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Urlaub in Corona Zeiten

Urlaub in Corona Zeiten
Wer von euch wurde auch vom Arbeitgeber genötigt zu unterschreiben das er KEINE Flugreisen (In und Ausland) macht und das der Arbeitgeber es nicht wünscht das man im Hotel übernachtet.
Wer gegen diese Regeln verstößt muss ohne Lohn für 14 Tage in Quarantäne.
Erlaubt sind Autofahrten innerhalb Deutschlands in Ferienwohnungen oder Ferienhäuser.
Wir haben uns bisher geweigert dieses zu unterschreiben und werden einen Anwalt einschalten.
*********n_83 Frau
103 Beiträge
Ich musste das unterschreiben aber das galt bei uns noch zur Akutzeit und zur Quarantänebestimmung bei Rückreise....
(Quasi wenn ich mir einbilde ins Ausland zu reisen und danach in Quarantäne muss, dass ich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung habe)
Dies musste ich aber schon im März unterschreiben...
Wir haben es seit gestern auf dem Tisch.
Vorher hatten wir eine Urlaubssperre.
****k72 Frau
293 Beiträge
Hi, wenn man a. G. des IfSG Beschäftigungsverbot bekommt, erhält der AG sowieso die Lohnkosten ersetzt, ähnlich wie bei Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft. Darum verstehe ich den Sinn des ganzen nicht. Sollte er das Gehalt nicht weiterzahlt, kann man den Lohnersatz selbst beantragen. Kann nur für Bayern sprechen, hier ist die Regierung zuständig.
Ich würds nicht unterschreiben. Würde ihn aber mal darauf hinweisen, u. U. ist ihm das gar nicht bekannt. Kann den AG auch verstehen, wenn er befürchtet, er muss die MA zwei Wochen umsonst zalen.
*****owl Paar
778 Beiträge
Bei uns gab es sowas nicht hätten wir auch niemals unterschrieben.
Bei meinem Schwager wurde dies aber auch gefordert.
Aber nach Rücksprache mit dem Anwalt sollte er das auf keinenfall machen weil er dazu nicht verpflichtet ist.
*********n_83 Frau
103 Beiträge
Hmm ok .... denn aktuell geht die Reisewarnung nur bis Mitte Juni und der Schengenraum will Ende des Monats wieder eine volle Reisefähigkeit ermöglichen ....
In dem Zusammenhang finde ich euer Schreiben auch sehr fraglich ... hmm
****k72 Frau
293 Beiträge
Zahlen natürlich. Autovervollständigung 🤷🏾‍♀️
Was mich wirklich etwas irritiert ist das er uns Inlandsflüge verbieten will.Hotelübernachtungen in Deutschland auch nicht erwünscht sind .
Ich fahre täglich mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit .
Wenn doch von der Regierung und auch der EU das reisen wieder erlaubt wird kann doch der Arbeitgeber nicht sagen ihr dürft das nicht.
Ihr seit systemrelevant.
Unser Schreiben wurde auch nicht von der Geschäftsleitung verfasst und unterschrieben sondern von einem Pandemiegremium.
*******pip Frau
2.128 Beiträge
Wir hatten Anfang Mai ein Schreiben gekriegt, das uns aufforderte, dass wir
• auf dem kompletten Klinikgelände Mundschutz tragen sollen
• keine Fahrgemeinschaften bilden
• weiterhin Kontakte möglichst gering halten
• keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen sollten
• bei Grippesymptome Zuhause bleiben (aber wir werden nicht auf Corona getestet!)
-und noch paar mehr solcher Dinge
Von Urlaub Zuhause oder so stand da noch nix drin. Unseren Urlaub hatten wir zu nehmen, dazu Überstunden abzubauen.

