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Meldung an das Jugendamt

****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
Meldung an das Jugendamt
Da wir ja eh gerade, im anderen Thread bei der Schweigepflicht sind.

Ist es richtig das Kinderärtze an das Jigendamt melden müssen wenn Kinder NICHT ( in den Fall 1/2 Jahr vor der U-Untersuchung noch kein Termin gemacht ) zur den U- Untersuchungen angemeldet sind ?

Schon alleine das das Kind bei dem Doc im Behandlung ist, steht ja unter der Schweigepflicht.

Angeblich soll es so sein ...und das Wohl des Kindes also die Einhaltung der U-Untersuchungen wird höher gewertet.


Würde gerne mal Stimmen aus der Praxis lesen.
*******1967 Paar
148 Beiträge
Das ist von Land...
....zu Land verschieden. In NRW z.B. im Gesetz für Heilberufe hinterlegt. Die Ärzte melden die namen der Untersuchten an das gesundheitsamt , die wiederum vergleichen die Daten mit dem Einwohnermelderegister und fehlende Kinder werden ans Jugendamt gemeldet. Die fragen bei den Eltern nach ob z.b ein Kinderarzt in einem andern Bundesland die Untersuchung gemacht hat. Die Eltern sind hier in der Beweispflicxht. Können sie nichts nachweisen, leitet das Jugendamt weitere Schritte ein. Das alles dient dem Schutz des Kindes vor verwahrlosung.

Es ist also so das das überprüfen bei den Ämtern liegt , die Ärzte geben also nur sog. Positivlisten ab.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
also 6monate VOR der Fälligkeit der U- XY schon ne Meldung beim Jugendamt zu machen finde ich ganz schön hart, da die U ja nicht an nur einem Tag durchgeführt werden kann, sondern man mehrere Wochen Spielraum hat.

ich mache meine termine auch kurzfristig, da ich meinen schichtdienst nicht 6monate im voraus planen kann und es doof finde zuerst termine zu machen und dann kurz vorher wieder alles umlegen zu müssen.

ich weiß aber auch, dass die bundesländer unterschiedlich streng sind- was ich auch gut finde. da gehts aber nicht um den zeitpunkt der terminvergebe, sondern um das auslassen der U- Untersuchungen., die werden dann gemeldet.

wie scheiße ist das denn, wenn ich erst 5mon und 29 tage vor der U nen Termin machen will und dann das jugendamt schon eingeschaltet ist?

bescheuert....

die haben echt andere dinge die 100mal wichtiger wäre als so akribisch auf den termin rumzuhacken.
*******1967 Paar
148 Beiträge
Woher...
...hat das Jugendamt denn Kenntniss? Der Arzt meldet ja nur Namen von Kindern die er Untersucht hat an das gesundheitsamt. Die müssen die Listen der Ärzte dann Sammeln und an eine zentrale Koordinierungsstelle in .....ich glaube Münster.. schicken. Diese werten dann quartalsweise die Meldungen aus, ich könnte verstehen dass die bei ettlichen U-Untersuchungen die gemeldet werden sogar in den Rückstand mit der Kontrolle geraten, aber würde es nicht verstehen wieso die ein halbes Jahr zu früh sind. Da wäre eher ein Rechenfehler zugrunde zu legen. Da auch die Gesundheitsämter die zeitliche Abfolge der Us kennen, ist sicher die sache mit Angabe des Geburtsdatums aus der Welt zu schaffen.

Nochmal: Ärzte überwachen die Termine nicht und sie machen auch keine Meldung über fehlende oder nicht wahrgenommene Termine. Sie melden nur die Namen der Untersuchten. Alles andere macht das Gesundheitsamt.
****SH Frau
1.888 Beiträge
Themenersteller 
Mal klar und deutlich zum Sachverhalt:

Ich habe weder eigene Kinder noch arbeite ich beim Kinderarzt

Das ganze ist also Inhalt eines Gespräches mit einen Bekannten, wo ich doch etwas sehr stutzig aus den Gespräch heraus ging


Diese werten dann quartalsweise die Meldungen aus, ich könnte verstehen dass die bei ettlichen U-Untersuchungen die gemeldet werden sogar in den Rückstand mit der Kontrolle geraten,

Und genau DA liegt angeblich der Knackpunkt -- wenn man die bereits durchgeführten U - meldet und kontrolliert.

