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"freudschafts-/liebedienst" frage recht?

"freudschafts-/liebedienst" frage recht?
ich hab da mal ne frage, zum thema recht?

wie ist das eigentlich bei "freundschaftsdiensten"
z.B. hatte mich eine freundin nach einer op gebeten, ihre wunde neu zu verbinden, das blöde war, es hatte sich im nachhinein entzündet, obwohl ich nach besten wissen und gewissen gehandelt hatte.
sie musste antibiose nehmen, danach war alles wieder gut, doch hatte ich mir da zu dem zeitpunkt ganz schön sorgen gemacht, das eine war natürlich die sorge um die freundin, das andere, wie wäre es weiter gegangen, wenn es nicht so schnell abgeklungen wäre und sie doch anders gestrickt wäre und es zu einem rechtstreit gekommen wäre....
in wie weit kann man zur verantwortung gezogen werden, wie weit sollte man sich vorher absichern?

eine bekannte bittet mich jetzt z.B. bei ihr mal eine s.c. infusion der brüste zu machen
ich selber bin im bdsm bereich unterwegs, habe auch meine schonmal infundiert, beruflich mach ich sowas ständig, auch wenn es nicht die brüste sind *ggg*
ne andere freundin hat mich gebeten, ihre schamlippen zu piercen....
ich habe sie beide über risiken informiert, es geht mir ja jetzt auch nicht um die handhabung von infusionen, oder das für und wieder solcher praktiken
es geht mir nur um das recht

also mal gesponnen:
steril, bzw so keimarm wie möglich gearbeitet, nach besten wissen und gewissen, trotzdem infektion, sie wollte mir dann böses..
was wäre mit meiner berufserlaubnis? schmerzensgeld?
sollte man sich vorher schriftlich absichern?
und auch dass man über die gefahren aufgeklärt hat?
also ich hab erst nen lehrgang zur ersten hilfe und eben genau sowas gehabt. nur familienangehörige dürften das theoretisch.

praktisch aber finde ich es gerade unter freunden unnötig. was anderes wäre jetzt, wenn deine freundin (gott bewahre!!) schwer an dieser entzündung erkrankt wäre und irgendein familienangehöriger dich dafür verantwortlich gemacht hätte. dann hättest du jetzt ne böse anzeige wegen körperverletzung am hals.

aber wie gesagt... unter freunden!!
****aza Mann
3.096 Beiträge
Meine Laienmeinung:
Du solltest Deine Berufshaftpflichtversicherung prüfen.
Üblicherweise sind die kostenlosen regelmäßigen Behandlungen innerhalb der Familie und gelegentliche Behandlungen im Freundeskreis mitversichert. Kosmetische Eingriffe wie Piercings o.Ä. sind (zumindest bei mir) nicht mitversichert - das hab ich mal nachgefragt, nachdem ich zwei der Schwestern auf Station gepierct hatte.
Damit sollte zumindest dieser Teil der freundschaftlichen Verbandswechsel abgedeckt sein.

Bei einer SM-Infusion liegt ja keine entsprechende Indikation vor - insofern wird die Berufshaftpflicht im Fall der Fälle nicht einspringen, also ist's wohl eine private/ zivilrechtliche Sache. Und da wird's wohl drauf ankommen, ob man eine private Haftpflichtversicherung/ Rechtschutzversicherung hat und ob die sowas als fahrlässig wertet...?


Übrigens macht es für die Schuldhaftigkeit keinen Unterschied, ob Du im Job oder privat hilfst. Die Sorgfaltspflicht gilt immer, Deine Ausbildung hast Du und wirst im Fall der Fälle entsprechend auch als medizinisches Personal gerichtet. Das heißt, von Dir wird wenn nötig mehr erwartet als einfach nur irgendwie die Binde wechseln...
Wenn man eine Aufgabe übernimmt, übernimmt man auch die Verantwortung.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
wo kein kläger, da kein richter..

finde es nur krass was manche mediziner so privat unter der hand alles machen... brustinfusionen, intimpiercing....

hoffe nur die materialien wurden nicht beim arbeitgeber geklaut.
********1967 Mann
121 Beiträge
Bitte
immer daran denken:
Jeder Eingriff in die körperliche Unversertheit erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung dar.Es erfolgt nur dann keine Strafverfolgung, wenn die Einwilligung vorliegt, die ist nur dann wirksam, sofern umfassend und ausführlich aufgeklärt wurde.
Das natürlich wird subjektiv von jedem anders empfunden und bietet damit die Spielwiese für menschliche Auseinandersetzungen.

