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Verordnung <> Leistungserbringung

****SH Frau
1.888 Beiträge
Verordnung <> Leistungserbringung
Ich bin ein wenig "erstaunt " aus den anderen Thread.
Möchte diesen aber beim Thema lassen.

Ich habe es selber als Patient noch nie erlebt das die vom Arzt vorordneten Interwalle nicht eingehalten werden konnnten.

Muß aber auch dazu schreiben das meiste was ich an Therapien bekommen habe war für meinen verunfallten Fuß und das ist ein BG-Fall = privat ---daher *freu*

Als AH haben wir dann für den Pat. in den KG-Praxen angerufen ob es machbar ist.

Aber die Verordnung so nicht einzuhalten --das macht mich doch sprachlos ...es sei ja nur eine Empfehlung.

Bitte nicht falsch verstehen -- dieser Beitrag bezieht sich auf keinen Fall auf eine Person /User( in ) --mich schockt nur die Situation weil ich das so nicht kenne.

Ist das üblich ?


Ich kenne es so wirklich nicht weder von der einen noch von anderen Seite
Ja so kann das natürlich falsch verstanden werden, da hier ja nicht eindeutig darüber geschrieben wurde, um welchen Heilmittelerbringerbereich es sich handelt.

Die Heilmittelrichtlinien sind für alle Heilmittelerbringer anders und sehr umfangreich.
Ich kann nur für meinen Bereich schreiben und das mache ich auch.
Im physiotherapeutischen Bereich sehen die Verordnungen auch anders aus- speziell Verordnungsmenge und Dauer wie auch die Gesamtbehandlungsdauer.

Das ist aber wirklich jetzt sehr umfangreich das alles einzeln auseinanderzusetzen.

Ich komme nicht aus dem physiotherapeutischen Feld und spreche für mich und meine Kollegen die alle ähnlich arbeiten.

Bei uns ist das gar so , dass die Ärzte den Patieten vorher sagen, dass sie bitte in der Praxis anrufen sollen ob 1 Termin frei wäre, da die meisten doch über einen langen Zeitraum therapiert werden müssen.

Also ich denke , dass die Therapiefrequenz doch auch immer auf das Störungsbild abgestimmt wird und auch der Therapeut das in aller Regel weiß und in Absprache mit dem behandelnden Arzt auch Änderungen vorgenommen werden können.

Jahrelange Praxis lehrte mich, dass das gut funktioniert und die Patienten damit auch gut versorgt sind.

Nochmals- der Unterschied von Pysio- zu Ergound Logo ist doch recht groß und müsste separat betrachtet werden.

LG
*******ion Frau
82 Beiträge
nein,
ist es nicht.

Es kommt zwar ab und zu vor, aber das wird dann von uns auf der Rezeptrückseite angegeben und begründet... nimm zum Beispiel jemanden, der beruflich viel unterwegs ist - den kannst Du nicht zwingen, seinen Job zu vernachlässigen. Der wird sich im Zweifel eine andere Praxis suchen. Da ist dann schon Flexibilität angebracht.

Mich hat die Erfahrung aber auch gelehrt, dass von Ärzteseite überhaupt nicht nachgedacht wird, wie oft denn sinnvoll wäre - auf den einzelnen Patienten bezogen. Da hat jede (Gemeinschafts-)Praxis ihre Standards, die sich dann auf jedem Rezept wiederfinden (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Normalerweise ändern die Praxen aber auf Rücksprache ohne Probleme die Rezepte... man muss halt auch mal miteinander kommunizieren, dann klappt das schon *g*
****SH Frau
1.888 Beiträge
Der Fluch der EDV
Nachdenken ------- oft werde die Rp kopieret bzw die Texte sind eh im Arztprogramm vorpragammiert oder selbst eingegeben und gespeichert
****na Frau
54 Beiträge
ich habe da aber auch Probs
Also ich habe nun ja auch eine ambulante Reha bekommen, aber schon im Vorhinein stellte sich für mich die Frage, wie ich das im Schichtsystem einfach mal so regeln soll. Ich habe fast nur Spät- und Nachtdienst und ich dachte mir dann schon, dass es wohl am Nachmittag sein wird, fester Termin in einer Gruppe.
Ich habe das angesprochen und habe als Antwort bekommen, dass ich das eben hinbekommen muß, fertig........wie auch immer. Ich würde eher die Reha sausen lassen als eben meinen Job. Dann weiß ich aber auch, dass zu diesem Arzt nicht mehr gehen muß!

Jetzt muß ich aber auch einwerfen, dass ich dann Glück hatte und eben nen Zentrum bei mir gefunden habe, wo ich auch selber nach ner Einweisung tun kann. Da kann ich dann hingehen, wann ich will.

