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Schweigepflichtsentbindung

****rna Frau
6.195 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Schweigepflichtsentbindung
Folgendes: Aufgrund einer berufsbedingten Erkrankung und der brennenden Frage nach dem "wie "arbeitsfähig" stufen wir die Dame ein?", bin ich seitens meiner Sachbearbeiterin gebeten worden, eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Soll heißen, der jeweilige Vertragsarzt durfte somit hingehen und die entsprechende Information bei meinem Arzt einholen. Grundtenor seinerzeit, als ich diesen Zettel unterschrieb, war meine Frage, ob ich damit Hinz und Kunz entbinde, unter anderem auch den Vertragsarzt, das also jeder Depp erfahren kann, woran es bei Frau X mangelt.
Antwort war, dem sei nicht so, einzig der Vertragsarzt bekäme Einsicht, würde mich entsprechend einstufen, die Sachbearbeiterin würde über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt, allerdings nicht über die dazugehörige Diagnose informiert.
Nun war die Sache mit dem Vertragsarzt durch, ich mußte nichtmal bei ihm vorstellig werden, so daß ich also keine Ahnung hatte, zu welchem Ergebnis dieser Mann gekommen ist. Das erfuhr ich heute morgen.
Als ich die Dame bat mal Einsicht nehmen zu dürfen in seine Ferndiagnose, bekam ich das Dokument, wenn auch mit langen Zähnen, rübergereicht. Und da stand nicht nur zu lesen, daß ich weiterhin arbeitsfähig bin, wenn auch allerdings eingeschränkt, sondern auch die Diagnose. Soll heißen, der Vertragsarzt hat ohne meine schriftliche Zustimmung der Sachbearbeiterin mitgeteilt, in schriftlicher Form, mit welcher Erkrankung ich mich herumschlage.
Genauer darüber nachgedacht hab ich natürlich erst als ich aus dem Laden raus und zuhause war. Und nun frage ich mich, ob das allgemeines Procedere ist, daß derlei Informationen unter Ärzten und Ämtern ausgetauscht werden???
denke
mit der Entbindung von der Schweigepflicht,
hast Du Dir jegliche, rechtliche Interventionsmöglichkeit genommen.

Teufel, Teufel aber auch.

Denke, das läuft oft so, sogar ohne Schweigepflichtentbindung.

l.G. Tobi
****rna Frau
6.195 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ne, ne.....ich habe mit einer Unterschrift zwei meiner mich behandelnden Ärzte (namentlich genannt) Pflichtentbunden. Ich habe dem Herrn Dr. Vertragsarzt keine
Erlaubnis gegeben, meine Diagnose unter die Leute zu bringen.

...im Grunde ist es mir egal. Es geht mir einzig um´s Prinzip.
****i_k Frau
812 Beiträge
hm..
ich glaube der/die einzige der/die dir auf Deine Frage eine Antwort geben kann ist ein Anwalt, der/die sich in diesem Berreich ausskennt.
Lass Dir doch mal ein Termin zu einem Beratungsgespräch geben, dort kannst Du dich dann beim Anwalt informieren, wie die rechtliche Lage aussieht und ob Du irgendwelche Handhabe hast.

Ein Beratungsgespräch kostet glaub ich 75 Euro und ehrlich gesagt wäre es mir das Geld an Deiner Stelle Wert, da es einfach nicht sein kann, dass ein Arzt, denn du nicht von der Schweigepflicht entbunden hast, jedem auch noch in schriftlicher From Deine genaue Diagnosen mitteilt.. Das ist eine riesige Sauerrei und ich persönlich würde da mit rechtlichen Schritten gegen vorgehen.

Falls Du zum Anwalt gehen solltest, sag diesem ruhig auch, dass du Akteneinsicht hattest und mit eigenen Augen deine Diagnose dort hast stehen sehen.

