Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Bullwhip
550 Mitglieder
zum Thema
Hält Liebe ewig...?197
In einem anderen Faden schrieb ich sinngemäß, daß Liebe sehr…
zum Thema
Wahre Liebe: Märchen, Lebensabschnittsemotion oder Realität?147
Wahre Liebe zwischen Mann und Frau. Nur ein Märchen oder gibt es sie…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Eltern verweigern Behandlung - Handhabe

********atze Paar
213 Beiträge
Themenersteller 
Eltern verweigern Behandlung - Handhabe
Hallo liebe Community,

eine Freundin, die eine Hausarbeit im Rahmen ihreres Sozialpädagogik-Studiums zu schreiben hat, hat mir heute eine interessante Frage gestellt:
Welche Handhabe hat ein Arzt, wenn die Eltern eine dringend notwendige Behandlung des Kindes verweigern?

Es geht wohl konket um eine Chemotherapie bei Krebs, die von den Eltern abgelehnt wird.

Die Frage ist wohl, welche Handlungsoptionen Arzt und Eltern haben.
Sicher wird das Familiengericht mit dem Jugendamt einen Teil des Sorgerechts entziehen wollen...

Welche Möglichkeiten haben die Eltern, die Verweigerung der Behandlung durchzusetzen und was kann/muss der Arzt tun?

Ich hoffe, ich konnte die Frage hier adäquat und verständlich posten und bedanke mich stellvertretend für die Freundin für eure Antworten.

lg
der Knuddelkater
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Man muss beurteilen, ob die Eltern vom Kopf her klar genug sind die Konsequenzen der abgelehnten Chemo erfassen können.

Sind sie dazu nicht in der Lage, dann muss das Sorgerecht (für medizinische Dinge) an eine 3. Person abgegeben werden.

Sind sie in der Lage die Konsequenzen zu erfassen und wollen aus religiösen Gründen eine Behandlung nicht, dann muss auch mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen werden, da es sich um einen Fall von Kindswohlgefährdung handeln kann und in diesem Fall wird wohl auch das Sorgerecht in Gesundheitsangelegenheiten entzogen.

Dabei kommt es an wie dringlich eine Behandlung ist, welche Konsequenzen sich er geben und wie alt das Kind ist.

Allerdings kann man sowas nicht pauschalisieren.

Wäre mein Sohn trotz mehrfacher Chemo nach wie vor sehr krank und die Prognose schlecht, würde ich mir auch überlegen, ob ich dem kleinen Mann eine weitere Chemo antue oder ob ich ihn mit nach hause nehme und ihn dort "sterben" lasse.
Da stimme ich der Schwester voll und ganz zu. Letztendlich darf der Arzt nur ohne Einverständniss der Eltern tätig werden, wenn es sich um einen akuten Notfall handelt und es um Leben und Tod geht. Dabei ist zu beachten das die Behandlung unbedingt sofort durchgefürt werden muss um das Leben zu retten.

In dem beschriebenen Fall, bleibt dem Arzt nur die Möglichkeit über einen richterlichen Beschluss das "Bestimmungsrecht" zu entziehen. Und das ist sehr schwierig...
Dazu gab es mal einen ganz interessanten Fall in den Medien...leider weiss i nimma wie der Kerl hiess.

Das war irgendsoein Wunderheiler. Eltern hatten damals ihren Sohn aus der Klinik genommen und in die Obhut des oben genannten gegeben. War ganz gross in den Medien...aber man konnte nichts gegen die Eltern unternehmen... goggel mal vielleicht findest da was
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Da verhält es sich im Notfall nach dem Leitsatz: In dubio pro vita...
Respekt!!!
für was
Ich würde solchen Menschen das Sorgerecht oder zumindest die Gesundheitsfürsorge entziehen!!! Hab momentan so einen ähnlichen Fall auf Station....ziemlich verworren. Pat. wünscht etwas nicht, Angehörige schon, Pat. verwirrt, nicht betreut, definitiv noch lebenswertes leben trotz Apo... Ok offtopic
*****ree Frau
13.377 Beiträge
dann dürften die schritte ja klar sein... nur handelt es sich da nicht um ein kind?
wer lesen kann ist klar im vorteil.....Offtopic ...extra vermerkt *g*
*****ree Frau
13.377 Beiträge
schon klar mit offtopic, dennoch schreibst du davon. oder führst du selbstgespräche?
natürlich oh du grosse allwissende
*****ree Frau
13.377 Beiträge
oh man... lass deinen frust nicht an mir aus...

wenn du schon offtopic schreibst, dann hat das doch nen grund? wenn du keine kommentierung wünscht gehe ich davon aus, dass dein kommentar nur von dir für dich war? kennzeichne bitte deine beiträge die keiner kommentieren darf, dann wird das auch nicht passieren.