Sollten wir uns dem widersetzen, wäre aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
*****a42 Frau
13.560 Beiträge
JOY-Angels 
Bei meinem Partner gab es die Information, sollten die Arbeitnehmer in ein Land reisen, für das es eine offizielle Reisewarnung der Bundesregierung gibt, und sie danach in Quarantäne müssen, würden sie von der Arbeit ohne Entgeld freigestellt. ...
****ma Frau
220 Beiträge
Dein Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, was du in deiner Freizeit zu tun und zu lassen hast, wo du dich aufhalten darfst und wo nicht. Daher würde ich das nicht unterschreiben. Was er allerdings darf, ist, dir keinen Lohn zu zahlen wenn du in Quarantäne musst, weil du über die Grenze bist und die Gesetze besagen, dass du danach in Quarantäne musst. Denn dann bist du ja wissentlich in ein anderes Land, du wusstest dass du dich anschließend in Quarantäne begeben musst. Auch verständlich dass dann ein Arbeitgeber sagt, wenn du dich da nicht dran hältst, zahl ich nicht für dich.
Wenn aber diese Bestimmungen aufgehoben sind, darf er das nicht mehr, sofern du eben nicht in ein Land bist, wo diese Regelung anschließend noch gilt.
****ah Frau
334 Beiträge
Ein *herz* liches Hallo an alle *wink*
So ganz verstehen kann ich die Argumente nicht und ich glaube auch nicht dass der Arbeitgeber - rein rechtlich - so ein Schreiben einfordern darf. Ich würde es nicht unterschreiben *nein* Systemrelevanten hin oder her!
Ich glaube, dass unsere Arbeitgeber selbst nicht so genau wissen wie und was sie in Corona Zeiten von ihren Mitarbeitern einfordern dürfen.

Ich - PDL- habe in einer Teamsitzung lediglich eine Empfehlung ausgesprochen aber letztendlich muss jeder selbst wissen wie er seinen Urlaub in Corona Zeiten verbringt.
Ich wünsche euch allen einen erholsamen Urlaub *liegestuhl*
*******ros Mann
21 Beiträge
Schon sehr erstaunlich, wovon manche Arbeitgeber nachts träumen - wo arbeitest du denn? "Pandemiegramium" klingt ja nach Klinik - aber da gibt es doch meistens eine Geschäftsführung, die zumindest ein bisschen Ahnung von Arbeitsrecht hat, das ist hier ja offensichtlich nicht der Fall. Falls das Ding ohne Wissen der Geschäftsführung in Umlauf gesetzt wurde (was aber wohl eher unwahrscheinlich ist), wird sicherlich spätestens Montag der Rückzug stattfinden.

Der Anwalt wird darüber nur müde lächeln. Am lustigsten finde ich die Idee, der Arbeitgeber könne Quarantäne verhängen, und das noch ohne Lohnfortzahlung *haumichwech* *headcrash* - hat der zu viele Mittelalter-Filme gesehen?

Natürlich darfst du nicht mutwillig eine behördliche Quarantäne herbeiführen, um nicht arbeite zu müssen (hat ja Comema schon geschrieben). Das folgt aber auch schon aus deinen Verpflichtungen als Arbeitnehmerin, dafür braucht es keinen Extra-Wisch. Und alles andere sind Dinge, die den AG null angehen.

Natürlich könnte der AG eine freiwillige Vereinbarung anbieten und den Mitarbeitern, die bestimmte Dinge unterlassen, eine Prämie zahlen - aber ohne Gegenleistung und verpflichtend ist das natürlich völlig unmöglich.

