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Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfall

****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfall
wie ist´s denn richtig...
ich hatte am freitag einen arbeitsunfall, habe aber weitergearbeitet war nur schnell in der pause beim doc, dass er draufguckt....
AU habe ich verweigert da ich noch in der probezeit bin...
mir wurde vom arbeitgeber möglich gemacht das ich dieses we nicht arbeiten muss und dennoch meine vollen std bekomme....
heute musste ich allerdings ins kh... da die verschlechterung offensichtlich war...
ein fremdkörper in der wunde ist lt arzt nicht auusgeschlossen auch wenn im Rö keiner gefunden werden konnte...
jetzt überlege ich trotz der beschwerden arbeiten zu gehen weil ich ja eben in der probezeit bin und initiative zeigen sollte, der Arzt (den hatte ich diesbezüglich gefragt) war jedoch strickt dagegen....
wie mach ichs jetzt richtig????

fragend ute
Die BG sieht immer zu wie sie am besten aus der zahlung heraus kommt. Bei kleinen sachen sehen sie immer hinweg. Schlecht wird es immer nur wenn es länger dauert oder sogar eine rentenzahlung is Haus steht. Aber aus eigener Erfahrung gesagt......niemals aufgeben.
******ght Frau
2.160 Beiträge
Eine Probezeit....
...sollte dich nicht daran hindern zu Hause zu bleiben und die Wunde fachmännisch versorgen zu lassen (wenn es sich eh schon verschlechtert hat). Nur aus Angst vor einer eventuellen Kündigung (Was ich nicht für relevant halte, denn jeder vernünftige Arbeitgeber wird dir raten daheim zu bleiben) würde ich nicht aufs Spiel setzen ein Risiko der Verschlechterung und von Beschwerden einzugehen nur damit es beim Arbeitgeber ein gutes Bild und den Willen zu arbeiten zeigt. Generell geht Eigenschutz immer vor.
Lieber Gruß
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
grundsätzlich schon richtig..... aber wie ist das wenn ich mich für initiative entscheide und dann spätfolgen auftreten....
wer zahlt dann???
******ght Frau
2.160 Beiträge
Mit dem rechtlichen kenn ich mich leider zu wenig aus, aber wenn dir der Arzt sagt du sollst daheim bleiben, könnte ich mir schon vorstellen, dasse dann rumzicken wenn du trotzdem arbeiten gehst und dann Spätfolgen entstehen (du handelst ja quasi gegen ärztlichen Rat). Aber wie gsagt, reine Vermutung!
Also ich bin Sicherheiting. und habe jeden Tag mit Arbeitssicherheit zu tun daher kann ich dir eins sagen - da es ein Arbeitsunfall war hast du u.U. ein Problem wenn du dich nicht Arbeitsunfähig schreiben läßt, da du deine Genesung verzögerst und die BG damit sich aus den zahlungen ziehen kann. Ich weiß jetzt nicht was du beruflich machst aber evtl. läßt sich mit deinem Arbeitgeber ein Schonarbeitsplatz einrichten, in dem du die Verletzung auskurieren kannst und trotzdem für die Firma tätig wirst. Dies dürfte der Unfallarzt eigentlich auch nicht ablehnen. Wenn du aber gegen die ärtzliche Empfehlung handelst wird dieser dies der BG melden und diese wird dir dann das weitere Vorgehen im schlimmsten Fall vorschreiben.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich arbeite in der Ambulanten Krankenpflege... keine chance auf schonarbeit....
******ght Frau
2.160 Beiträge
Wie geschrieben, ICH würde den Anweisungen des Arztes Folge leisten, erstens weil ich fürchten würde, dass wenn ichs nicht mache und Spätfolgen auftreten, die BG net zahlt. Zum Zweiten, wenn es sich verschlechtert hat und ein Fremdkörper vermutet wird....dann sollte des erstmal abgeklärt werden bevor ich wieder arbeit und drittens hat die Arbeitsmoral auch ihre Grenzen. Ich mach auch net wegen jedem wehwehchen Krank, aber ich ignoriere Symptome auch nicht.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich weiss das ihr recht hab, trotzdem bin ich unsicher weil ich angst vor einer kündigung habe
******ght Frau
2.160 Beiträge
Ganz ehrlich, wenn dich dein Arbeitgeber kündigt weil du einen Arbeitsunfall hattest, dann issers eh net wert für ihn zu arbeiten. Ich weiss des is leichter gsagt als getan wenn ma auf an Job angewiesen is. Weiss net wie des rechtlich da aussieht, obs da irgend ne Schlupflücke gibt.
Also die Angst vor Kündigung verstehe ich voll und ganz das haben heute sehr viel Arbeitnehmer. In der Ambulanten Krankenpflege wird es natürlich eng mit Schonarbeit. Also das Risiko das die BG sich dann aus der Verantwortung zieht wenn das ganze noch schlimmer wird und du hast dich gegen den Arzt verhalten ist zu 100% sicher und du wirst es nciht einmal einklagen können, da du nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen zur Mitarbeit verpflichtet bist. Ich weiß nicht wie schwer die Verletzung ist, aber ich kann dir von einem Fall schlidern der vor ca. 4 Jahren vor Gericht landete. Ein MA hatte einen Metallspan im Arm den er versuchte selbst zu entfernen aus Angst vor der Kündigung ging er nicht zum Arzt. Als er vor Schmerzen es nicht mehr aushielt war es zu spät und der Unterarm musste amputiert werden. Er bekam keine Rentenzahlung und wollte es vor Gericht einklagen und hat verloren. Ich will dir jetzt keine Angst machen wegen deiner Verletzung dies kann ich nicht beurteilen da ich kein Arzt bin aber das die BG die Zahlung verweigert und du u.U. Regress für Erbrachte genommen wirst ist ziemlich sicher.

