"freudschafts-/liebedienst" frage recht?
ich hab da mal ne frage, zum thema recht?wie ist das eigentlich bei "freundschaftsdiensten"
z.B. hatte mich eine freundin nach einer op gebeten, ihre wunde neu zu verbinden, das blöde war, es hatte sich im nachhinein entzündet, obwohl ich nach besten wissen und gewissen gehandelt hatte.
sie musste antibiose nehmen, danach war alles wieder gut, doch hatte ich mir da zu dem zeitpunkt ganz schön sorgen gemacht, das eine war natürlich die sorge um die freundin, das andere, wie wäre es weiter gegangen, wenn es nicht so schnell abgeklungen wäre und sie doch anders gestrickt wäre und es zu einem rechtstreit gekommen wäre....
in wie weit kann man zur verantwortung gezogen werden, wie weit sollte man sich vorher absichern?
eine bekannte bittet mich jetzt z.B. bei ihr mal eine s.c. infusion der brüste zu machen
ich selber bin im bdsm bereich unterwegs, habe auch meine schonmal infundiert, beruflich mach ich sowas ständig, auch wenn es nicht die brüste sind
ne andere freundin hat mich gebeten, ihre schamlippen zu piercen....
ich habe sie beide über risiken informiert, es geht mir ja jetzt auch nicht um die handhabung von infusionen, oder das für und wieder solcher praktiken
es geht mir nur um das recht
also mal gesponnen:
steril, bzw so keimarm wie möglich gearbeitet, nach besten wissen und gewissen, trotzdem infektion, sie wollte mir dann böses..
was wäre mit meiner berufserlaubnis? schmerzensgeld?
sollte man sich vorher schriftlich absichern?
und auch dass man über die gefahren aufgeklärt hat?