Schweigepflichtsentbindung
Folgendes: Aufgrund einer berufsbedingten Erkrankung und der brennenden Frage nach dem "wie "arbeitsfähig" stufen wir die Dame ein?", bin ich seitens meiner Sachbearbeiterin gebeten worden, eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben. Soll heißen, der jeweilige Vertragsarzt durfte somit hingehen und die entsprechende Information bei meinem Arzt einholen. Grundtenor seinerzeit, als ich diesen Zettel unterschrieb, war meine Frage, ob ich damit Hinz und Kunz entbinde, unter anderem auch den Vertragsarzt, das also jeder Depp erfahren kann, woran es bei Frau X mangelt.Antwort war, dem sei nicht so, einzig der Vertragsarzt bekäme Einsicht, würde mich entsprechend einstufen, die Sachbearbeiterin würde über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt, allerdings nicht über die dazugehörige Diagnose informiert.
Nun war die Sache mit dem Vertragsarzt durch, ich mußte nichtmal bei ihm vorstellig werden, so daß ich also keine Ahnung hatte, zu welchem Ergebnis dieser Mann gekommen ist. Das erfuhr ich heute morgen.
Als ich die Dame bat mal Einsicht nehmen zu dürfen in seine Ferndiagnose, bekam ich das Dokument, wenn auch mit langen Zähnen, rübergereicht. Und da stand nicht nur zu lesen, daß ich weiterhin arbeitsfähig bin, wenn auch allerdings eingeschränkt, sondern auch die Diagnose. Soll heißen, der Vertragsarzt hat ohne meine schriftliche Zustimmung der Sachbearbeiterin mitgeteilt, in schriftlicher Form, mit welcher Erkrankung ich mich herumschlage.
Genauer darüber nachgedacht hab ich natürlich erst als ich aus dem Laden raus und zuhause war. Und nun frage ich mich, ob das allgemeines Procedere ist, daß derlei Informationen unter Ärzten und Ämtern ausgetauscht werden???