War ein Kind dann nicht hin und hätte am Tag X auf einen Bein hinken können müssen, .........nun geht die Meldung raus --->> Kind war NICHT da .....unsere schnellen Ämter ;-)............vergeht mindestnes 1/4 Jahr.
Dann wird aber kein Arzt mehr sagen können ob das Kind vor ein 1/4 Jahr bereits auf einen Bein hinken konnte, er kann nur feststellen was HEUTE Fakt ist.

Daher soll es in dem Bundeslang angeblich so laufen,
das die Termine gemeldet werden, damit die Kinder noch innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters untersucht werden können.
*******1967 Paar
148 Beiträge
Hmmm...
....ein Arzt meldet Termine an das Gesundheitsamt, und wenn kein Termin gemacht wurde gibt das Amt die Daten weiter. Und wenn man den Termin nicht wahr nimmt ? Dann werden also alles Datensätze doppelt geprüft? Daran zweifle ich. Das würde das System adabsurdum führen. Da ja sowieso zwischen fehlen der Untersuchung, anschreiben, Warten auf Antwort der Eltern etc bis zum realen Eingreifen des Jugendamtes 1 Jahr vergehen kann ( Jugendamt geht 3 x vorbei wird nicht reingelassen ..beantragung Gerichtsbeschluß etc) ist hier von einer Zeitnahen Lösung sowieso nicht zu reden. Die Aussage, dass das dazu dient die U termine einzuhalten ist damit wiederlegt.
Also ich sollte vor einem halten Jahr mit meiner Kleinen zur U7, ich habe natürlich die Post rechtzeitig vorher erhalten, die man beim Kinderarzt abgeben muß, damit sie an das Jugendamt / Gesundheitsamt weitergeleitet wird, da zu der Zeit, als das Schreiben ankam aber noch ausreichend Zeit war, habe ich es in den Schrank gelegt und alles "vergessen".
Irgendwann fiel es mir wieder ein, da wäre die U7 aber längst fällig gewesen. Es hat sich bei mir keiner gemeldet, nur meinte der Kinderarzt, das man sich bitte bei nächsten Mal rechtzeitig einen Termin geben lässt.

Kein weiteres Schreiben, kein Anruf, kein Besuch vom Jugendamt.
*******1967 Paar
148 Beiträge
mein reden, von kurzfristig kann keine rede sein. Hinzu kommt dass viele ärzte die mitarbeit verweigern( wegen unbezahltem mehraufwand, unleserliche listen schicken etc.) . das system hat also viele Lücken
****i61 Mann
124 Beiträge
Ärzte und Ämter
Ich glaube nicht das es irgendein Jugendamt schafft sich um diese Dinge ausreichend zu kümmern, das würde wohl den finanziellen und personellen Rahmen sprengen. die bekommen es nicht mal gebacken allen Meldungen von Kindesmisshandlungen zeitnah zu verfolgen. Öffentliche Verwaltung muss sparen .
Die KK sind dazu verpflichtet, Eltern auf die nächste bevorstehende U-Untersuchung hinzuweisen und das Ganze mit einem Schreiben, was eine Bestätigung des jeweiligen Kinder. - oder Hausarztes beinhaltet. Diese Schreiben KÖNNEN die Eltern mit zur U-Untersuchung nehmen, müssen es aber nicht. Sie sind auch nicht verpflichtet überhaupt eine U-Untersuchung durchführen zu lassen.
Das Ganze dient seit einigen Jahren, als Absicherung und Hinweis für das Jugendamt ...sollte nämlich eine Familie mal auffällig werden und dem JA gemeldet werden, dann wird so die Fürsorgepflicht der Eltern geprüft ...was allerdings nicht nur mit U-Untersuchungen zu tun hat, ob die nun gemacht wurden oder nicht ...aber es ist ein entsprechender Hinweis und wird den Eltern meist negativ ausgelegt.
Der Arzt darf erst etwas dazu sagen, wenn es zu einer Straftat und somit zu einem Gesetzeskonflikt kommt ...bis dahin hat er absolute Schweigepflicht und die KK sehen an der Abrechnung, wann welche U-Untersuchungen gemacht wurden ...das Gesundheitsamt hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Eltern stehen in der Beweispflicht, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das auch erst, wenn sie beim Jugendamt gemeldet werden.
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