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eine wichtige Frage -zu Schwangerschaft

****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
eine wichtige Frage -zu Schwangerschaft
bzw ganz viele Fragen....
Ab wann muss ich meinen Arbeitgeben von meiner Schwangerschaft unterrichten?
Welche Pflichten hat mein Arbeitgeber?
Welche Rechte hab ich?

Bitte ganz viele Infos rund um das Thema
Danke

LG Ute *ggg*
****rna Frau
6.195 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wärst Du damit nicht besser in der "Recht- Gruppe" aufgehoben ?
******ght Frau
2.160 Beiträge
melden solltest du deine Schwangerschaft sobald du davon weisst. Was für Rechte du hast und welche Pflichten dein Arbeitgeber, mei da gibts so vieles, da müsst ich erst selbst nochmal genau nachlesen.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
vllt aber ich wusste ja gar nicht das es die gibt geschweige denn das ich drin wäre, aber schlussendlich bezieht sich ja die Frage auch auf Medizinisches, da so weit ich mich entsinne es irgendwelche Regelungen zum Thema Injektionen gibt und sicherlich noch weiteres zum Infektionsschutz oder Umgang mit Fäkalien...was weiss denn ich, also schon berufbezogen....
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
ehrlich sofort...hab ich da nicht ein wenig zeit zu???
Mutterschutzgesetz
Liebe Ute,

erstmal: Meinen herzlichen Glückwunsch! Wann ist es denn soweit, dass ein neuer kleiner Mensch sein Landleben beginnt? *blumenschenk*

Du solltest Dir einfach mal eine gedruckte Ausgabe des Mutterschutzgesetzes besorgen, da für manche Branchen unterschiedliche Regeln gelten. Gibt´s allerdings ganz einfach vom Bund zu bestellen oder liegt auch in Beratungsstellen aus.

Deinen Arbeitgeber solltest du einerseits so bald wie möglich informieren, dass er auch die Regeln befolgen kann. Solltest Du noch in der Probezeit sein, kann es taktisch sinnvoll sein, noch zu warten. Je nach Größe des Unternehmens.

Ansonsten hast Du nun Kündigungsschutz und darfst dich für Vorsorgen bei Hebamme (!!) oder Arzt freistellen lassen, ohne dass es zu Lohn - oder Gehaltseinbußen kommt.

Ich hoffe, das hilft Dir erstmal.

Dann mal fröhliche Übelkeit und Launenschwankungen! *zwinker*

Betti
Steht alles im Mutterschutzgesetz (MuSchuG) und muss an jedem Arbeitsplatz an dem Frauen beschäftigt sind einsehbar sein!

"§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, so bald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben. "

Wenn du also in den Genuß des Mutterschutzes kommen möchtest und weg von gefährdeten Arbeitsplätzen. Dazu zählen auch Tatigkeiten bei denen Kontakt zu potentiell infektiösem Material (Kanülen) oder zum Beispiel zu Gasen (Anästhesie) kommen möchtest, musst Du Deinen AG unverzüglich informieren. Solange er nichts weiß, kann er Dich nämlich nicht schützen *zwinker*

LG
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
Wann es soweit ist erfahr ich erst am Do genauer...geschätzt wirds April!

Danke für deine Lieben Glückwünsche!!!

Das mit der Probezeit ist das Prob deswegen die Frage und die Probezeit endet am 4.8. also nicht mehr lange... oder würde sich der Kündigungsschutz auch in die Probezeit erstrecken?

Danke für den Tipp mit den Vorsorgen, dass wusste ich nicht, und das ist gut zu wissen!!!


