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Diskussionsforum: Medizinrecht

Diskussionsforum: Medizinrecht
Allgemein werden unter dem Medizinrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander verstanden. Hinzu kommen die nationalen öffentlich-rechtlichen Normen, aber auch europäischen Regelungen. Das Gebiet umfasst u. a. das Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Vertrags- und Vertragszahnarztrecht, sowie die Regelungen zur Pflegeversicherung. Natürlich gehört hierzu auch das ärztliche Berufsrecht und das Berufsrecht sonstiger Heilberufe sowie das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberuf einschließlich der Vertragsgestaltung. Neben dem Krankenhausrecht nebst Bedarfs-planung, Finanzierung sowie Chefarztvertragsrecht sollte man auch an das Arzneimittel-, dem Medizinprodukte- oder Apothekenrecht denken.

Jedenfalls ist klar, dass das Recht den medizinischen Bereich mittlerweile „fest im Griff“ hat. Man sollte also nicht wegschauen, sondern sich im eigenen Interesse frühzeitig mit bestimmten rechtlichen Regelungen befassen, um nicht von unerwünschten Problemen in der Praxis überrollt zu werden.

Mit diesem Diskussionsforum soll eine Plattform geschaffen werden, um generell und abstrakt medizinrechtliche Fragestellungen mit Spaß zu erörtern. Manche rechtlichen Fragen sind sicherlich kurz abzuhandeln und andere könnten jedoch umfangreicheren Diskussionsbedarf erfordern. Soweit sich also im Zusammenhang mit der Frage unerwarteter und erhöhter Be-darf aufdrängt, könnte man hieraus einen eigenen Thread entwickeln.

Viel Spaß und herzliche Grüße

Cabal *wink*
Medizinrecht / Gesundheitsrecht
Vielleicht eine Provokation:
Ohne Juristen keine "neuen Impulse in der Gesundheitsversorgung"?
So lässt jedenfalls eine Textpassage auf der Internetseite eines Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht mit Sitz in Berlin vermuten:
"Diese vom DIGR zusammen mit der Freien Universität Berlin durchgeführte Veranstaltungsreihe versucht aus der Begegnung von Wissenschaft und Praxis Impulse für die Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens zu geben."

Kann es sein, dass Ärztinnen und Ärzte, egal ob freiberuflich mit eigenem Sitz oder angestellt in Krankenhäusern oder anderswo, oder auch Vertreter anderer Gesundheitsberufe kaum Kapazitäten frei haben um über ihr tägliches Arbeitspensum hinaus dem deutschen Gesundheitswesen neue Impulse zu geben?
Dass Juristen, Gesundheits- und Medizinrechtler dafür nötig sind?

Kann es sein, dass ohne Juristen kaum eine Idee ihren Weg in ein konkretes Projekt, geschweige denn in einen Vertrag oder ein "Business Case" finden würde?
**b Mann
45 Beiträge
Ich liebe Juristen
Juristen und Betrirbswirte sind langfristig der Tod der Gesellschaft.Jeder der innovativ tätig ist oder sein will scheitert langfristig an den beiden Berufsgruppen.Siehe auch Parkins`schonsches Gesetz.Der Formalistische Ansatz von Juristen ist selten innovativ.Aber Regelungen über das fehlen eines i-Punkts bei der Ausstellung eines Rezepts können viele Seiten umfassen und jahrelange Auseinandersetztungen mit den entsprechenden Berufsvertretungen nach sich ziehen um dann der GKV 2,50 Euro zu ersparen, die sie bei der Prüfung der Formalien hundertfach schon ausgegeben haben.
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