Allerdings spricht aus diesem Schreiben nicht nur eine völlige Unkenntnis von Arbeitsrecht, sondern auch eine mehr als fragwürdige Einstellung zu den eigenen Mitarbeitern. Man könnte das mal zum Anlass nehmen, zu überlegen, ob man bei solchen Typen wirklich weiter arbeiten möchte...
*****a42 Frau
13.560 Beiträge
JOY-Angels 
@*********8_68 Was sagt denn der Betriebsrat?
Der müßte doch dazu eine klare Meinung haben.
Sandra 42 Wir haben keinen Betriebsrat.
Unser Chef hält sich aber ganz augenscheinlich nicht an das Persönlichkeitsrecht.
Ich überlasse es jetzt dem Anwalt das unserem Chef mitzuteilen.
Eigentlich wollte ich hier nur erfahren ob es auch andere Mitglieder gibt die solche Anordnungen vorgelegt bekommen haben.
Mein Gedanke daran einen Betriebsrat zu gründen ist seit gestern sehr präsent und nach meinem Urlaub höre ich mich mal in meinem Team um wie ihnen der Gedanke gefällt.
****ma Frau
220 Beiträge
Eigentlich war mir fast klar, dass es bei euch keinen Betriebsrat gibt, wollte ich noch dazu schreiben. Denn sowas traut sich ein AG mit Betriebsrat nicht. Da ist ruck zuck richtig Ärger im Haus sonst. Klar, es ist immer leicht gesagt wenns um den eigenen Job geht, aber auch ich würde mir überlegen, muss ich wirlich bei so einem AG arbeiten? Gibts nicht irgendwo anders was besseres?
Viel Erfolg dir bei dem was auch immer du daraus machst!
*******m78 Mann
31 Beiträge
Hallo Zusammen!
Ich kann mich den anderen Stimmen hier nur anschließen, die Wünsche der Arbeitgeber sind zum Teil vollkommen absurd und entbehren jeglicher Grundlage.
Würde mir so ein Schreiben vorgelegt, wäre meine Vorgehensweise wie folgt:
1. Bei der Personalabteilung ein dokumentiertes Mitarbeitergespräch erbitten
2. Darin mitteilen, dass ich nicht bereit bin, dieses Schreiben zu unterzeichnen da es dafür m.E. keine Grundlage oder adäquate Gegenleistung gibt
3. Den Ablauf und das Ergebnis des Gesprächs dokumentieren lassen und im Anschluss ein eigenes Gedächtnisprotokoll dazu anfertigen
4. Wenn der Arbeitgeber die Weigerung nicht akzeptiert oder gar mit Konsequenzen droht, wenn ich nicht unterschreibe, dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich mir anwaltliche Hilfe nehmen werde
5. Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, damit dieser dem Arbeitgeber mal erklärt, was er darf und was nicht (und auch seine Kostennote mitschickt)
6. Nach einem anderen Arbeitgeber umsehen

Liebe Grüße
Michael
*******ros Mann
21 Beiträge
Das mit dem Anwalt wird so nicht funktionieren, die Kosten müsstest du selber tragen. Und wozu der ganze Aufwand? Amüsieren, wegschmeißen, fertig. Bei Punkt 6 stimme ich allerdings zu.
*******kye Frau
306 Beiträge
Fällt das nicht in den Bereich "sittenwidrig"?
Wenn es keine politischen Reisewarnungen und Maßnahmen bei Rückkehr gibt (zb gesetzlcih angeordnete Quarantäne nach Rückkehr aus bestimmten Ländern), dann ist so ein Wisch wohl das Papier nciht wert.
Würde u.U. des Friedens Willen, wenn ich bei dem AG bleiben will, unterschreiben und halt keine Urlaubskarte in die Firma schicken *ggg*
Da seitens des Außenministers keine neuen Rückholaktionen organisiert werden, würde ich allerdings freiwillig auf Flugreisen in Länder, wo ich nicht über Land zurückreisen kann, verzichten.
****ma Frau
220 Beiträge
Da wäre ich dann aber vorsichtig. Wenn du unterschreibst, akzeptierst du. Sollte, aus welchem Grund auch immer, raus kommen, dass du es trotzdem gemacht hast, bist vermutlich deinen Job los, wenn nicht sogar noch andere Konsequenzen.
Einen Anwalt würde ich jetzt nicht direkt einschalten, würde sagen, nein das unterschreibe ich nicht, dass haben Sie nicht zu bestimmen, Anwalt erst wenns ernst wird.
*******kye Frau
306 Beiträge
Nein, nur weil ich einen Vertrag unterschreibe, ist er nicht automatisch rechtens. Eben bei sittenwidrigen Verträgen zum Beispiel. Und die unbegründete Einschränkung der persönlichen Freiheit die jeder Rechtsgrundlage entbehrt, ist wohl eindeutig sittenwidrig. Diese Zeiten haben wir hinter uns.