Ich wünsch Dir viel Erfolg.

lg
moin,
schweigepflichtsentbindungen müssen immer 1:1 sein...
ein konkreter arzt wird einer konkreten stelle gegenüber
von seiner schweigepflicht entbunden...

bin mir sicher, dass du da gegen an gehen könntest... ob
das für deine situation sinn macht, kann ich nicht beurteilen.
grundsätzlich denke ich, dass mit datenschutz, gerade im
gesundheitlichen bereich, viel zu viel schindluder betrieben
wird. um hier mehr sensibilität auf allen seiten zu erzeugen,
macht es natürlich sinn, grundsätzlich gegen solche
pflichtverletzungen vorzugehen...

lg, thorsten
******tor Paar
1.899 Beiträge
Das ist nicht Rechtens !!!!!
@*********wdie,

folgendes muss bei Schweigepflichtsentbindungs-Erklärungen beachtet werden:

Es muss drin stehen hiermit entbinde ich (dein Name, Vorname, Geburtsdatum...) Herrn (z.B. Dr. Vertragsarzt) gegenüber (z.B. Sachbearbeiterin) seiner ärztlichen Schweigepflicht bezüglich (z.B. Stellungnahme der Einsetztbarkeit im Berufsleben)

Datum Unterschrift


Soll heißen wenn du nur deine Vertragsärzt entbunden hast (wem gegenüber???) dann hat der Arzt, sofern du nicht irgendetwas anderes unterschrieben hast (manchmal bekommt man auch was untergeschoben) seine Schweigepflicht verletzt, da er nur schreiben darf ob du geeignet bist oder nicht!!!!!!!!!
Diagnosen anzuführen ist nicht erlaubt z.B im Rahmen einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung!
Oder hat der Arzt ein Gutachten geschrieben???
Ein paar Fragen bleiben halt noch offen!

Ich hoffe dir ein bischen geholfen zuhaben
****rna Frau
6.195 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Also, es war folgendermaßen, zum besseren Verständnis:
Habe letztes Jahr mehr in der Klinik als zuhause verbracht, und irgendwann stellte sich die Frage, wer, wenn nicht ich, sorgt dafür, daß ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Zur Auswahl standen, insofern ich arbeitsfähig bin, das Arbeitsamt, oder, wenn nicht die Rentenversicherung.
Somit bat man mich zum Gespräch, in dessen Verlauf ich darum gebeten wurde, meine Einverständniserklärung abzugeben, daß ich meine beiden behandelnden Internisten von ihrer Schweigepflicht entbinde.
Ich fragt dann noch nach, ob meine "Daten" dann die Runde durch mein Kuhdorf machen würden, worauf man mir antwortete, Sachbearbeiter würden nie die Diagnose erfahren, sondern nur das Ergebnis, im Sinne eines "arbeitsfähig, wenn ja inwieweit", oder eben einem "arbeitsunfähig". Dieses Formular habe ich mit nachhause genommen, durch gelesen, ausgefüllt, unterschrieben und zurückgeschickt.
Unterschrieben habe ich, nach meiner eigenen Vervollständigung der Daten (Name/ Adresse/ Erreichbarkeit meiner Ärzte), und sonst nichts anderes. Darauf hatte ich ganz besonders geachtet. Soll heißen, es existiert nur und außschließlich eine Pflichtentbindung für diese beiden Ärzte, und nur die, und keine für den Vertragsarzt.
Der durfte zwar Kenntnis nehmen, hatte meine Erlaubnis meine "arbeitsfähig"-relevanten Daten weiterzugeben, aber nicht herumzuposaunen, an was ich erkrankt bin.
Den Namen dieses Arztes weiß ich nicht, da es hier wohl mehrere gibt, und ich ihn nie zu Gesicht bekam.
Außerdem, und das fiel mir gestern abend noch ein/ auf, es muß ein zweites Dokument der Sachbearbeiterin vorliegen, da sie kurz mal eine Aussage zu meiner Behandlung erwähnte (und die ist spektakulär, hat somit hohen Wiedererkennungswert), was weder in diesem Dokument zu finden war, welches ich las, noch habe ich jemals mit ihr darüber geredet.
Für mich ist das eine Verletzung der Schweigepflicht seitens des Vertragsarztes. Da kann ich drehen und wenden wie ich will, es bleibt dabei.
Kann man sich also nicht mehr schönreden.
Ich werde jetzt erstmal meine beiden Doktoren ansprechen, wer da derjenige war, der Akteneinsicht begehrte. Und dann werd ich mir überlegen, was ich mit dieser Information anfange.
*******njoe Mann
616 Beiträge
Komplexe Fragestellung
Die Frage ist so leicht nicht zu beantworten und hängt schon einmal grundsätzlich vom Versicherungsträger ab. So nehme sich die privaten Versicherungen das Recht heraus, Ihre Versicherten bereits vor Vertragsabschluss quasi definitionsgemäss eine Schweigepflichtsentbindung für alle behandelnden Ärzte unterschreiben zu lassen. Bei entsprechenden Anfragen an den behandelnden Arzt wird hier immer wieder darauf hingewiesen. Wenn man es nun genau nehmen will, kann man shcon einmal die schriftliche Schweigepflichtsentbindung einsehen. Dies ist inbesondere zu empfehlen, wenn sich irgendein Rechtsstreit abzeichnet.

