Moin
schau doch mal, ob Bafög für dies in Frage kommt.
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.
1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
2.Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
3.Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
4.Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
5.Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
6.Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
7.Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
8.Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].
Einfach mal informieren, ob ein elternunabhängiges Bafög für Dich in Frage kommt.