(Ich kann ja auch andere Krankheiten bei einer Reise "einfangen", die meine Arbeitsfähigkeit nach dem Urlaub verhindern. Trotzdem darf der AG das Reisen in "gefährliche" Länder nicht verbieten. Oder Risikosportarten. Oder Rauchen. Oder Zucker im Kaffee.
Vielleicht gibt es Berufe/Positionen wo aufgrund der staatlichen Sicherheit o.ä. Einschränkungen gegeben sind, aber denke, dass ist dann eine andere Gehaltsklasse *zwinker*
Selbst wenn wir zuhause bleiben, können wir krank werden.)

Dieser Pasus mit unbezahlter Quarantäne war am Anfang richtig, wenn man aus privaten Gründen bewußt das Risiko eingegangen wäre obwohl dementsprechend schon Maßnahmen udn Verrodnungen von der Politik erlassen worden waren. Das hat auch die Coronaverordnung glaube ich mich zu erinnern so kommuniziert. Müsste jetzt zumBeleg nochmal alle durchgucken, aber das ist mir jetzt zu viel AUfwand.
Aber mittlerweile gibt es fast überall (innerhalb Europas) Lockerungen und Aufhebung der Reisebeschränkungen OHNE Rückkehr-Quarantäne, da halt genau im Vorfeld erkundigen. Zum Beispiel wer von Schweden nach Tschechien will muss sich testen lassen, wer nach GB will muss dort in Quarantäne usw.
Sollten sich während des Urlaubes neue Ereignisse und damit verbundene Regeleungen ergeben, die eine Quarantäne mit sich führen, wird diese Quarantäne dann behördlich angeordnet udn AG bekommt (auf Antrag) die Lohnkosten von Staat zurück.

Aber den Stress mit Diskussion im Vorfeld würde ich mir ersparen, trübt Arbeitseifer, Arbeitsklima udn Urlaubsfreuden.
Wenns rauskommt udn AG deshalb Kündigung schreit, ist es immer noch Zeit für Anwalt, gegebenenfalls nette Abfindung erstreiten und besseren AG suchen.
Oder ich bin diskussionsfreudig und kläre AG auf mit dem Risiko, dass er dann auch Kündigung schreit.
Habe das Schreiben meinem Anwalt vorgelegt.
Seine Aussage :
Fahren sie in den Urlaub und auch das Fliegen kann und darf er nicht verbieten.
NICHT UNTERSCHREIBEN.
Sollte mein Arbeitgeber mich nach meinem Urlaub nach Hause in Quarantäne schicken will soll ich mich wieder melden.
Er glaubt aber nicht das der Arbeitgeber sich das traut.
****rna Frau
6.195 Beiträge
Gruppen-Mod 
Mal abgesehen davon, daß ich das Ding auch nicht unterschreiben würde (ebenso wenig wie eine kürzlich von mir/ uns erwartete private Kontaktliste),...muss man/n denn jetzt dringend in den Urlaub fliegen? Oder gibt es noch ein Ziel, welches weitestgehend virenfrei ist und der Weg dahin im Flieger lohnt den Aufwand (und das Risiko?)? Und käme man da eventuell auch zu Fuß hin?
Ja ist leider so und sollte man das missachten ist es Selbstverschulden unbezahlter Urlaub heißt dass oder auch Kündigung! Derzeit gibt es ja zu mindestens bei uns viel Angebot an Pflegekräften
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