Diskussionsforum: Medizinrecht
Allgemein werden unter dem Medizinrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander verstanden. Hinzu kommen die nationalen öffentlich-rechtlichen Normen, aber auch europäischen Regelungen. Das Gebiet umfasst u. a. das Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Vertrags- und Vertragszahnarztrecht, sowie die Regelungen zur Pflegeversicherung. Natürlich gehört hierzu auch das ärztliche Berufsrecht und das Berufsrecht sonstiger Heilberufe sowie das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberuf einschließlich der Vertragsgestaltung. Neben dem Krankenhausrecht nebst Bedarfs-planung, Finanzierung sowie Chefarztvertragsrecht sollte man auch an das Arzneimittel-, dem Medizinprodukte- oder Apothekenrecht denken.Jedenfalls ist klar, dass das Recht den medizinischen Bereich mittlerweile „fest im Griff“ hat. Man sollte also nicht wegschauen, sondern sich im eigenen Interesse frühzeitig mit bestimmten rechtlichen Regelungen befassen, um nicht von unerwünschten Problemen in der Praxis überrollt zu werden.
Mit diesem Diskussionsforum soll eine Plattform geschaffen werden, um generell und abstrakt medizinrechtliche Fragestellungen mit Spaß zu erörtern. Manche rechtlichen Fragen sind sicherlich kurz abzuhandeln und andere könnten jedoch umfangreicheren Diskussionsbedarf erfordern. Soweit sich also im Zusammenhang mit der Frage unerwarteter und erhöhter Be-darf aufdrängt, könnte man hieraus einen eigenen Thread entwickeln.
Viel Spaß und herzliche Grüße
Cabal