Momentan ist die Laune ja noch ganz oben und überschwänglich....mal sehn was noch kommt *zwinker*
probezeit
..ist eben eine rechtliche grauzone auf diesem gebiet. wenn dein arbeitgeber behauptet, dich gekündigt zu haben, weil du nicht ins unternehmen passt, kann kein richter was tun. warte also ab. so bis mitte september und sag, dass du es auch erst seit kurzem sicher weißt. das wird schon. *taetschel*

lg,
betti
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
hm....aber wenn er dann das Ärztliche Attest verlangt wird er sehen seit wann das bekannt ist
auch...
...mediziner sind in der lage, solche atteste auch später auszustellen. wir unterliegen der schweigepflicht. rede also nur mit deinem arzt. frag ihn einfach, ob er dir im september dieses attest ausstellen kann, da du es dann deinem arbeitgeber sagen möchtest, aus sorge um die probezeit. er wird es verstehen und es gibt keine rechtlichen probleme, wenn er dir ein AKTUELLES attest ausstellt.

lg,
b.
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
super danke für den Tipp
"§ 9 Kündigungsverbot

....

(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form, und sie muß den zulässigen Kündigungsgrund angeben. "

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber ob sich das Dein AG antun will?

Aber:

"§ 10 Erhaltung von Rechten
....
(2) Wird das Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 aufgelöst und wird die Frau innerhalb eines Jahres nach der Entbindung in ihrem bisherigen Betrieb wieder eingestellt, so gilt, soweit Rechte aus dem Arbeitsverhältnis von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit oder von der Dauer der Beschäftigungs- oder Dienstzeit abhängen, das Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen. Dies gilt nicht, wenn die Frau in der Zeit von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zur Wiedereinstellung bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war. "

Heisst für mich: Wenn Du heute aus bekanntem Grund die Arbeit niederlegst, lebt die Probezeit bei Wiedereintritt in den Erwerb neu auf.

Wenn die Probezeit am 4.8. endet, wird man das sicher vertreten können solange zu warten. Man muss sich der Sitaution auch erstmal bewusst werden *zwinker*
Genau!
So sehe ich das auch. Hab mich nur verworren ausgedrückt!

*g*
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
Danke, ich wollte nur sichergehen das ich mit dem Warten nicht irgeneinen Unterlassungsbestand erfülle
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen...

Wie gesagt, ich hab davon keine Ahnung...aber wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass du den AG informieren musst, dann hätte er das vermutlich so formuliert...
*****bob Mann
14 Beiträge
Also, da gibts ganz klare Regeln..
.. aber wer hat die denn auch immer im Kopf ?
Wichtig ist, dass man weiß wo's steht !
Es gibt Super Merkblätter dazu - da steht absolut alles drin !
Für jede Tätigkeit ein anderes Blatt !
Das gibts entweder beim Gewerbeaufsichtsamt oder beim Regierungspräsidium ( zumindest in unserer Gegend).
Beim Regierungspräsidium in Stuttgart zum Bsp. kannst Du die Blätter runterladen !

rgds
Dr Bob
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
he danke da schau ich gleich mal nach
Also
melde es Deinem Arbeitgeber sofort,
Du bist abgesichert, ( Kündigungsschutz)
Zudem hast Du in der Schwangerschaft andere Arbeitszeiten und andere Anrechte auf Pausen.

Ich wünsche Dir eine schöne Schwangerschaft, genieße sie. Es ist eine wunderbare Zeit...*baby*
****is Frau
9.947 Beiträge
Themenersteller 
Ich freu mich da auch schon riesig drauf, gerade weil ich meine erste Schwangerschaft nicht so geniessen konnte und viel zeit im KH verbracht habe
******ght Frau
2.160 Beiträge
Naja ich kanns scho verstehen wennse die Schwangerschaft net vor Ende der Probezeit ankündigen will. Wenn generell a komisches Gefühl da is was die Probezeit betrifft, dann würd ich auch warten bis nach der Probezeit, allerdings nicht grad bis Mitte September wenn die Probezeit bis Anfang August dauert.
Der Arbeitgeber kann dich sehr wohl auch in der Probezeit kündigen, auch wenn du schwanger bist und er davon weiss. Denn in der Probezeit gilt (soweit ich weiss) dass dich der Arbeitgeber ohne größere Angabe von Gründen kündigen kann. Wenn er die Kündigung also damit rechtfertigt dass es einfach net passt, dann kannst noch so schwanger sein und nix dagegen machen. Hingegen is die Lage nach Ablauf der Probezeit doch was anderes, denn dann kanner net mehr einfach kündigen und scho glei zweimal net wegen dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Sumasumarum: Ich würds dem Arbeitgeber mitteilen nachdem die Probezeit abgelaufen is, wenn ich Angst hätte dass er mir sonst kündigen würde. Jedoch dann aber sobald wie möglich nach der Probezeit-Beendigung
Erkundige dich
beim:
www. BDS.de