lg
traveler1967
und
Facharzt
danke für die antworten, werde mir also in zukunft überlegen, ob ich was schriftliches festhalte, wie bei jedem anderen piercer auch *ggg*

@**S
ich kann dich beruhigen, die sachen kaufe ich ganz legal in der apotheke und die schauen zwar etwas skeptisch, aber sie fragen mich nicht mehr *ggg*
das zeug kostet nicht viel und wäre den stress mit nem arbeitgeber zumindest mir nicht wert *zwinker*
denn ca. 10 euro für die kompletten materialien bei ner infusion lassen sich durchaus für mich verkraften, beim piercen waren es so 5 euro

lg
eleni
*******njoe Mann
616 Beiträge
Angehörige, Freunde und Verwandte....
sollte man grundsätzlich mit identischen medizinischen Standards behandeln wie seine Patienten. Du bist Ärztin oder Helferin oder Krankenschwester oder Physiotherapeutin?? Triffst Du am Arbeitsplatz die eigenständige Entscheidung einer Infusion? Führst Du eigenständig kleine chirurgische Eingriffe durch? Dann sollten die vorgenannten Freundschaftsdienste ohne Probleme und ohne Gewissenskonflikte möglich sein.

Für alle anderen Fälle gibt es ein bewährtes Sprüchlein: schuster bleib bei Deinen Leisten!

Buona sera

*sonne*

Joe
*******1967 Paar
148 Beiträge
Hier werden einige Rechtsbereiche .....
.....angesprochen, die auch in vielen SM Foren kontroversdiskutiert werden. Letztendlich ist eine Behandlung im SM-Bereich pauschal eine Körperverletzung. Allerdings kommen dann je nach Praktik auch Gesetze wie das MPG oder Arzneimittelrecht zum tragen.

Wenn ich auf Station im KH eine Patienten eine Infusion anlege, quasi deligiert durch den Arzt, berechtigt mich das noch lange nicht das selbe zu Hause im Stillen kämmerlein durchzuführen.

Es ist also alles nicht so einfach.
Manche haben Freunde,
und brauchen deshalb keine Feinde mehr!!!

Ich würde sagen, wenn man guten Freunden hilft, dann sollte man das nicht im vorhinein schriftlich regeln müssen. Es sind dann keine Freunde.
****aza Mann
3.096 Beiträge
Bei einer Wundnachsorge ist eine schriftliche Aufklärung auch nicht nötig. In der Praxis wird im Rahmen der Durchlauf-Patientenbehandlung auch so gut wie nie schriftlich aufgeklärt - weder bei Injektionen, noch Untersuchungen, noch bei der kleinen Wundversorgung, ... man macht ja keine Operation. Bei Eingriffen wie Piercen, Abszessspaltungen etc kann das aber schon anders aussehen.
*******_sh Mann
14 Beiträge
Rechtlich betrachtet
ein Verbandwechsel
• von jemandem mit entsprechender beruflicher Erfahrung
• mit Materialien, die hierfür geeignet sind
• ausgeführt nach "den aktuellen Standards" stellt als Freundschaftsdienst sicherlich kein haftungsrechtliches Problem dar (das Materialbeschaffungsthema wurde ja oben schon angesprochen). Insofern ist hier keine spezielle Aufklärung erforderlich, eine Haftung oder gar berufsrechtliche Konsequenzen kämen nur bei Verstössen gegen eine der drei Grundvoraussetzungen in Betracht.

A B E R !
die subcutane Infusion in eine Brust (mal abgesehen davon daß subcutane Infusionen imho an und für sich großer Blödsinn sind) stellt genauso wie das Piercen eine Körperverletzung dar, für die es keine medizinische Rechtfertigung gibt.
Jede(r) professionelle Piercer(in) läßt sich heutzutage von seinen Kunden unterschreiben, daß über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt wurde und daß es der ausdrückliche und freie, unbeeinflußte und nicht unter Drogen oder Alkohol abgegenene Wunsch ist, gepierct zu werden. Kommt es zu Komplikationen und es gibt keine nachweisbare (schriftliche) Einwilligung in die "Körperverletzung", steht man als "Profi in weiß" egal welcher Subdisziplin ziemlich einsam da: ohne Haftpflichtversicherung (denn die zahlt bei Vorsatz nicht) und möglicherweise ohne Job, denn derartiges Tun könnte zum Entzug von Approbation oder Berufserlaubnis oder zur Kündigung seitens des Arbeitgebers führen.
Darum: lasst Euch für solche "Eingriffe" vorher schriftlich das Einverständnis quittieren! (zugegeben, im BDSM-Bereich sicher eine abstruse Vorstellung, aber hier dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Klage ja auch eher gering sein)

Thomas
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