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird. Du gehst also nicht zu ihm und bittest ihn, ein paar Tage "krank sein zu dürfen". Eigentlich muß er Dich auffordern, Dich auszukurieren und Dich im Zweifel nach Hause schicken! Mir ist klar, daß es in der Praxis und in der Probezeit manchmal anders aussieht, aber für Deine innere Einstellung hilft's.
Alles Gute!