Wie gesagt suche das gespräch mit deinem Arbeitgeber oder auch mit dem Arzt und leg ihm deine Angst und Sorge nahe und frage ihn welche alternative Möglichkeiten er sieht.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
das ist eine gute idee!!!

im mom kann ich weder laufen noch autofahren da ich mir irgendwas in den Fuss getreten habe und nicht sicher ist ob nnoch ein fremdkörper in der wunde ist...
*******e76 Mann
236 Beiträge
...
... auch ich verstehe deine sorge um den Arbeitsplatz.

dennoch würde auch ich, aus allen genannten gründen (BG) dem Rat des Doc´s folge leisten.

Da dir dein AG ein freies WE MIT STUNDEN (man denke mal etwas genauer drüber nach) anbietet, klingt es für mich eher unwhrscheinlich das er dich wegen eines AUs feuert.

Ich kann es nicht realistisch beurteilen, du kennst deinen AG besser und wirst die Situation um ein vielfaches besser beurteilen können als ich.
Ja mach das - alternativ bleibt auch der Weg zur BG und mit denen das Gespräch suchen, denen sind diese Ängste auch bekannt und wenn der MA dann von sich aus kommt und um Hilfe bittet läßt sich viel machen - nur auf eigene Verantwortung eine ärztliche Anweisung zu ignorieren da sind die nicht oft happy drüber.

Bei dir müßte es ja die GUV sein oder? Da kannst du anrufen und um die Aufsichtsperson des entsprechnden Betriebs bitten und ihm alles Schildern.

Ich drück dir die Daumen das der Arbeitgeber gesprächs bereit ist.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ja ist die GVU!!!!

im grune schätze ich meinen Arbeitgeber als wohlwollend ein, dennoch in unserer zeit....es gibt genug arbeitswillige die wahrscheinlich nicht ausfallen.....
so gut wie der arbeitgeber auch vom herzen her sein mag... er muss ja auch an seine bilanz denken und ein kranker mitarbeiter kostet nun mal.....
Das können wir alles nicht beurteilen das mußt du aber wie gesagt suche du die Gespräche das zeigt dein Interesse und du sammelst eher plus wie minus Punkte - zeigt zumindest meine Erfahrung mit BGen und Arbeitgeber
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
okay, also werde ich versuchen mit beide ein gespräch am mo zu bekommen
*******e76 Mann
236 Beiträge
...
... ist wohl die beste entscheidung.

toi toi diitoilette *zwinker*
Ich drück dir auch die Daumen und für Fragen darfst dich gerne melden. Helfe gerne wenn ich kann *wink*
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
Danke werde ich gern tun, drückt mir die Daumen
verfahrensweise
hallo tomute.
folgendes rate ich dir, da ich etwas intensiveren einblick habe.
gut sind die tipps von paar_uhg.
zusammengefasst.
1. zeitnaher!!! eintrag im sog. "unfallbuch", das jeder arbeitgeber vorhalten muss. sind spezielle, von den berufsgenossenschaften extra zur dokumentation von arbeitsunfällen herausgegebene und vorge-schriebene bücher.
2. arzt allein reicht nicht. muss ein sog. durchgangsarzt / D-arzt oder H-arzt (bevollmächtigter) sein. nur deren begutachtung wird seitens der bg anerkannt!!!
3. dem rat des D-/H-arztes unbedingte folge leisten. ansonsten kann es zu verwirkgründen deinerseits gegenüber der bg kommen.
4. problematisch kann die beurteilung durch andere ärzte sein, wenn diese nicht an o.g. bg-ärzte weiterverweisen. damit wird, wenn punkt 1 nicht erfüllt ist, unterstellt, dass es ggf. kein arbeitsunfall per se ist, sondern eine durch andere anlässe verursachte erkrankung (krankenkassenseitige versorgungsverpflichtung) und durch die verfahrensweise wird unterstellt, dass zu lasten der bg ein anderweitiger erkrankungsfall unterschliffen wird.
5. trotz probezeit (daher das restriktive verhalten bestens zu verstehen) ist unbedingt mit dem arbeitgeber zu versuchen eine regelung - in abstimmung mit der "krankschreibung des bg-arztes", ggf. sogar unter einschaltung dessen und/oder der sachbearbeiterin der bg - zu erwirken.
6. die bg kann prüfen (lassen), ob seitens des arbeitgebers ein verschulden vorliegt oder auch deinerseits, was wiederum konsequenzen für die eine oder andere seite haben kann.

