Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Medizin
260 Mitglieder
zum Thema
Der gemeinsame Alltag: Wie viel Zeit verbringt ihr zusammen?57
Aus gegebenem Anlass beschäftigt mich gerade ein Thema sehr- und ich…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Thema Arbeitzeit Änderungen

****or Mann
319 Beiträge
Ich weiß nicht, ob es bei der Intensivpflege eine Sonderregelung gibt, ansonsten sind 12h-Dienste generell nicht erlaubt.
*********rcgn Paar
838 Beiträge
Durch ein Tarif Vertrag bzw. einer opt out Regelung ist das zulässig.
******nde Frau
3.343 Beiträge
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 8 Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Diese Ausnahmen von den in § 3 genannten maximalen Arbeitszeiten sind aber nur durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung erlaubt. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 können die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend angepasst werden.

Unabhängig von solchen Regelungen aufgrund von Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann von den Bestimmungen des Gesetzes bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen abgewichen werden.
****in Frau
989 Beiträge
Bist du mit deinen Paragraphen im ArbZG?

Du weißt aber schon, dass man Regelungen aus einem Gesetz mit untergeordneten Dingen, wie TV und BV nur für den Menschen "besser" machen kann... niemals aber schlechter!
******nde Frau
3.343 Beiträge
Richtig!!! Eben darum habe ich das ja erwähnt ... und ja die Paragraphen beziehen sich aufs Arbeitszeitgesetz!
****_RO Mann
72 Beiträge
In der Tat ist das ArbZG hier entscheidend.
Um 12 Stunden-Dienste ableisten zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die über einen Tarifvertrag oder eine sich an einen Tarifvertrag anlehnende Betriebsvereinbarung geregelt werden. Bei ambulanten Pflegediensten ist dies i. d. R. nicht erfüllt.
Lass dich von der Gewerkschaft beraten und unterstützen. ver.di kann dir - wenn du Mitglied bist oder wirst - helfen.
******_84 Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
Sonntag findet nun das GEspräch der Gespräche statt.
In meinem Team sind aktuell 4 feste Mitarbeiter und drei Aushilfen.
Wir haben uns als Team schonmal intern abgesprochen und sind kollektiv gegen die Veränderung. Zwei von uns haben aufgrund ihrer familiären Situation gar nicht die Möglichkeit spätere Dienste abzuleisten.
Ich denk es wird eine hitzige Diskussion werden, keiner von uns kann nachvollziehen, warum das gane System was seit Jahren funkioniert wegen einer Mitarbeiterin geändert werden soll.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Zitat von ******_84:
Ich denk es wird eine hitzige Diskussion werden, keiner von uns kann nachvollziehen, warum das gane System was seit Jahren funkioniert wegen einer Mitarbeiterin geändert werden soll.

Entweder diese eine (neue?) Mitarbeiterin wird sich dem gegebene System anpassen müssen. Oder man muss sich eben eine andere neue Mitarbeiterin suchen.
Das wäre zumindest meine Meinung.
****ah Frau
334 Beiträge
Sehe ich genauso!
Aber mal eine andere Frage...wieso kann eine neue Mitarbeiterin ein gut funktionierendes System so einfach umstellen *nachdenk*
Mit "familienfreundlich" hat dieses Modell echt nichts zu tun!
******_84 Frau
25 Beiträge
Themenersteller 
So das Gespräch dauerte keine 20 Minuten.
Man hat sie ganze Zeit genau gesehen das unsere PDL stpck sauer war darüber, dass keiner von uns das neue System will.
Wir haben offen unsere Bedenken geäussert. Mal sehen was die Geschäftsleitung nun damit anfängt. Da sieht keiner will das.
Die junge Kollegin soll trotzdem irgendwie zu uns.
Ich frag mich nun wie das rein rechtlich geht sie ist frisch examiniert. Normal hieß es immer man muss ein Jahr Paris Erfahrung haben in der ausserklinischen bevor man zu beatmeten Patienten darf.
****ah Frau
334 Beiträge
Pflegefachkräfte fehlen überall und da drückt so mancher AG zwei Augen zu.
Entweder du suchst dir einen anderen Job oder machst mit deinen Kollegen zusammen eine " wirwollendasnicht" Demo.
****in Frau
989 Beiträge
Na ja... dummer Weise ist das ja ne unternehmerische Entscheidung und einfach nur, wie störrische Kleinkinder zu "bocken" verhärtet die Fronten und wie das aus geht, kann man an einer Hand abzählen!

Habt ihr denn jetzt endlich die Gewerkschaft im Boot?

Habt ihr euch mal zusammen gesetzt und euch initiativ eine Alternative überlegt, wie man vielleicht (fast) alle Vorstellungen unter einen Hut bekommt... mit den Argumenten "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und "Attraktivität als Arbeitgeber"?

Hierbei könnte die Gewerkschaft hervorragend unterstürzen! *ja*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.