Für die Versicherten der GKV gilt, dass Vertragsärzte der Kasse (also Dein Hausarzt oder andere Dich behandelnde Ärzte) per lege auskunftpflichtig ist gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Damit nun die Sachbearbeiterin bei der Kasse nicht eingehend über das Krankheitsbild informiert ist, muss der Bericht in einem verschlossenen Umschlag zu Händen des MDK geschickt werden. Ob dies im Alltag auch wirklich so gehandelt wird ist die andere Frage, nicht zuletzt auch, weil derartige Anfragen ein klassisches Beispiel sind für die zunehmende Belastung mit Schreibkram für die man ein Honorar bekommt, welches das Öffnen des Briefes nicht rechtfertigt. Gelegentlich werden diese Anfragen auch der Einfachheit halber gleich mal per Fax geschickt.

Die Verletzung der Schweigepflicht ist ein Straftatbestand StgB §203.

Auf schweigepflicht-online.de findest du möglicherweise Deine Konstellation irgendwo beschrieben und kannst Dir einen Eindruck über die rechtliche Lage machen, ohne gleich einen Anwalt aufsuchen zu müssen.

Abschliessend - das ist aber nun eine sehr persönliche Meinung- finde ich sollte man sich grundsätzlich überlegen, ob die Aufregung in Relation zum zu erwartenden Ergebnis steht. Ich persönlich würde in diesem Fall eher dazu raten, sich auf das Wesentliche (zum Beispiel eine bestmögliche Wiederherstellung des Gesundheitszustandes) zu konzentrieren.

*sonne*

Joe

(wir können auch anders) *lol*
kann verstehen, dass dich das aufregt, finde solch verhalten
auch absolut unmöglich...

aber in gewisser weise möchte ich mich marzipanjoe
anschliessen... die ärzte halten in vermutlich 99%
der fälle zusammen, vieleicht etwas weniger, is aber auch
egal... letztendlich sagt der eine im ernstfall nix böses
über den anderen...

lg, thorsten
****rna Frau
6.195 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Abschliessend - das ist aber nun eine sehr persönliche Meinung- finde ich sollte man sich grundsätzlich überlegen, ob die Aufregung in Relation zum zu erwartenden Ergebnis steht. Ich persönlich würde in diesem Fall eher dazu raten, sich auf das Wesentliche (zum Beispiel eine bestmögliche Wiederherstellung des Gesundheitszustandes) zu konzentrieren.

Stimmt. Deswegen erwähnte ich auch weiter oben "im Grunde ist es mir egal, mir geht es um´s Prinzip".
Letztendlich hab ich auch nichts davon, außer noch mehr Ärger und Theater als ich eh schon habe. Nichtsdestotrotz werd ich mal schauen, den Namen dieses Herrn Dr. Vertragsarztes in Erfahrung zu bringen, um ihn dann mal zu fragen, ob das zu seiner Geschäftspolitik gehört.
*******njoe Mann
616 Beiträge
die ärzte halten in vermutlich 99%
der fälle zusammen

Dann liegt in einem derartigen Fall eine 1% Ausnahmesituation vor: Die von den Kassen erwünschte Zusammenarbeit der Kassensärzte mit den "Kollegen" vom MdK gestaltet sich von Seiten der ersteren aussergewöhnlich zäh. Gelegentlich mag dies auch am mangelnden Sachverstand oder am penetranten Auftreten der beim MdK angestellten Ärzte liegen, die so gut wie nichtvorhandene Bezahlung für Beantwortung der Anfragen des MdK ist ebenfalls nicht unbedingt geeignet, den "Zusammenhalt" zu stärken.

