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eine wichtige Frage -zu Schwangerschaft

Melden solltest du es ab da wo du durch deine Frauenärztin kenntnis bekommst und den Mutterpass hast.

Die Rechte sind vielfältig, sie gehen von geringerem Gewicht bei heben und tragen, das Recht auf liegen, verbot von arkord oder Fliesbandarbeit, verbot für den Umgang mit vielen Stoffen aber auch das Recht das du dich immer mal wieder hinlegen kannst. Um alle deine Rechte aufzuschreiben müßte ich wissen was du beruflich tust, der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet für deine Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich deiner Schwangerschaft unter berücksichtigung der Gestzlichen- und Berufsgenossenschaftlichenvorschriften zu erstellen. In dieser wird dann festgelegt was die als Schangere an diesem Arbeitsplatz zu gemutet werden darf, evtl. muss er dich an einen anderen weniger Gefährdenden Arbeitsplatz umsetzen (Lärm, Vibration, Gefahrstoffe) usw.
Also wenn du mir per CM mehr infos gibst kann ich dir gerne die nötigen Punkte erläutern.
Hallo , erst mal glückwunsch und alles gute für die schwangerschaft.

Ich habe bei meiner Schwangerschaft in einer Wohngruppe für Schwerstpflegefällt und Heimbeatmung als Krankenschwester gearbeitet.

Neben den schon aufgeführten Auflagen des Mutterschutzes gibt es in unserem Job noch die Möglichkeit eines Arbeitsverbotes.

Sprich dein Gyn stellt die ein Arbeitsverbot aus. Das heisst das du ab diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten darfst...hat nichts mit Krankschreibung zu tun. Du bekommst weiterhin dein Gehalt ohne Schichtzulagen und kannst deine Schwangerschaft geniessen. Dann beginnt ganz normal der Mutterschutz und dann die Erziehungjahrzeit.

Kündigungsschutz hast du auch in der Probezeit!!!

Also das Arbeitsverbot war richtig fein. Man kann sich schonen und hat den Stress mit der Arbeit nicht mehr. Weil sind wir doch mal ehrlich, kommst du im ambulaten Dienst irgendwohin und musst einen vom Boden aufheben bist a allein und kannst ned noch ne kollegin anrufen.

Ich würde da ganz genau abwägen, denn für die nächsten drei Jahre (auch in der Elternzeit) hast du Kündigungsschutz und was danach ist kann dir ja momentan eigentlich egal sein.

LG Birgit
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
im Grossen und Ganzen ja und wenn das so zutrifft wie du es schreibst wären ja auch die Finanzen gesichert wass ja auch wichtig ist
Soll nicht Muss
Man soll es dem Arbeitgeber mitteilen, ist aber nicht verpflichtet. Natürlich kann dieser nur darauf eingehen, wenn er Bescheid weiß und haftet natürlich nicht, wenn er nichts weiß.
Nein sie muß - Nach dem ArbSchG ist der Mitarbeiter zur mithilfe im Arbeitschutz verpflichtet dazu gehört auch den Arbeitgeber über solche Dinge wie Schwnagerschaften in kenntnis zu setzen, damit dieser seiner Pflicht wie z.B. der Arbeitsplatzanalyse für die Schwangerschaft nachkommen kann.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich hab selbst was interessantes gefunden ich denke somit ist mein job eigendlich sicher...


MuSchuG
§9 Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
*lol* Wenn man (Frau) Schwanger ist perfekt aber ein Grund Schwanger zu werden da Kündigung droht *gruebel*
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
neenee.....es war sicher nicht geplant..... und ich hätte denke ich ohne schwangerschaft nicht mit einer beendigung des arbeitsverhältnisses in der Probezeit rechnen müssen, doch meine sorge war das er mich eben aufgrund dessen jetzt kündigen würde......
Das ist nun nicht mehr möglich stimmt - freut zwar die Arbeitgeber selten aber so ist es nun mal *ggg*
*******y74 Frau
417 Beiträge
Solltest du in einem eher kleinem Unternehmen arbeiten,mit wenigen Mitarbeitern,könnte dir unter Umständen trotz Schwangerschaft gekündigt werden.Sogar mit behördl. Erlaubnis...
Wenn es dem AG nicht möglich ist die Auflagen zu erfüllen zb. anderer Arbeitsplatz usw. Kann er einen Antrag stellen....
Kenne folgende Situation...
Kleines Taxiunternehmen inkl. Inhaber 3 Angestellte-Eine davon schwanger.Sie durfte lt. Gesetz nicht mehr fahren und die Möglichkeit sie anderswo in der Firma einzusetzen bestand nicht.Da das Unternehmen aber von den Einkünften lebt und auch die Angestellten davon bezahlt werden,bestand die Gefahr einer zu hohen finanz. Belastung-da 2 Mann für 3 den Verdienst einfahren mussten.
Ihr konnte nach ausführlicher behördlicher Prüfung gekündigt werden...
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
nein so klein ist das unternehmen gott sei dank nicht.....
*******y74 Frau
417 Beiträge
na dann ist es ja gut,dann dürfte dir doch eigentlich nichts passieren...
genieß deine Schwangerschaft-ist ne tolle Zeit...
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich hab im mom nix zuu geniessen...nur angst wegen zwischenblutungen
*******y74 Frau
417 Beiträge
Das tut mir leid-ich drück ganz fest die Daumen,das alles gut geht!
ganz liebe Grüße!
vom *hexe*chen
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
all die Fragen haben sich leider auf tragische weise erledigt
ich habe mein kind verloren.....
oh das tut mir aufrichtig leid für dich...kopf hoch!
*******y74 Frau
417 Beiträge
Das ist ja keine gute Nachricht.Es tut mir sehr leid und ich wünsche dir viel Kraft,diese schwere Zeit zu überstehen!
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ich danke euch, noch ist der schmerz überwältigend und lähmend... ich hoffe das ich lerne damit umzugehen
Oje das ist schrecklich - wir wünschen dir das du einen Weg findest es zu verarbeiten *knuddel*
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