Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
ProfilGestaltung
1468 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Arbeitsvertrag Logo/Physio/Ergo etc

*******ond Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
Arbeitsvertrag Logo/Physio/Ergo etc
Ich hab mal ne Frage:
Wie ist das bei euch im Arbeitsvertrag geregelt,
• wieviele Therapien müßt ihr für wieviele Arbeits-Stunden machen?
-wer trägt ds Risiko bei abgesagten Terminen?

Ich bin grade relativ frustriert, weil ich bei meiner jetzigen Arbeitsstelle für ne 20Std-Stele 19,4 Therapien die Woche machen muß-was ja bis dahin kein Problem ist, aber ich komme selbst bei bis zu 25/26 einbestellten Patienten NICHT auf mein Soll, und habe jetzt seit Juni ein Minus von ca 20 Std, d.h. einer kompletten Arbeitswoche angesammelt!
Daher die Frage,wie ist das bei euch geregelt?
denn so langsam stellt sich mir wirklich die Frage, was mir ein Angestellten-Vehältnis dann bringt, wenn ich doch das volle Risiko trage, aber eben "nur" Angestelten-Lohn bekomme.
****SH Frau
1.888 Beiträge
nur mal so ein ganz kleiner Tipp....
hier gibt es auch eine Gruppe -->> Rechtsexperten *zwinker*

Was bringt dir die Erkenntnis wenn du weiß wie es bei anderen Leuten ist, ich denke du möchtest doch wissen was RICHTIG ist.
*****cia Frau
1 Beitrag
Ist.....
....von beiden Seiten nicht einfach zu beantworten. Ich selbst habe auch einmal im Angestelltenverhältnis gearbeitet und da ging es mir ähnlich. Ich habe zum einen auch mehr Stunden gearbeitet und teilweise auch Patienten, die z.B. in den Ferien Zeit hatten, doppelt bestellt und hatte, so wie du, trotzdem Minusstunden. War schon frustrierend weniger Lohn zu haben bzw. Urlaubstage gestrichen zu bekommen. In den Zeiten vor und nach den "Urlaubszeiten" habe ich dann ordentlich Überstunden gesammelt-das nervte auch. Aber das war und ist allgemein üblich.
Jetzt bin ich selbständig ,habe auch Angestellte und sehe das Ganze jetzt aus der anderen Sichtweise. Auch der Arbeitgeber hat Verantwortung....er muss rechtzeitig zahlen(denn das ist sicher auch in deinem Sinne )auch wenn die Angestellten beispielsweise wochenlang nicht gearbeitet haben (Urlaub,Feiertage, Krankheiten, Mutterschutz etc.). Zusätzlich zahlt er Steuern,Miete, Strom, Wasser, Versicherungen, Therapiematerial etc. . Vielleicht solltest du dich mal erkundigen, was deinem Chef eine Therapieeinheit (und das ist bei uns Therapeuten nicht viel) einbringt und wieviel Prozent du davon erhälst. Was ist zum Beispiel auch, wenn ein Patient nicht erscheint ? Bekommst du die Stunde bezahlt oder hast du Pech gehabt ? Auch das solltest du mit deinem Chef besprechen bzw. auch, dass, wenn du zuviele solcher unzuverläsigen Patienten hast, ihr da eine andere Lösung findet (z.B. das dein Chef die Patienten auf ihre Terminpflicht hinweist oder ggf. die Patienten selbst übernimmt).
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen...
****aza Mann
3.096 Beiträge
Grundsätzlich sollte das unternehmerische Risiko (d.h. z.B. Nichterscheinen des Patienten, laufende Kosten, ...) beim Unternehmer, sprich Chef liegen. Ansonsten erscheint's mir doch eher wie eine "Scheinselbständigkeit", oder?
****SH Frau
1.888 Beiträge
Sorry,
wenn ich da mal tiefer nachfrage, aber so verstehe ich das noch nicht so ganz.

Wie wirst du jetzt bezahlt ?

Pro Pat./ Behandlung = XY €

und dir fehlen die nicht erschienen Pat.-- verstehe ich das richtig ?

Sollte das so sein --so sehe das auch als unternehmerisches Risiko als AN.
*****s40 Mann
1.742 Beiträge
kann ich nur zustimmen...
was model_squash da sagt... Wenn du dem nachgibst und auf Lohn verzichtet wenn ein Patient nicht kommt...wo soll das hinführen? Mach deine Position ganz klar. Und überlegte dann gemeinsam mit deinem Chef, was man mit Patienten machen kann die nicht erscheinen. Aber ganz klar: Das ist Unternehmerrisiko!
****SH Frau
1.888 Beiträge
das muß nicht sie mit ihren Chef überlegen...

das haben doch schon ganz andere Leute getan ---oder sehe ich das falsch


bei Absage unter 24h --muß man doch laut Gestz zahlen --oder wird das nur immer gesagt ---->> ??????????
*****s40 Mann
1.742 Beiträge
hm...
soweit ich weiß, stimmt das so. Nur kommen die Patienten dann bestimmt nicht wieder...aber wenn sie eh nicht erscheinen...*grins*
Wenn dein AG mit dir 20h/Woche vereinbart hat, dann muss er Dir für 20 Stunden Arbeit besorgen. Wenn eine Therapieeinheit eine Stunde geht also 20 Patienten. Dafür, dass keine Arbeit ansteht, kannst du nix. Ich denke, da ist die Rechtslage ziemlich eindeutig.