LG Canyna
versorgungssteuerung
wir haben in deutschland ein klar geregeltes versorgungssystem, das die sog. verordnungshoheit bislang regelt. in den hmr´s sind klar und dezidiert die grundzüge einer ordnungsgemäßen verordnung und therapiedurchführung nieder gelegt, an die sich jeder arzt und therapeut zu halten haben. der arzt ist nach den wanz-kriterien verpflichtet, ggf. eine therapieverordnung auszustellen; der therapeut für das ordnungsgemäße ausfüllen dieser und deren durchführung.
bislang ist es so, dass verschiedene berufsgruppen unterschiedlichste leistungsdefinitionen (inhalt, umfang, frequenz, ...) haben, incl. sehr stark divergierender vergütungssätze. fast ausnahmslos sind auch die (mindest)therapiezeiten vorgeschrieben.
jede kundenorientierte therapie- und mittlerweile auch arztpraxis bietet flexible öffnungszeiten an. diese gehen z.t. bis in die späten abendstunden sowie auch an wochenendtagen, um auch den patienten mit schichtdiensten eine gute versorgung bieten zu können (müssen).
amb. rehazentren haben festgeschriebene öffnungszeiten, die bundesweit ca. 12-14-16 std. / tag betragen. samstags i.d.r auch zwischen 6-12 std, je nachdem, ob anderweitige einrichtungen noch mit integriert sind (z.b. fitness, med. aufbautraining, ...)

jede nichteinhaltung bzw. überschreitung der maximalterminab-stände führt lt. gesetzgeber zu einem sofortigen rezeptverfall. jegliche änderung - stellt daher einen straftatbestand i.s. des stgb dar und kann mit hohen geldbußen belegt werden. im wiederholungsfall sogar mit haftstrafen und zum entzug der kassenzulassung. weiterhin hat die krankenkasse das recht, einem mißbräuchlich tätigem versicherungsmitglied zu kündigen.

da die dunkelziffer im rezeptmissbrauch sehr hoch ist, werden seitens der kostenträger auch versteckte erkundigungen eingeholt und patientenbefragungen durchgeführt.

somit ist absolute vorsicht geboten, in dem, was man tut oder zu tun gedenkt.
tipp 1:
ad leistungsverordner und -erbringer: stringent sich an die hmr-vorgaben halten und diese einhalten.
tipp 2:
ad patient: sich eine einrichtung des vertrauens suchen, die flexible dienstleistungszeiten anbietet. im rahmen der verordnung ist im regelfall eine 1:1-betreuung verpflichtend vorgeschrieben! weiterhin mit dem arbeitgeber sprechen, welche alternativen / kompromisse in der dienstzeitgestaltung gemacht werden können. ansonsten den dienstplan bei der krankenkasse zur genehmigung abweichender therapiezeiten vorlegen und bestätigen lassen. dies ist eine ausnahmeregelung - daher nicht auf dauer umsetz- und beibehaltbar. aber zumindest eine erste alternative.
*******ond Mann
250 Beiträge
...ging es in dem anderen Thread nicht auch um ne Frequenz von
1 BIS 2x/Woche?...

Ansonsten - wenn was auf der Verordnung nicht stimmt, haben entweder die Patienten oder wir die Rennerei, zum Arzt laufen, VO ändern lassen, mit Stempel, Datum und Unterschrift des Arztes, und Änderungsdatum VOR Behandlungsbeginn

(Sowas denken sich auch nur Schreibtschtäter aus *nene* )
****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Ich gebe meine Verordnungsintervalle immer flexibel an. Schließlich ist der Physiotherapeut (geschlechtsneutral) die Kompetenzfigur in Sachen Physiotherapie. Soll er doch gerne entscheiden, wie's dem Patienten am meisten bringt.
Wenn die Krankenkassen bestimmte Mindesttherapien (z.B. >= 2x/ Woche) fordern, dann geb ich das auch so an. Wenn die Therapiefrequenz dann verringert wird, ist's nicht mein Problem (und ich hab ein gutes Argument gegenüber den KK, weshalb eine Therapieverlängerung nötig ist *fg*).
Ratlos
Ich bin etwas ratlos, weil ich nicht weiß, was in dem auslösenden Beitrag drin stand.

Nur soviel: Die Verordnung von Physiotherapie ist einer entsetzlichen Bürokratie unterworfen und die pro Patient zustehende Verordnungssumme pro Quartal (mal Zahl der Patienten gleich Budget des Arztes) war anfangs für Erwerbstätige mit ca. 5 Euro (in Sachsen) sehr knapp. Wie ich heute gesehen habe, liegt sie jetzt bei ca 9 euro.
Damit würde der Pat. gerade mal eine Massage im Quartal bekommen können (7,5 Euro). Für 6 Massagen braucht man also 4 Leute, die nichts bekommen.

Warum sollte man nicht die Behandlungsfrequenz verringern, wenn zwingende Gründe das erfordern, fragt sich der gesunde Menschenverstand.

Zum Beispiel wegen Krankheit des Therapeuten in einer Einzelpraxis. Das finde ich natürlich immer ärgerlich, aber das ist höhere Gewalt.

Ich finde jedenfalls, dass alle Beteiligten zur Teamarbeit und Kooperation bereit sein sollten.
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