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Die Formulierung "tmi" lese ich immer wieder mal in Foren und auch…
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Versetzung ohne vorhergegangene Information?

*******nna Frau
82 Beiträge
Themenersteller 
Versetzung ohne vorhergegangene Information?
Eine Frage an die Allgemeinhei hier im Forum....

Darf eine Pflegedienstleitung jemanden ohne Information und Absprache auf eine andere Station im Krankenhaus versetzen?Zeitweiße als Aushilfe das kann ich ja verstehen aber dauerhaft?
Organisation....?
hier wäre die Frage wichtig, ob es sich um eine öffentliche, oder private Einrichtung handelt....
in öffentlichen Einrichtungen gibt es ein sogenanntes "Organisationsrecht des Dienstherren.... in privaten Einrichtungen kommt es auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages an....

bitte mehr Input.... *zwinker*
*******nna Frau
82 Beiträge
Themenersteller 
Es ist ein kirchlicher Träger.Im Dienstvertrag ist leider kein Hinweis auf dürfen oder nicht.
Ich bin zur Zeit als Kinderkrankenschwester angestellt und arbeite auch in der Fachrichtung, sprich integrative Wochenpflege, soll aber nun auf eine interdisziplinären allgemeinmedzinischen Station eingesetzt werden.Ich hatte jetzt zwei Wochen Urlaub und bin via Telefon darüber infortmiert worden, das 1. mein Dienstplan sich geändert hat...(geplante Nachtdienste, die jetzt in Tagdienste geändert worden sind) 2.den Wechsel als Aushilfe auf diese Station ( es gab vor kurzem die Absprache im Team...bei minimaler Patientenanzahl,Aushilfe auf anderen Stationen im Rotationsprinzip, sprich jeder muss mal gehen...)
Ein weiteres Kriterium ist eine Stellenbeschreibung. Existiert sowas, bzw. was steht da drin.
In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter bis zu einem Monat auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann. Das gehört zu seinen unternehmerischen Freiheiten. Dauert die Versetzung länger, ist zumindest der Betriebsrat / die Personalvertretung mit einzubeziehen. Und die fragen dann erst einmal den Mitarbeiter, ob er das überhaupt will.
So ist das zumindest im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Ob für kirchliche Träger da andere Regeln gelten, weiß ich nicht, so sehr unterschiedlich dürfte das aber nicht sein.
Hallo, das kommt auch auf deinen Arbeitsvertrag an, ist dieser Stationsgebunden oder nur Trägergebunden-also an die deines Krankenhauses.
Wenn du einen Vertrag hast bei dem du im Krankenhaus angestellt bist, ist es meiner Meinung nach erlaubt.
Liebe Grüße und ich Wünsche dir trotz allem einen guten Start...
******ght Frau
2.160 Beiträge
Leider ist es mittlerweile eigentlich in ganz Deutschland so, dass Arbeitsverträge nicht für eine Station, sondern für den gesamten Konzern abgeschlossen werden. Das heisst ganz konkret für den Arbeitgeber: Er kann dich einsetzen wo er dich braucht, ohne dass du großartig dagegen mucken kannst. Für dich persönlich bedeutet das, dass dein Arbeitgeber dich leider auch auf eine Allgemeinstation schicken kann als Kinderkrankenschwester, da dies problemlos funktioniert, hingegen andersrum (als Krankenschwester) könntest du protestieren, wenn er dich auf eine Kinderstation setzen will, da der Pädiatrie Anteil in der Krankenschwesternausbildung nicht genügend ist. Also lange Rede kurzer Sinn: Wenn dein Arbeitsvertrag nicht direkt für die Station besteht, dann kann dein Arbeitgeber dies leider mit dir machen, allerdings die Art und Weise ist schon grenzwertig von deiner PDL. Sie hätte dich eigentlich schon früher informieren sollen und auch rückfragen ob es für dich ok ist. Aber gut... was ich so rausgelesen hab, ist es ja nicht für immer, sondern nur als Rotation zur Aushilfe gedacht..was leider gleich noch einfacher funktioniert als eine direkte Versetzung.
danke an Copyright
Das du das von mir geschrieben nochmal schön formuliert hast... *gg**
*zwinker*
Mitarbeitervertretung
Hallo!
Wie oben schon geschrieben, hast Du als einzige Interventionsmöglichkeit, Dich (sofern vorhanden) an eine Mitarbeitervertretung zu wenden. Auch ich weiß nicht, ob hier wie ebenfalls schon völlig korrekt ausgeführt die gleiche Regelung wie im Betriebsverfassungsgesetz gilt, denen Versetzungen über 4 Wochen zugestimmt werden muss. Bei Zeiträumen darunter kannst Du sicher nichts dagegen machen - und vielleicht hat die Vertretung auch schon zugestimmt, auch dann sind keine Maßnahmen dagegen möglich.
Frag einfach mal nach.
Viele Grüße,
Tom
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