Denkbar wäre evtl. dass man das Gehalt auch nach behandelten Patienten, aber das scheint mir bei Dir nicht der Fall zu sein.

Wenn Du dich wirklich um Dein geld streiten willst, hilft Dir nur der gang zum Anwalt. Falls Du das eigentlich gar nicht möchtest, brauchen wir hier allerdings auch nicht weiter orakeln *zwinker*

Liebe Grüße o->
*******ond Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
Deshalb wollte ich ja auch grade die Meinung von anderen aus "der Branche" hören, weil meines Wissens die meisten Arbeitsverträge so aussehen...
Sprich ich als AN muß eine bestimmte Therapieanzahl machen, um auf meine Arbeitsstunden zu kommen (wieviele ist dabei von Praxis zu Praxis verschieden), muß aber auch von vornherein mehr Leute einbestellen, um eventuelle Absagen ausgleichen zu können.
War bsiher auch nie ein Probem, bei meiner vorherigen STelle habe ich für 30 Therapien 35-38 einbestellt, und hatte immer Überstunden.

Das Problem liegt da einfach nicht in der Praxis wo ich jetzt bin, sondern ist eher ein generelles - falls ich da falsch liege, lasse ich mich gern eines anderen belehren, aber bei meinen Ausbildungskolleg/innen sieht´s eben genauso aus.

Und klar verstehe ich auch die Arbeitgeberseite, wo Miete, Strom, Telefon etc bezahlt werden muß.

Und klar belehren wir, d.h. ich die Patienten, dass termine rechtzeitig abgesagt werden müssen.
Aber so Dinge wie -Kind ist krank aus der Schule/Kiga gekommen, Auto springt nicht an, Bus ist an der Haltestelle vorbeigefahren halte ich für höhere Gewalt und stelle da keine Rechnung.
Oder urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalte, wo Patienten plötzlich 2-3 Wochen ausfallen, ohne dass ich den Termin dauerhaft neu vergeben könnte...

Und natürlich gibt es auch die gängige, wenn auch eigentlich verbotene Variante, sich bei ausgefallenen Terminenn trotzdem eine Unterschrift auf der Verordnung geben zu lassen. Ist eben einmfacher als ne Rechnung, und wollen die Patienten meistens lieber.

Zur Scheinselbstständigkeit...
es gibt ja auch noch die Honorarverträge,auch bei vielen gängige Praxis, d.h. ich werde pro Therapie bezahlt, bekomme mehr Geld als im Angestellten-Verhältnis, arbeoite aber im Endeffekt doch nur für eine Praxis... das Angebot hatte ich ja auch, hab mich aber dagegen entschieden, eben weils doch rechtlich nicht ganz sauber ist.

Also nochmal die Frage an "Artverwandte" Berufe, wie sieht das bei euch aus, vertraglich und im arbeitsalltag mit (nicht) abgesagten Terminen etc...
*******ion Frau
82 Beiträge
in meinem Arbeitsvertrag steht nur die Anzahl der Stunden. Nichts dazu, wieviele Therapien ich machen muss. Das wäre ja noch schöner, dann kann ich mich ja gleich selbständig machen.

In der Praxis sieht es so aus, dass zwar immer mal wieder Patienten nicht kommen, das hält sich aber gottseidank in Grenzen.

Wir weisen bei der Terminvereinbarung auch schon darauf hin, dass bei Nichterscheinen bzw zu kurzfristiger Absage eine Ausfallgebühr fällig wird. Diese beträgt allerdings nicht den realen Wert der Therapie, sondern hat "nur" den Gegenwert einer Massage, also 10 Euro. Normalerweise verstehen es die Leute, vor allem wenn man ihnen auch klar macht, dass der tatsächlich ausgefallene Wert mehr ist als der, den man berechnet, und dass unterschreiben schlicht illegal ist. Es ist halt ein Mittelweg.

