KV
Wir haben in Sachsen die Möglichkeit, "freiwillige" Beratungen durch Physiotherapeuten der AOK in den Räumen der KV in Anspruch zu nehmen.
Ich habe das 2004 mal gemacht. Damals kam keine Kritik daran, dass ich Patienten nach Schlaganfall eine Dauertherapie mit KG zukommen ließ. Aber dass viele Pat. die Kombination Klassische Massage plus Fango bekamen, war man nicht begeistert. Wir hatten damals in Sachsen noch kein Budget. statt Fango sollte ich Ultraschall verordnen.
Als dann das Budget kam, war es schnell wahnsinnig eng und ich verordnete überhaupt keine Fangos mehr.
Ich stehe gerade mal auf dem Schlauch und weiß nicht, was der Unterschied zwischen KG und Übungsbehandlung ist.
Auf jeden Fall wäre es für den Patient wichtig, dass er zu Bewegungen angeregt und angeleitet wird. Bestimmt wäre es für den Pat. auch nicht schlecht, wenn er mal in eine sitzende Haltung gebracht wird. Es sei denn er hätte einen schweren Dekubitus.
Alles in allem habe ich den Verdacht, dass der Kollege mit dem Status quo ganz zufrieden ist und daher nicht wirklich bereit, etwas zu verändern.
Wie er darauf kommt, dass man nach 2 Monaten wieder einen TuDK legen muss, ist mir schleierhaft. sollte das funktionieren, kann man genauso gut eine Windel nehmen.
Die Krankenkasse wird sicherlich nicht bestätigen, dass man bei diesem Pat. keine KG mehr machen darf. Sie wird darauf verweisen, dass der Arzt entscheiden muss, was medizinisch erforderich ist.
Damit hat dieser den Schwarzen Peter. Ggf. reicht er ihn an den Pat. weiter...