Ich würde solchen Menschen das Sorgerecht oder zumindest die Gesundheitsfürsorge entziehen!!!

also du als pflegerin entziehst natürlich niemanden etwas.... du kannst nur die entsprechenden schritt einleiten.

und so wird es wohl mit deinem verwirrte pat. auch so sein.

definitiv noch lebenswertes leben trotz Apo

interessant, entscheidest DU was für den betroffenen noch lebenswert ist? ich denke ja mal nicht....

so, nun aber back to topic... und spar dir bitte weitere kommentare, sonst gern per clubmail.
Frust...welchen Frust... ich glaub einfach du führst hier Selbstgespräche...In jedem Thread in dem ich irgendwas schreibe meinste mich dumm von der Seite anmachen zu müssen...Nicht das es micht stört aber es geht mir auf meinen imaginären Sack....

Und Wech!!!
Profilbild
*******ler Paar
451 Beiträge
mal zurück zum Thema!
Frust hin oder her...

ich schliesse mich mal dem Thread an, wir hatten die Tage auch so einen ähnlich gelagerten Fall. Welcher mir auch heute noch den Kopf zerbricht...

Die Alarmierung kam durch die Polizei, Meldebild war eine Hilflose Person.

Bei ankunft fanden wir die POL sowie 4 Personen vor (alle stark geschminkt, war ja Karneval).

lt. Aussage der Beigleiterin war ihrer bekannten wohl etwas schwindelig geworden und diese habe auch zwischenzeitlich die Augen verdreht.
Auf meine Frage nach Alkoholkonsum, bekam ich postwendent die Aussage, die Pat. sei Autistin und nicht Geschäftsfähig (was mir immer noch nicht meine Frage beantwortete... mich aber doch ein stückchen näher brachte das Gesamtbild zu verstehen)...

Die Patientin selbst war klar orientiert, zeitlich sowie Örtlich auch in dieser Welt...
Nachdem wir die Patientin mittlerweile in unser Fahrzeug verfrachtet hatten, erhielten wir erneut von der Begleiterin die Info, die Patientin habe vor kurzem einen Shunt im Schädel eingesetzt bekommen.

Bis hierher gingen wir ersteinmal von einer Verstopfung desselben aus und ich erklärte der Begleiterin was es damit auf sich hat, während dessen machte meine Kollegin (glücklicherweise eine Neuro-KS) ein paar weitere Tests. Nach der Aufklärung erhielt ich auch prompt die Antwort das die Pat. weder alkohol getrunken hat, noch auf irgend eine Weise in ein Krankenhaus verbracht werden dürfe (auf Weisung der Mutter).

Dies war der Punkt an dem ich die Bevollmächtigung auch tatsächlich sehen wollte... Da nicht vorhanden und scheinbar auch gar nicht im vorraus darüber gesprochen worden ist, erfragte ich die Telefonnummer der Eltern. Die Begleiterin rief dort auch sofort an und reichte mir 2min. später das Telefon.

Da wir ja bekanntlich menschen der Tat sind, stellte ich mich freundlichst vor und hängte ein dezentes "Rettungsdienst" ans ende...

