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Es geht Aufwärts

*******1967 Paar
148 Beiträge
Themenersteller 
*********ddler Mann
715 Beiträge
Aufwärts? *ROTFLMAO*
Meine Frau (Rettungsassistentin) und ich (Arzt und Rettungssanitäter) haben uns gerade, mit bitterem Nachgeschmack, köstlich amüsiert. Der Rettungsassistent heißt künftig also "Notfallsanitäter"? Im Gesetzestext werden Situationen ausgeführt und die künftig gesetzlich vorgeschriebenen Handlungsermächtigungen erläutert... WTF soll sich da geändert haben? Da steht NICHTS NEUES drin. Es mag etwas expliziter formuliert sein, als bisher. Gehandelt wurde schon bisher so. Und es bleibt weiterhin ein Bein im Knast, trotz der Formulierungen. Die witzigste Passage aus den Äußerungen der Bundesärztekammer: "Die Indikation zum Notarzteinsatz solle nicht vom Notfallsanitäter, sondern in der Leitstelle gestellt werden. Es sei abzulehnen, dass der Notfallsanitäter darüber entscheide, ob er selbst die Behandlung oder Betreuung des Notfallpatienten bis zur Übergabe an ein Krankenhaus übernehme." Ach was! Da hockt einer auf der Leitstelle, der die gleiche Ausbildung hat, wie die Kollegen vor Ort und soll aus der Ferne die Entscheidung treffen, die man den vor Ort Tätigen nicht zutraut? Oder wird die Leitstelle künftig mit Notärzten besetzt? *zwinker* Ein neues Beispiel, daß Politiker, leider auch die ärztlichen Standespolitiker, NULL Ahnung von den Dingen haben, über die sie entscheiden sollen.
Na dann
Der Rettungsdienst ist im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Diesem Anspruch kann nur ein zukunfts-
orientiertes, leistungsstarkes Rettungswesen gerecht werden, das an den Bedürfnissen der Hilfeersuchenden ausgerichtet ist

Das paßt doch schon alleine nicht solange die Hilfssorganisationen damit Geldverdiehnen wollen. Wobei ich mir echt überlege wenn ich das so lese waren wir vor rund 30 Jahren ja massiven Gefahren der damaligen RS ausgestezt - wie konnten wir das überleben *gruebel*

Warum läßt man nicht die mal zu Wort kommen die sich wirklich Tagtäglich den A... auf reisen um sich für die Mitmenschen aufzuopfern ???
*********ddler Mann
715 Beiträge
Warum läßt man nicht die mal zu Wort kommen die sich wirklich Tagtäglich den A... auf reisen um sich für die Mitmenschen aufzuopfern ???

Ich kann mich nicht erinnern, daß die in unserer "Demokratie" jemals ernsthaft gefragt worden wären.
Besser?
Also ich finde nichts ist besser geregelt. Aber das man mit einem Bein im Gefängnis steht kenne ich ja selber als Krankenschwester..
Aber interessanter Artikel . Meinem Vorredner muss ich zustimmen da haben mal wieder Leute etwas entschieden die von der Materie keine Ahnung haben....

LgEla
nix wird sich ändern
Hallo Ihr Lieben,

meine Meinung zu dem ganzen Thema ist kurz und bündig. Da ich eher ein Praktiker als ein Theoretiker bin denke ich, für die Praxis ändert sich nix.

Wir werden weiterhin unsere Arbeit machen wie jetzt auch und das ist gut so.

Also keine Panik - wir sind gut und das wird sich auch durch die berliner-politik-theoretiker nicht ändern.

Alle Ängste, dass die RA´s noch mal auf die Schulbank müssen - totaler Quatsch - was war den vor Jahren, da sind auch alle alteingesessenen Krankenwagenfahrer von heute auf morgen zu RA´s geadelt worden - und nun - werden eben die RA´s geadelt.