*sonne*

Joe
*g*
Nicht erlaubt
Also ich war auf einer Fortbildung da war eine Richterin da die uns gesagt hat die Schweigepflichtverletzung ist die wo am häufigsten vorkommt von allen Rechtsverstössen im medizinischen Bereich aber auch die wo am wenigsten bestraft wird, nicht weil sie nciht wichtig genommen wird sondern kaum einer anzeigt.

Meine Frau hat gerade im Studium u.a. Arztrecht und hatte heute ihr examen dazu *lol* und sie mein auch das der Arzt die nicht hätte dürfen und sich somit strafbar gemacht hat.

Also mir würde es auch ums Prinzip gehen und ich würde einen Anwalt einschalten - das wäre es mir persönlich wert.
******tor Paar
1.899 Beiträge
Das ist richtig!
Nimm erstmal Akteneinsicht und wenn du vorhast dagegen anzugehen sprich vorher mit einem Anwalt darüber, denn da gibt es enorme Unterschiede in verschiedenen Situationen, so darf ein Arzt einem Arbeitgeber niemals Diagnosen etc. sagen, ohne eine ausdrückliche Schweigepflichtenbindungs-Erklärung, allerdings in einem Gutachten!!! zur Klärung einer Arbeitsunfähigkeit für die Rentenversicherung oder bei Anerkennung einer Schwerbehinderung dürfen und müssen (darauf stützt man sich ja als Gutachter) Diagnosen, Therapie, Prognose etc drinstehen, damit man zum Schluß zu einer Einschätzung kommen kann.

Der explizite Umstand (warum, wieso, weshalb, für wen, welcher Zweck) ist hier nicht geklärt und gehört hier auch nicht
hin!

Jedoch wie oben gesagt, nimm ruhig Akteneinsicht und schau es dir genau an.

Als Zusatz die Sachbearbeiterin die jetzt Diagnosen etc. kennt, steht übrigens auch unter Schweigpflicht!!
*******njoe Mann
616 Beiträge
@ Paar UHG

Was die Richterin grundsätzlich gesagt hat, mag im Einzelfall völlig irrelevant sein. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Meinung einer Frau, selbst wenn diese gerade eine Prüfung zu dem Thema hinter sich hat. Dies beweist nicht, dass fundamentale Sachkenntnis vorliegt *gg*

Vor dem Gesetz entscheidend ist vielmehr der genaue Textlaut, welcher von der TE per eigenhändiger Unterschrift freigegeben wurde. Und weiterhin entscheidend ist, wer tatsächlich die Schweigepflicht verletzt hat. Es dürfte der TE im Nachinein schwerfallen, nachzuweisen welcher Personenkreis -wie mündlich besprochen- entbunden wurde. Rechtsverbindlich ist nur, was unterschrieben wurde. Und dies, hier ist der Hinweis in Richtung Akteneinsicht sehr hilfreich, kann durch ebendieselbe geschehen.

Sofern sich daraus ein strafrechtlich relevantes Geschehen ergibt, braucht man dazu keinen Anwalt, der Gang zur Polizei und hier Erstattung einer Strafanzeige reicht völlig aus, um die Dinge näher aufzuklären. Aus dem Ergebnis heraus kann man dann immer noch ganz geruhsam zivilrechtliche Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes geltend machen.