Statt ein "Guten Tag" oder ein Hallo bekam ich folgende Antwort:
M:"Ich bin Arzthelferin, meine Tochter kommt nicht ins Krankenhaus"
I: "Okay, folgendes bla bla, HiloP, Shunt, v.d. Verstopfung, Überdruck, bla bla.."
M:"Was machen sie mit meiner Tochter?"
I: "Die kollegin, ihres zeichens Neurologische Krankenschwester, versucht gerade näheres über den Gesundheitszustand ihrer Tochter zu erfahren, Blutdruck, Puls, Blutzucker (irgendwie glaubte ich der Alk. geschichte nicht)"
M: "Mehr nicht, danach lassen sie sie wieder gehen"
I: "Bei allem Respekt, ich halte es für dringend geboten, ihre Tochter einer Neurologischen Ambulanz zuzuführen da erste Neurologische Ausfallerscheinungen bereits aufgetreten sind, die kommen ja nicht aus heiterem Himmel..."
M: "NEIN, meine Tochter wird nicht Transportiert!"
I: "Gut dann halt nicht, dann hätte ich gerne jetzt den Namen eines Bevollmächtigten der mir die Transportverweigerung unterschreibt..."

bekam ich dann sogar auch!
Es war die gute alte Begleiterin..

Nachdem ich diese ebenfalls über die Situation und die möglichen Konsequenzen (u.a. Tot und verderben...) aufgeklärt hatte, guckte ich nur noch in riesen großen Augen, denn sie sollte das ganze ja jetzt unterschreiben...

Tat sie dann dummerweise auch, ich hatte auf gegenteiliges spekuliert, wäre auch zu schön gewesen, Polizei war ja auch schon da, hätte man sofort Tatsachen schaffen können...

Bis hier hin eigentlich noch recht "normal".... für ne verweigerung..

Allerdings hatte ich immer noch ein mulmiges Gefühl und sprach die Polizei an, erklärte den Sachverhalt. Woher sollte ich wissen das ich auch mit der Tatsächlichen Mutter telefoniert hatte und nicht mit ner Mittäterin?

Darauf hin, nahm die Pol, sämtliche Personalien aller beteiligten auf und überprüfte die Handynummer (welche auch tatsächlich zur Mutter gehörte). Tjo und das war es, mehr konnten diese auch nicht machen.

In meinen Augen eher ein rechtlicher Mißstand, unter dem Medizinischen Aspekt hätte die Pat. auf jedenfall in eine Neuro Amb. verlegt werden müssen. Verweigerung gut und schön, aber über Telefon?!

lt. Pol bin ich auf der sicheren Seite, aber das scheiss gefühl im Magen bleibt...

lg
Florian
*******1967 Paar
148 Beiträge
Man muss hier sehr genau abwägen, im o.g. Fall der Eltern die das Kind dem Wunderheiler anvertrtauten , war der einzige Grund, dass sie von der SChulmedizin nichts hielten. Das damals das Gericht die Vormundschaft entzog war klar.

Anders sieht es aus bei religiösen Gründen wie z.B: Verweigerung einer Bluttransfusion wie bei den bekannten Sekten üblich. Da wird schon sehr genau hingeschaut und diskutiert.In solchen Fällen ist auch der Arzt nicht befungt Behandlungen ohne einverständnis der Eltern zu machen.
*******e76 Mann
236 Beiträge
solche fälle....
gibt es in deutschland und nicht nur hier, zu genüge.
In diesen Fällen endet die Geschichte fast immer gleich.

Sind die Eltern nicht zu überzeugen landet es auf kurz oder lang vor einem Vormundschaftsgericht.

In der Regel stellt dann nämlich jemand eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung.


Ein Vormundschaftsgericht muss dann entscheiden ob den Eltern die Personensorge entzogen wird.
********atze Paar
213 Beiträge
Themenersteller 
Danke
Vielen Dank an alle, die hier so fleißig geschrieben haben, das war bis jetzt schon sehr aufschlussreich! *freu2*

Wie ist denn eigentlich das Procedere von Seiten des Arztes und der Eltern? Also wie kommt es überhaupt zur Gerichtsverhandlung? Stellt der Arzt die Anzeige? Wie ist es hier mit der Schweigepflicht?
Was haben die Eltern vor Gericht für ein Gewicht mit ihren Argumenten?

lg und weiter fleißig am lesen *les*
der Knuddelkater
*******e76 Mann
236 Beiträge
die fälle,
dir mir bekannt sind, hat jeweils ein arzt angezeigt.

bitte nagelt mich nicht fest aber ich glaube bei verweigerung der chemo wurde bis dato den eltern stets die personensorge aberkannt und das kind der "zwangsbehandlung" zugeführt.