gute besserung! und daumendruck für arbeitsplatzerhalt.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Hi, seh den Thread jetzt erst...
ein paar kleine Ergänzungen:

Arbeitsunfälle sind nicht von der Krankenversicherung abgedeckt - dafür ist die BG zuständig und zahlt. Deshalb können Aarbeitsunfälle auch nicht von Kassenärzten behandelt werden, sondern die BGs rechnen mit ihren eigenen D-/H-Ärzten ab.
Ein Kassenarzt (also vermutlich Dein normaler Hausarzt) darf einen Arbeitsunfall untersuchen und behandeln, wenn keine Folgen oder Arbeitsausfälle zu erwarten sind. Dann darf er auch einen Tag krankschreiben.
Sobald aber der Verdacht aufkommt, daß entweder eine längere Heilungszeit, Komplikationen oder Folgeschäden zu erwarten sind, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich beim D-/H-Arzt vorzustellen. Das sind meist Chirurgen oder chirurgische Abteilungen in Kliniken. Der Hausarzt muß Dich auch darauf hinweisen (er darf ja die Behandlung eh nicht mit der Krankenkasse abrechnen). Wenn Du Dich nicht beim D-/H-Arzt vorstellst oder seine Anweisungen nicht befolgst, riskierst Du den Verlust von Krankengeld oder späteren Entschädigungen/ Kostenübernahmen/ Rentenzahlungen. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn man weiß nie was kommt!
Wenn Du Sorge um den Arbeitsplatz hast, ruf Deine BG an und schildere das Problem.

Und das Wichtigste:
Deine Krankheitstage sind keine freiwilligen Entspannungstage von Dir. Sie sind auch kein Recht, daß Du für Dich in Anspruch nehmen willst. Sie sind eine Pflicht des Arbeitgebers! Du hast Dich bei der Arbeit für ihn verletzt und es ist seine Fürsorgepflicht, daß Deine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird. Du gehst also nicht zu ihm und bittest ihn, ein paar Tage "krank sein zu dürfen". Eigentlich muß er Dich auffordern, Dich auszukurieren und Dich im Zweifel nach Hause schicken! Mir ist klar, daß es in der Praxis und in der Probezeit manchmal anders aussieht, aber für Deine innere Einstellung hilft's.
Alles Gute!
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
mein Hausarzt hatte mich leider am Freitag nicht so ausfühlich informiert und das ich zu einem D/H Arzt muss schon gar nicht....aber aufgrund der Verschlechterung war ich ja gestern dann im KH...und die haben dann allles ordnuugsgemäss aufgenommen....also ich denke von dieser Seite her gibt es kein Problem mehr....
meine Frage (die ja auch beantwordet wurde) war eben die nach trotz Verletztung und gegen den ärtzl Rat arbeiten gehn.....Ihr habt mir sehr geholfen, denn jetzt weiss ich das das keine gute idee wär, als bleibe ich mindestens solange zu hause bis ein Freumkörper mit sicherheit ausgeschlossen werden kann und ich wieder auftreten kann... Werde gespräch mit arbeitgeber und BG suchen und hoffen ds alles gut geht

Vielen Dank euch allen
@ Frohwein - ein kleiner Einwand gegen deinen Punkt 1.

In einem Verbandsbuch müssen nur die Verletzungen dokumentiert werden die nicht einem D-Arzt oder Klinik vorgestellt wurden. Die dokumentation dort langt bei weitem.
Sprich Kleine Schnittwunden o.ä. die selbst mit Pflaster usw. versorgt wurden.

Und nun noch was zu bohemier´s letzten Absatz. Eigentlich macht sich der Arbeitgeber sogar nach dem Arbeitschutzsgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und dem Sozialbuch VII strafbar, da er die gesundheitliche Wiederherstellung fördern und nicht gefärden darf. Das wissen bloß viele Arbeitgeber nicht, wenn man die Geschäftsführer und Abteilungsleiter in der Richtung Unterweist ist die Reaktion oft sehr sehr interessant *lol*
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
nun da ich ursprünglich weitergearbeitet habe, habe ich das ganze so wie so im verbandsbuch dokumentiert....ich denke schaden tus nich...
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