Probezeit
gibt es in verschiedenen "Varianten":
a) Du hast einen Vertrag, der nach Abschluss der Probezeit von 6 Monaten explizit den Abschluss eines neuen, endgültigen Vertrages vorsieht.
b) Du hast einen Vertrag, der nach Abschluss der Probezeit (z. B. 6 Monate) ohne weitere Vereinbarung in das endgültige Vertragsverhältnis mündet. Darunter dann:
Variante bI) der endgültige Vertrag ist befristet und bedarf somit keiner weiteren Kündigung
Variante bII) der endgültige Vetrag ist unbefristet und eine Kündigung bedarf der gesonderten z. B. und in der Regel Schriftform
Immer vorausgesetzt, der Arbeitgeber will das Vertragsverhältnis beenden, dann gilt:
für Fall a) (mieseste Variante): endet das Vertragsverhältnis automatisch nach 6 Monaten (Ende der Probezeit) und der Arbeitgeber wird sich hüten, den endgültigen Vertrag mit Dir einzugehen, aber in der Probezeit darf sobald bekannt geworden ist, dass Du schwanger bist (und Du es mitgeteilt hast, dazu besteht übrigens keine Verpflichtung, aber wer es nicht meldet kommt auch nicht in den Genuss der Vorteile) bis 4 Monate nach Geburt keine Kündigung ausgesprochen werden (muss aber auch nicht, wenn der Vertrag sowieso nach 6 Monaten beendet ist). Soll heissen: Du bist 6 Monate nach Jobantritt arbeitslos, aber auch nicht vorher.
für Fall bI) der Vertrag endet nach festgelegtem Ablauf automatisch, für Kündigungsfristen gilt das oben Gesagte, i.e. von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Geburt keine Kündigung (auch nicht in der Probezeit) , sonst (weil befristete Verträge keiner ordentlichen Kündigung bedürfen) nur durch ausserordentliche Kündigung, z. B. weil Du goldene Löffel geklaut hast, nicht weil Du schwanger bist ... .
für Fall bII) keine Kündigung in der Probezeit weil: ab Bekanntwerden bis 4 Monate nach Geburt, danach Kündigung mit vertraglich festgesetzter ordentlicher Kündigung möglich (es sei denn, es greift Elternzeit).
Man darf sogar lügen ! i.e.: wusstest Du bei Antritt des Arbeitsverhältnisses schon, dass Du schwanger bist, darf der AG selbst dann nicht ausserordentlich kündigen, wenn er explizit nach Schwangerschaft gefragt und Du verneint hast.
Kompliziert, ne ?