Es gab ja dann auch eltern die ihr kind ins Ausland zu einem "wunderheiler" entführt haben.

Soweit mir bekannt, wird der arzt per Gericht von seinder Schweigepflicht entbunden.

aber wie schon gesagt, nagelt ich bitte darauf nicht fest. 100%ig weiß ich es nicht.
*****ree Frau
13.377 Beiträge
Was haben die Eltern vor Gericht für ein Gewicht mit ihren Argumenten?

das hängt, wie gesagt, von der schwere des falles ab und kann nicht pauschalisiert werden.
Ich bin auch der Meinung, dass da eine Fall zu Fall Entscheidung getroffen werden muss.
Eine schlechte Prognose rechtfertigt meiner Meinung nach die Entscheidung sehr wohl, eine erneute, sehr belastende Chemotherapie abzulehnen.
Aber wie gesagt, pauschal kann man da keine 100% Entscheidung treffen.- That´s live!
*****ree Frau
13.377 Beiträge
That´s live!

That´liFe? *zwinker*
Profilbild
*******ler Paar
451 Beiträge
Es gab ja dann auch eltern die ihr kind ins Ausland zu einem "wunderheiler" entführt haben.

Das letzte mal als ein Wunderheiler nach D. gekommen ist, hats 6 Rett.S. und einen Notarzt gebraucht um den Schaden wenigstens etwas zu begrenzen...

Obwohl es über n jahr her ist, hab ich immer noch diesen weihrauch gestank inner Nase...

Meiner meinung sollen die mal schön bleiben wo se sind....
Ganz schwierig
Meint Ihr Dr. Ryke Geerd Hamer, der die sogenannte "neue (germanische) Medizin" entwickelt hat? Er hat immerhin eine Reihe von Jahren an den Universitätskliniken von Tübingen und Heidelberg gearbeitet.

Er hat nach seiner Meinung einen Verlustkonflikt mit einem durch den gewaltsamen Tod seines Sohnes Dirk ausgelösten Hodenkrebs erlitten. Später benannte Dr. Hamer diese Art von Schock das "Dirk-Hamer-Syndrom" (DHS), einen Biologischen Konfliktschock, der uns gänzlich unvermutet "auf dem falschen Fuß" trifft.

Diese "neue Medizin" ist sehr umstritten, auch weil sie den Krebs nicht per se als etwas Böses ansieht...

Wir hatten mal vor ca. 2 Jahren ein nicht-öffentliches Seminar dieser Richtung in einem Seminarhaus, wo ich im Förderverein bin. Der Leiter des Seminarhauses, der gründsätzlich sehr offen ist, wusste aber nicht, welche Ideologie sich hinter der Gruppe verbirgt.

Die Leiterin des Seminars, eine Ärztin, fühlte sich bedroht, war sehr misstrauisch. Verständliche Folge dessen dass sie überall ausgegrenzt und angegriffen werden. Dies wiederum Folge, dass sie sich selbst stark von den allgemein gültigen Ansichten der heutigen naturwissenschaftlichen medizin abgrenzen.

Nach reichlicher Diskussion entschied sich der Förderverein, nicht mehr an diese Gruppierung zu vermieten, da negative Auswirkungen auf den eigenen Ruf befürchtet wurden..
Ablehnung
Ich muss noch nachschieben, dass ich mich der Stimme enthalten habe.

Zu dem o.g. Fall von der fraglich autistisch Behinderten:

Vermutlich wäre dem Arzt nichts passiert, wenn er angeordnet hätte, die Frau auch gegen den Willen der Begleiterin ins Krankenhaus fahren zu lassen. Wie heißt es immer so schön: ausführliche Dokumentation ist zwingend.

Der Arzt muss entscheiden, ob es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt oder eine solche droht, wenn keine sofortigen Maßnahmen erfolgen. Ist dies der Fall muss er angemessene Maßnahmen einleiten. Und da muss man sich ggf. über die Entscheidung eines Betreuers hinwegsetzen. Zumal wenn der sich gar nicht am Einsatzort befindet und damit nicht einschätzen kann, wie es der Frau geht.

Aber aus dem wie es beschrieben wird, schließe ich dass der Fall nicht eindeutig war
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.