fehltage trotz krankschreibung
... meinen vorschreibern stimme ich inhaltlich soweit zu.
zudem würde ich anraten zu:
a) die frage in die gruppen "recht" und "selbstständige" weitergeben;
b) klären, ob der AN
b1) selbst gesetzlich versichert ist;
b2) ggf. alleinerziehender elternteil ist
b3) einen arbeitsvertrag enthält (teil-, vollzeitbeschäftigung) oder
b4) freelancer oder anderweitig beschäftigter (geringfügign, ...) ist
c) abgleich zwischen gesetzlichem mindesturlaubsanspruch und vereinbarungsfestschreibung
d) abklärung,
d1) wie alt das zu betreuende kind ist und
d2) wieviel "kinderbetreuende fehltage" in den letzten drei bis fünf jahren bestanden.
e) erfolgte eine zahlung seitens des arbeitgebers oder der krankenkasse und
f) wieviele gesamtkrankheits-/fehltage waren bisher (im letzten geschäftsjahr) ...
soweit erst mal ... dann könnten die rahmenaspekte detailliert betrachtet und bewertet werden.
... mir zwängt sich zudem die fragestellung auf, ob der arbeitgeber
a) eine unternehmensgruppe des gesundheitswesens ist, deren sitz im ruhrgebiet liegt
b) ob sie der erste fall ist oder ob dies schon mehrfach geschah.