Wenn höhere Gewalt vorliegt, wie krankes Kind etc., sind wir beim ersten Mal kulant. Aber nur beim ersten Mal, jedes weitere Mal müssen die Leute zahlen.
Wenn sie zweimal unentschuldigt nicht erschienen sind, werden alle weiteren Termine gestrichen (plus Hinweis an den Patienten)

Natürlich immer höflich bleiben, und einen auf verständnisvoll machen und so *zwinker*

Ich hoffe das hilft Dir
Daumendrück

liebe Grüsse Judith
nicht abgesagte Termine
aus Arbeitgebersicht:

Also mal ne ganz klare Antwort auf deine Frage:

Vertraglich habe ich vereinbart, das wenn die Absage rechtzeitig kommt, dass heißt also in dem mit dem Patienten schriftlich vereinbarten Zeitraum ( mindestens 24 h vorher ) dann muss die Angestellte für Ersatz sorgen, das heißt Pat. versuchen zu verlegen oder mehrfach einbestellen oder verschieben ( was oftmals mehr Freizeit bedeutet und nicht sinnloses Rumsitzen in der Praxis zur Folge hat ).

Wenn die Absage jedoch zu kurzfristig kommt, dann zahle ich die Therapieeinheit, als wenn sie tatsächlich stattgefunden hätte, denn da kann diese ja nichts für.

Außerdem muss ich nochmal dazu sagen, dass andere Regelungen auch nicht gerade das Arbeitsklima in der jeweiligen Praxis verbessern.
Sicher ist das Unternehmensrisiko- aber für gute Therapeuten und den dementsprechenden Leumund ist es mir das Wert auch draufzuzahlen- und Heilmittelerbringen unterliegen doch ohnehin sehr großen Schwankungen über das Jahr, wie du schon auch erwähnt hast mit Ferien,- Krankheitszeiten ect......
****SH Frau
1.888 Beiträge
???

Was versteht man eigentlich unter " mehrfach einbestellen"
die Pat. haben meistens, also bei uns ist das so 1-2 Thjerapien in der Woche auf dem Rezept.
Das können wir terminlich von vorherein nicht anbieten, jedoch in solchen Fällen ist das dann möglich.
*******ond Mann
250 Beiträge
Themenersteller 
@*******ion:
dann kann ich mich ja gleich selbständig machen.
-Jepp, das Gefühl habe ich mittlerweile auch:-(

Ansonsten:wow, gute Regelung...muß aber dann von Arbeitgeberseite kommen, und so wie ich meine Kollegin verstanden habe, hat die noch NIE eine Rechnung gestellt, aus Angst vor schlechter Mundpropaganda für die Praxis, a la :"Unser Kind war nur einmal krank, und dann stellen die sofort ne Rechnung, da gehen wir nie wieder hin"...

Das wurde bei meiner vorherigen Stelle ganz anders gehandhabt, da war Chefin mit der Unterschreiben-Sache echt strenger, weil´s da ja mal ganz klar um ihre Zulassung geht. Aber gut, ich bin nunmal "die Neue" bzw die Neueste
-und werde definitiv Rechnungen stellen, die ersten zwei stehen an


Außerdem muss ich nochmal dazu sagen, dass andere Regelungen auch nicht gerade das Arbeitsklima in der jeweiligen Praxis verbessern.
Das ist wohl war, und kommt eben auch noch dazu. Chefin ist selten da, wenn dann sieht man sich nur im Vorbeihuschen, und die Angestellten ruhen sich ziemlich auf ihrem Angstellten-Sein aus ("nö, das hat mir die Chefin aber nicht gesagt, dann mache ich das auch nicht"...)
****SH Frau
1.888 Beiträge
@ Zuckermund

????? Wieso entscheidest DU ob der "Fehltermin " in Rechnung egstellt wird --als Angestellte .


@ Dagge 85

Gibt es da nicht Vorgaben --wie oft man Anwendungen anbieten also durchzuführen hat.

Und wo liegt der Sinn wenn der Arzt 2X die Woche verordnet und es eh nicht gemacht wird ---- unser Gesundheitssystem ....ohh da liegt viel im Argen .........
wir schweifen ab vom eigentlichen Thema

aber die Heilmittelrichtlinien sagen immer noch, dass die Therapiefrequenz eine Empfehlung des Arztes ist!!!!!

Das heißt wenn auf dem Rezept 1-2 mal verordnet ist, kann der Therapeut entscheiden. Ähnlich ist das bei zwei Therapieeinheiten pro Woche.
Manche Patienten haben irgendwie 3-4 verschieden Therapien in der Woche, da wäre alles andere ( also 2x in der Woche) dann auch zu viel- gerade bei Kindern.
Bei Aphasie- Dysartrie- Dysphagiepatienten sieht es dann auch anders aus.

Aber wie gesagt , das ist nicht das Thema.

Rechnungen habe ich auch schon gestellt- jedoch musste ich da hinterherlaufen, mahnen und klagen - na ich weiß nicht und sicherlich schadet das dem Ruf, den irgendwie werden dann auch nur solche negativen Dinge gespeichert und auch nach außen getragen.
Ich habe selbst ein Kind und weiß, dass nicht immer ne rechtzeitige Absage möglich ist, wenn plötzlich etwas auftritt- also bin ich persönlich mit meinen Patienten nachsichtig und trage dann das Risiko selber.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.