Meine
Intention ist nicht, Straftäter mit unterschiedlichen Delikten in einen Topf zu werfen, der thread dreht sich doch vielmehr um die Frage, wie wir überhaupt mit Straftätern umgehen und speziell mit Tätern, die ein Sexualdelikt begangen haben, also einen körperlichen Übergriff auf einen anderen Menschen mit tiefstgreifenden lebensverändernden und lebenslang wirksamen Folgen.
Die Fragen sind doch:
1. darf man diesen Tätern dann ihre Menschlichkeit absprechen (von staatlicher Seite, gleichsam von Rechts wegen, von individueller Seite, von Opferseite) ?
2. Darf man als Staat in die individuelle körperliche Integrität dieser Täter eingreifen (Zwangssterilisation), sich gleichsam auf die gleiche Ebene wie die Täter begeben ?
3. Darf er die Individualrechte der Täter auf Freizügigkeit durch Haft einschränken und zu welchem Zweck (Opferschutz, Rache) ?
4. Hat der Staat eine besondere Aufgabe zur Reintegration oder Rehabilitation dieser Täter ?
Dazu meine ich:
1. Sicher nicht, der Staat ist darüber hinaus Garant und Verteidiger der unveräusserlichen Menschenrechte jedes Einzelnen damit auch unserer Menschlichkeit !
2. Sicher nein (Ableitung aus 1.), das Gewaltmonopol des Staates bedarf ohnehin reglementierender Kontrolle. Quid pro quo kann hier niemals gelten (daher bin ich auch kein Befürworter der Todesstrafe).
3. Aus Schutzgründen muss das möglich sein, für Rache ist da kein Platz, allerdings muss es eine Rechtfertigung geben (Daten über die Rezidivhäufigkeit von Straftätern, Gefahrenabschätzung). Über die Einschätzung dieser Daten bestehen da sicher die unterschiedlichsten Meinungen. Die beiden Extreme:
a) eine einzige weitere Straftat zu verhindern erlaubt jedes Mittel, auch die Sicherungsverwahrung aller Täter,
b) das Recht des Täters auf Freizügigkeit rechtfertigt es, jedes Risiko einzugehen, ergo jeden Täter auch wieder freizusetzen.
Meinem Bauchgefühl nach liegt die Praxis bei dieser Art von Delikt zu häufig in der Nähe von b), zu selten in der Nähe von a), es fehlen mir aber objektiv wie zu Beantwortung von:
4. Die von
@****fen sinnvollerweise geforderten Daten über Reintegrationserfolge / Rezidivquote etc.