"Gerichtlich zugelassen"
Hallo Ihr beiden,
dieses Attribut ählich jenem eines "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" in den technischen Berufen gibt es im medizinischen Bereich nicht. Jeder Arzt kann von einem Gericht herangezogen werden, sofern er über die erforderliche Kompetenz verfügt. Zumeist verwenden wir in der Justiz Chef- oder Oberärzte, die sich einen gewissen "Ruf" erarbeitet haben. Allerdings haben sich bei den einzelnen Gerichten gewisse "Übungen" herausgearbeitet, welche Sachverständigen für welchen Bereich in Betracht kommen, hier gibt es interne Listen. Falls das nicht weiterhilft, nehmen sich Richter auch einmal die Freiheit, bei den Ärztekammern anzurufen.
Ich hoffe, Euch ein wenig geholfen zu haben, Ihr könnt auch gerne nachfragen!
Stefan