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Fehltage trotz Krankschreibung?

****aza Mann
3.096 Beiträge
Themenersteller 
Fehltage trotz Krankschreibung?
Die Frage einer anonymen Userin:

...könntest du bitte im Recht bereich fragen, ob es zulässig ist, dass ein arbeitgeber dem arbeitnehmer 1 monat nach abgabe der krankschreibung (betreuung des kranken kindes, arbeitnehmer war auch krank, gab aber keine eigene krankschreibung ab, da krankenschein schon abgegeben wurde), die fehltage vom vormonat vom gehalt abzieht?

*****ree Frau
13.377 Beiträge
Wäre das nicht besser in der Gruppe "Recht" aufgehoben?

Soweit ich weiß, stehen Arbeitnehmern 10 Tage "Kindkrank"- pro Jahr zu.

Google zeigte Folgendes:

Kinder krank? Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

*

das Kind jünger als 12 Jahre ist
*

keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
*

eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und
*

kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Dauer des Anspruchs

Der Anspruch besteht je Kind für maximal zehn Arbeitstage im Jahr, je Elternteil für maximal 25 Arbeitstage bei mindestens drei Kindern.

Für alleinerziehende Eltern gilt jeweils die doppelte Zeitdauer.
Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes zu errechnen ist nicht ganz unkompliziert. Grundsätzlich liegt es bei 70 Prozent des Bruttolohns. Allerdings darf das Krankengeld nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns betragen. Außerdem müssen davon Beiträge an die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Rentenbeiträge abgeführt werden, die die Krankenkasse direkt einbehält. Krankenkassenbeiträge entfallen für die Dauer der Zahlung.

Im Schnitt beträgt das Krankengeld etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens. Selbst ausrechnen können Sie die Höhe des Krankengeldes mit dem Krankengeld-Rechner, den die TK im Internet anbietet.

Wer zum Beispiel 2.000 Euro brutto verdient und Steuerklasse drei hat, hat bei einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 13,5 Prozent ein Nettoeinkommen von etwa 1.550 Euro. Das Krankengeld beträgt dann nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 40,50 Euro je Tag oder 1.215 Euro im Monat. Wenn das Kind eine Woche krank ist, liegt der Nettoverlust bei ca. 80 Euro. (Der Arbeitgeber erspart sich dagegen, falls die Krankenkasse zahlen muß, Personalkosten in Höhe von rund 570 Euro für diese Woche.)

Quelle: http://www.akademie.de/
*******y74 Frau
417 Beiträge
ich denke der ag handelt richtig,denn für die tage an denen man mit dem kind zu hause ist,erhält man ja das geld von der krankenkasse.somit wär es ja doppelt bezahlt.der ag kann den zuviel gezahlten lohn zurückfordern bzw. bei der nächsten lohnzahlung rausrechnen.verjährungsfristen greifen erst viel später,aber nicht nach einem monat.
*******1967 Paar
148 Beiträge
zunächst...
....wäre zu prüfen ob evtl das Jahreslimit an Fehltagen erreicht wurde ( evtl frühere Krankheiten des Kindes) . Die Aussage dass der AN selbst krank war -und kerinen Schein abgab- tut hier nichts zur Sache.
fehltage trotz krankschreibung
... meinen vorschreibern stimme ich inhaltlich soweit zu.
zudem würde ich anraten zu:

a) die frage in die gruppen "recht" und "selbstständige" weitergeben;

b) klären, ob der AN
b1) selbst gesetzlich versichert ist;
b2) ggf. alleinerziehender elternteil ist
b3) einen arbeitsvertrag enthält (teil-, vollzeitbeschäftigung) oder
b4) freelancer oder anderweitig beschäftigter (geringfügign, ...) ist
c) abgleich zwischen gesetzlichem mindesturlaubsanspruch und vereinbarungsfestschreibung
d) abklärung,
d1) wie alt das zu betreuende kind ist und
d2) wieviel "kinderbetreuende fehltage" in den letzten drei bis fünf jahren bestanden.
e) erfolgte eine zahlung seitens des arbeitgebers oder der krankenkasse und
f) wieviele gesamtkrankheits-/fehltage waren bisher (im letzten geschäftsjahr) ...

soweit erst mal ... dann könnten die rahmenaspekte detailliert betrachtet und bewertet werden.

... mir zwängt sich zudem die fragestellung auf, ob der arbeitgeber
a) eine unternehmensgruppe des gesundheitswesens ist, deren sitz im ruhrgebiet liegt
b) ob sie der erste fall ist oder ob dies schon mehrfach geschah.
da steht doch, dass der arbeitnehmer auch krank war und von der eigenen krankschreibung dann abgesehen wurde. sind wir ehrlich: wenn wir eh schon n krankenschein abgegeben haben, dann gibt man doch nicht noch einen ab, oder?
Kindkrank Tage werden vom AG vom Gehalt abgezogen, die Bescheinigung des Kinderarztes muss der Krankenkasse vorgelegt werden, welche dann einen Teil des Gehaltes auszahlt. Es handelt sich hierbei immer nur um einen bestimmten Anteil, d.h. das Gehalt geht nicht zu 100% weiter, sondern es wird nur wie das Krankengeld ausbezahlt.
also ich bekomme da von meiner kasse nichts, habe ja nur n minijob. und im vertrag ist bei mir auch nichts anderes festgelegt. ich gehe mal davon aus, dass mein ag da zahlen muß.
Dein AG ist gesetzlich jedenfalls NICHT verpflichtet für die Erkrankung Deines Kindes aufzukommen.
In manchen Tarifverträgen ist es allerdings geregelt, bei uns im Haus gibt es z. B. 6 Tage kindkrank bei vollem Gehalt, danach springt die KK ein, muss mich allerdings selbst drum kümmern!

Beim Minijob bin ich allerdings echt überfragt.....
Hast Du schon mal Deine Krankenkasse angerufen und genau nachgefragt?
wie kommst du drauf, dass ich das mit problem bin?

und ja, ich hab bei meiner krankenkasse angerufen. die meinten, bei einem minijob kommen sie nicht dafür auf, da mich mein arbeitgeber nicht sozialversicherungspflichtig eingestellt hätte.
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