Ich rede von dem Gesetz, dass unser Ministerpräsident Ende März im Eilverfahren durch alle notwendigen Lesungen boxen wollte, welches ihm und dem Landesgesundheitsminister weitreichende Eingriffsrechte gewährt, die zum Großteil Beschäftigte im Gesundheitswesen benachteiligt. Das Eilverfahren ist (zum Glück) am Woderstand der SPD gescheitert, sonst hätten wir es bereits. Danach ist es in die reguläre Prüfphase eingetreten.
Zwar stehen da auch positive Dinge drin, wie beispielsweise ein erleichtertes Verfahren für finanzielle Hilfen in Situationen wie der aktuellen, aber unter anderem auch folgende Punkte (Liste nicht abgeschlossen, da Aufzählung aus der Erinnerung):
Zeitlich unbegrenzte Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal. Das Gesetz ermächtigt den Ministerpräsidenten und den Landesgesundheitsminister personelle Ressourcen umzuverteilen und so Leute zu zwingen, direkt "an forderster Front" mitzuwirken. Bei Weigerung droht ein Bußgeld von bis zu 500.000€ und bei Ärzten der Verlust der Approbation. 'Medizinisches Personal' ist in diesem Gesetz im Übrigen definiert als 'jeder, der eine medizinischräe Ausbildung absolviert hat'. Das bedeutet: formal sitzen Rentner, Kranke, Aussteiger, Alleinerziehende etc. erst einmal mit im Boot.
Die beiden Ermächtigten können Krankenhäuser zwingen, Behandlungskapazitäten zu schaffen. Wie die das anstellen sollen ist deren Problem.
Private Krankenhäuser, Arztpraxen und Labore dürfen auf Grundlage dieses Gesetzes enteignet werden.
Die beiden Ermächtigten dürfen Ärzten ganz konkrete Vorgaben machen, wie welche Patienten zu behandeln sind. Hält man sich vor Augen, welchen Beruf unser Bundesgesundheitsminister (ich führe ihn als Beispiel an, da ich aktuell nicht weiß, welchen Beruf unser Landesgesundheitsminister erlernt hat) erlernt hat, macht mir dieser Punkt am meisten Sorge. Einen Eingriff eines Bankkaufmannes in die ärztliche Behandlungshoheit werde ich nicht hinnehmen.
Die Ärztekammern werden verpflichtet, Namen, Fachrichrungen, Adressen und Telefonnummern ihrer Mitglieder herauszugeben, damit eine Zwangsverpflichtung uneingeschränkt möglich wird.
Das sind die Punkte, die mir spontan einfallen. Es waren noch mehr.
Ich weiß nicht wie du das bewertest, das ist deine ganz eigene Entscheidung.
Aber ich werde unter diesen Bedingungen weder in NRW bleiben noch praktizieren.