*sonne*

Joe
****rna Frau
6.195 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Das Dokument war in drei Bereiche unterteilt.
Zwei Bereiche waren gedacht für die Schweigepflichtsentbindung für den /die Herren und Damen Doktoren, die die Patientin, also mich behandeln. Der dritte war dafür gedacht, den zuständigen Arzt der Reha-Klinik zu entbinden (also von der Schweigepflicht, gelle?)
Erstere beiden Bereiche wurden folgendermaßen ausgefüllt:
Ich, Frau Soundso, geb. dann und dann, wohnhaft in Kuhdorf, Milchweg 28, entbinde hiermit Frau /Herr Dr. XYZ, Praxis Kuhdorf, Käseallee hinter´m Bach, Telefon 123456, seiner Schweigepflicht und berechtige ihn somit patientenrelevante Daten an den Herrn Dr. Vertragsarzt auf Anfrage auszuhändigen.
Ich habe es zweimal ausgefüllt, einmal für den Doctor in meinem Wohnort, das andere mal für die Doctora in München.
Den Bereich mit der Reha- Klinik habe ich durchgestrichen, da er nicht zur Diskussion stand.
Und das war´s dann. Weder habe ich schriftlich Herrn Dr. Vertragsarzt entbunden, noch mündlich, oder per Rauchzeichen.
Die einzige mündliche Absprache die es gab war zwischen der Sachbearbeiterin und mir, daß sie über die Diagnose nicht informiert würde, sondern einzig darüber, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin und unter welchen Voraussetzungen.
Und mit Verlaub, mehr muß die Dame auch nicht wissen.
@ Marzianjoe
Das von der Richterin trifft nicht auf einen Einzelfall zu sondern insgesamt in Deutschland und wen ich alleine im Rettungsdienst seh was erzählt und gesprochen, berichtet usw. wird, dann ist es durchausrichtig das dieses hohe Gut sehr oft verletzt wird und sich keienr Gedanken darüber macht. Aber um das geht es nicht was du oder wir empfinden, nach der erneuten Schilderung ist es noch deutlicher das die Sachbearbeiterin kein Anrecht hatte diese Diagnose zu bekommen.
@ Isobel_Gowdie, wir würden uns trotzdem wie auch von anderer Seite schon erwähnt von einem Anwalt beraten lassen und dann entsprechend Schritte einleiten.
****i_k Frau
812 Beiträge
@ isobel

Du hast doch geschrieben, dass du Akteneinsicht hattest ...
das bedeutet doch, du kannst noch einmal Akteneinsicht nehmen.
Denn in der Akte müsste doch auf dem Wisch mit Deinen Diagnosen auch drauf stehn, welcher Arzt diesen Wisch dorthin geschickt hat.

nur so eine idee
*****_by Frau
100 Beiträge
Entbindung von der Schweigepflicht
Leider muss ich Tobiornottobe recht geben,
es ist teuflisch für dich
(und ebenso genial für diejenigen denen du die Unterschrift gegeben hast)!

Hatte das Vergnügen mal mit dem Arbeitsamt.

Da ich Diabetikerin mit schwankenden und schwer einstellbaren Werten bin, kann ich aus Erfahrung (und mehreren Kündigungen) nicht jeden Job annehmen oder behalten (weil ich halt nun mal Pausen brauche).

Das hab ich meiner Vermittlerin so rüber gebracht.
Ergebnis:
Ein 12 Seiten dicker Wisch zum Ausfüllen und Unterschreiben für mich und meinen Arzt, damit der Arbeits-Amtsarzt also quasi nen Freibrief für Akteneinsicht bei allen meinen Ärzten (Hausarzt, Diabetologe, Internist) bekommt.

Naja, ich war so frei und hab nen Anwalt gefragt, ob das rechtens ist.

Ja, ist es, wenn ich dafür unterschreibe.

Hab ich dann lieber nicht gemacht.

Hab auch so nen Job gefunden wo alles passt ...

Aber mit deiner Unterschrift hast du wirklich nicht mehr viel zu sagen.

TIPP Geh zu nem Anwalt für Medizinrecht !
Ich glaub das hat dir schon mal jemand geraten...

PS:
falls du Adressen für nen Fachanwalt brauchst, schick mir ne JoyMail ...
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