dort sitzen heute abned bis 22 Uhr EXperten, schicke ihnen einen Mail...
Mutterschutzgesetz...
ist die richtige Stelle zum nachlesen.....
Ich für meinen Teil habe es aus berufstaktischen Gründen erst 4 Wochen vor dem Mutterschutzbeginn gesagt......
War im Nachtdienst und der ist Schwangeren ja verboten ..( war aber vom arbeitsaufwand einfacher für mich) und meine Nachtdienstkollege auf dem anderen Stationen waren informiert.
Es gab zwar ein riesen ÄRGER ( wohl eher weil es niemand auffiel das ich schwanger bin!) Ich habe dennoch für die letzten 4 Wochen eine Sondergenehmigung vom Amt bekommen und habe bis zum Schluß im ND gearbeitet.


Ergo es gibt zwar ein Gesetz ( und das ist gut so!)man kann es aber auch für seine Bedürfnisse ändern ( lassen).

LG RED
Nicht eindeutig
In allen Internetforen, die ich gefunden habe, ist nicht detailliert ausgeführt, ob der Kündigungschutz nach dem Mutterschutzgesetz schon in der Probezeit greift.
Wenn Du es also hundertprozentig wissen willst, musst Du wohl einen Arbeitsrechtler fragen.
*******y74 Frau
417 Beiträge
Hallo liebe TE,ich war gerade schwanger und habe noch die Merkblätter meines AG(krankenhaus-die sind also noch relativ aktuell:-)
folgendes steht drin:(auszugsweise):
Die werdende Mutter soll dem unmittelbar Vorgesetzten ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung sobald wie möglich mitteilen.Nur dann kann der Arbeitgeber die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einhalten(§5MuSchG)
werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden:
-mit Mehrarbeit
-in der Nacht zw.20:00 und 6:00
an Sonn-und Feiertagen(beschäftigung ist möglich,wenn innerhalb der darauffolgenden Woche Ausgleichstage gewährt werden)
-mit körperlich schwerer Arbeit
usw.
ein weiteres Merkblatt war direkt auf meinen Arbeitsplatz zugeschnitten-ich mußte meinen ausdrücklichen Wunsch,in meinem Bereich bleiben zu wollen,unterschreiben)
dort stand dann zb
das mit den Mehrstunden,Nachtarbeit usw. und außerdem:(ich führs in Stichpunkten aus)
-kein direkter Umgang mit Blut,sowie anderen Ausscheidungsprodukten,mit Pat.mit Infektionskrankheiten usw.,beim Arbeiten am Pat.sind Schutzhandschuhe zu tragen..
-beim Heben und Umlagern darf die Last von 5kg nicht überschritten werden
Verbot des Aufenhalts im Kontrollbereich v.Röntgen und Strahlenquellen.
Verbot im Umgang mit Chemotherapeutika...
-der Einsatz in bei schweren körp.Arbeiten sowie in Extremsituationen(Stress)ist strikt zu vermeiden
erlaubt,bzw. besonders geeignet waren:
Verrichtung aller administrativen Aufgaben(Kurvenführung,Doku,Bestellungen,Patientenmanagement)
Vorbereitung von unproblematischen Infusionen und Injektionen
-begrenzter Einsatz bei nichtinfektiösen Pat.(Unterstützung b.d. Körperpflege,Essenaufnahme usw.
Als vor ca.10 Jahren in diesem Haus angefangen habe,war ich ca.3 wochen im Dienst,da bemerkte ich eine Schwangerschaft-die Probezeit war kein Problem,da ich nachweisen konnte,daß ich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht schwanger war-hätte es aber nicht nachweisen müssen...letztlich zählten die "normalen"Kriterien die zum Bestehen der Probezeit führten...
Ich wünsch Dir viel Freude in deiner Schwangerschaft!
LG!
vom *hexe*chen
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