Ich wollt schon immer mal den Ritterschlag bekommen *haumichwech*
Habe mir jetzt mal den Gesetzesentwurf komplett durchgelesen, wer als RA geadelt werden will braucht zuminest die Zusatzprüfung und u.U. die Unterrichte §30 ist da vor allem interessant.
*******1967 Paar
148 Beiträge
Themenersteller 
Man wird sehen
Das wichtigste waren für mich die Bedingungen der Überleitungsmöglichkeiten. Es sollte verhindert werden das jeder der mal in den 60'ern Ersthelfer war, zum RS und dann RA übergeleitet wurde nun auch NFS wird.

Es sind durchaus einige Tätigkeiten fester definiert und rechtlich festgelegt worden. Aber da werden sich nun die Kommentatoren zu den gesetzten auslassen können.

Aber nun mus der Bundesrat ja noch zustimmen. Bin gespannt wie es weiter geht. Vor allem wird die ausbildung nun bezahlt. Das ist auch eine Verbesserung.
*****aer Mann
2.737 Beiträge
Blick aus ....
.... Österreich.

Vor einigen Jahren hatten wir bei uns eine ähnliche Gesetzgebungssituation, die anfänglich auch keiner verstanden hatte. Was folgte, brachte Klarheit. Reduktion der Ärzte auf den Rettungswägen. Notärzte fahren in eigenen Autos auf Anforderung hinterher. Die Sanis bekommen trotz besserer Ausbildung nicht mehr Geld.

Das Ergebnis: Weniger Kosten, weniger Personal, und weiter geht die Sparschiene .....

PS:
Oder wird die Leitstelle künftig mit Notärzten besetzt? *zwinker*
Bei uns ist es durchaus so, dass die Leitstelle einen direkten Kontakt mit einem Notarzt herstellen kann, wenn dieser gerade im Stadtgebiet unterwegs ist. So ist es durchaus möglich, dass der NFS eine Situation schildert, der Notarzt sich auf den Weg begiebt und schon vor seinem Eintreffen die Notwendigkeit eines Heli Einsatzes erkennt und solchen veranlasst.
Da darf man durchaus die Frage stellen, wie sinnvoll ist eine erweiterte Ausbildung .... Ein JA könnte da durchaus im Raum stehen.

liebe Grüße in die Runde schickt

der Polybäääär
Wie lustig...
..das die Diskussion nun auch hier angekommen ist... *g*

Schade ist und bleibt, dass wir (das Rettungsfachpersonal) es nach wie vor nicht schaffen, unsere Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Wäre das anders, bzw. vor dem Gesetzgebungsverfahren anders gewesen, wäre unsere Position vielleicht auch etwas anders.

Wie sehen es ähnlich wie Secret-Saddler und andere, dass gerade am Anfang im Grunde wenig neues zu erwarten ist. Allein der ewige Rückgriff auf Hilfskonstrukte wie die uralte und unsägliche Stellungnahme der BÄK zum Thema "Notkompetenz" oder schlimmer, den §34 StGB, wird nun auf eigene Beine gestellt und das Heilpraktikergesetz für uns endgültig ausgehebelt.
Was folgt, wird die Zukunft zeigen! Es hat nach Inkrafttreten des RettAssG auch einige Zeit gedauert, bis wir den heutigen Status quo erreicht haben. Und es wird hoffentlich niemand mehr die Situation heute mit der Anfang der 1990er vergleichen wollen, oder? Wir sind uns ziemlich einig, dass die Entwicklung draußen auf der Straße langsam, aber unaufhaltbar voranschreiten wird. Und dass wir in 20 Jahre wieder ein neues Berufsgesetz brauchen, um die Rechtslage wieder den dann herrschenden Zuständen anzupassen.
Vielleicht haben einige Betonköpfe bis dahin auch (endlich) ihr biologisches Verfallsdatum überschritten, so dass wir echte Schritte vorwärts machen können.
Schade nur, dass wir dann schon so kurz vor der Rente stehen werden *zwinker*

Grüße...
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