Meldung an das Jugendamt
Da wir ja eh gerade, im anderen Thread bei der Schweigepflicht sind.Ist es richtig das Kinderärtze an das Jigendamt melden müssen wenn Kinder NICHT ( in den Fall 1/2 Jahr vor der U-Untersuchung noch kein Termin gemacht ) zur den U- Untersuchungen angemeldet sind ?
Schon alleine das das Kind bei dem Doc im Behandlung ist, steht ja unter der Schweigepflicht.
Angeblich soll es so sein ...und das Wohl des Kindes also die Einhaltung der U-Untersuchungen wird höher gewertet.
Würde gerne mal Stimmen aus der Praxis lesen.